April 9, 2024

Katzenkastrationsaktion: Die Tierärzte tun, was sie können …



Katzenkastrationsaktion: Die Tierärzte tun, was sie können …



Letztlich steht die Samtgemeinde IMMER in der Pflicht:

Entweder sie muss die Kastrationspflicht unter Androhung von Maßnahmen (Strafgebühren von einigen 1000,- € können möglich sein) beim Besitzer durchsetzen.
Oder sie akzeptiert, dass die Katze keinen Besitzer hat und ist dann zumindest finanziell für die Kastration verantwortlich.

Hier der ganze Artikel als PDF zum Download: https://kleintierexperte.de/dl/16 (Quelle: EJZ vom 6.4.24)


Zur Zeit ist eine Kastration von weiblichen Tieren schwierig, weil sie jetzt schon wieder tragend sein könnten. Kater können natürlich jederzeit eingefangen und kastriert werden.

Bester Zeitpunkt der Kastration von tragenden Kätzinnen ist ca. 5 – 6 Wochen nach der Geburt, wenn die Kitten schon andere Nahrung zu sich nehmen und die Katze nicht schon wieder tragend ist.

Auch wenn theoretisch die Samtgemeinden für die Kosten aufkommen sollten, läuft zur Zeit fas alles durch Spenden. Hier vor allem in Zusammenarbeit mit dem sehr aktivem Verein: „Tierfreunde Wendland“. 

Es werden immer helfende Hände und/oder weitere Spenden benötigt.

Rechtliche Hinweise: 

Weitere Blogartikel zu dem Thema:



Tags

DocGoy, EJZ, Fundtiere, Kastration, Kastrationspflicht, Katzen, Katzenkastration, Katzenkastrationsaktion, Kleintierpraxis Gusborn, Samtgemeinde, Straßenkatzen, Streuner, Tierärzte, verwilderte Katzen, wilde Katzen, Wildkatzen, Wildlingsdorf, Zeitungsartikel


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