Tierschutz; Hauskatzen; Katzenkastrationsaktion 2021
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns wie folgt informiert:
„Diesjährige Katzenkastrationsaktion beginnt am 06. Dezember. Das Land stellt 150.000 € für die Kastration verwilderter Hauskatzen zur Verfügung Hannover.
Am 06. Dezember startet die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von herrenlosen Streunerkatzen in Niedersachsen. Bis zum 17. Dezember wird die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 verwilderten Hauskatzen und Katern ermöglicht. Teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche BetreuerInnen von kontrollierten Futterstellen.
Das Land Niedersachsen stellt diesmal 150.000,- Euro aus Mitteln der politischen Liste des Landtages zur Verfügung.
Damit knüpft das Land an die vier erfolgreichen Aktionen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 an. Insgesamt wurden hierbei 11.206 verwilderte Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert. „Die Verhinderung von viel Katzenleid, das Engagement der Städte und Gemeinden sowie der vielen Ehrenamtlichen, die im Katzenschutz tätig sind, sind überzeugende Gründe für mich, die Aktion auch dieses Jahr wieder fortzusetzen.“ betont die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.
Das 2017 von ihr initiierte Bündnis mit der Tierärztekammer Niedersachsen, dem Bund praktizierender Tierärzte, dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V., der Tierschutzorganisation TASSO e. V. sowie dem Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine (VNT e.V.) und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT e.V.) macht die Aktion auch dieses Jahr wieder möglich.
Die beteiligten Tierschutzorganisationen unterstützen das Projekt mit einer Spende von insgesamt 50.000,- € und die praktizierenden Tierärzte spenden – wie bei den letzten Aktionen – 25,- € pro Behandlung zurück. So kommen zu den 150.000,- € des Landes weitere rund 102.000,- € durch Tierschutzorganisationen und Spenden der Tierärzte dazu. „Ich bedanke mich für die Spendenbereitschaft und Mitarbeit und bei der Tierärztekammer für die Durchführung des Projektes, welches aufgrund der Kammerwahlen diesmal erst im Dezember stattfinden kann.
„Kastriert werden bei dieser Aktion nur herrenlose Streunerkatzen, die vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet wurden. Katzen, denen ein Besitzer zugeordnet werden kann, sind von der Aktion ausgenommen. Der Besitz an einer Katze kann durch Kennzeichnung und Registrierung sicher festgehalten werden. Insofern kann jeder Besitzer verhindern, dass seine Katze ungewollt im Rahmen der Aktion kastriert wird“, so Frau Dämmrich.
Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erhalten die TeilnehmerInnen in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis oder auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Tierschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter:
https://www.ml.niedersachsen.de
Tierärzte und Tierärztinnen können sich zusätzlich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Unterlagen herunterladen. https://www.tknds.de
Aktuell zur Corona-Lage und den Sicherheitsbestimmungen:
Beim Einfangen und Überbringen der Katzen in der Tierarztpraxis ist die 2G-Regel einzuhalten.
Daneben sind die Hygienemaßnahmen zu beachten, d.h. die Abstandsregel von 1,50 m, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Beachten der Händehygiene.
(Corona-Maßnahmen in unserer Praxis s. Blogartikel)
Hintergrund
Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen, auch Streunerkatzen, herrenlose Katzen oder Straßenkatzen genannt und deren Nachkommen in vielfacher Generation, sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben.
Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten wie z.B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod.
Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, die sich bei Freigang anstecken können.
Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population wirkungsvoll eingedämmt.
Dies hat natürlich nur Erfolg, wenn Katzenhalter in Privathaushalten gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Kater vor dem Freigang kastrieren lassen. Ansonsten würden diese Freigänger die Populationen der Streunerkatzen immer wieder hochtreiben.
Deswegen sind in Gebieten mit vielen Streunerkatzen und ausgedehnter Problematik Katzenschutzverordnungen ein wichtiges Werkzeug, um eine weitere Vermehrung und Verelendung der Straßenkatzen erfolgreich zu verhindern. In Niedersachsen gibt es nach aktueller Erhebung derzeit mindestens 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen (34 hiervon auf Grundlage des Tierschutzgesetztes und 135 nach Ordnungsrecht). Diese Verordnungen sind in 477 Städten und Gemeinden gültig.
„Ich appelliere an jede/n Katzenbesitzer/In, die eigene Katze chippen und bei Tasso e.V. oder Findefix e.V., den beiden Haustierregistern, registrieren zu lassen. So kann die Katze bei Verlust schnell wiedergefunden werden und entgeht dem Schicksal einer Straßenkatze. Ebenso sollte die Katze vor dem ersten Freigang vor Eintreten der Geschlechtsreife kastriert werden, um ungewollten Nachwuchs zu verhindern.“
Anlage 1: Flyer Katzenkastrationsaktion 2021
Ganz überraschend auch dieses Jahr – Vorgehen bei uns in der Tierarztpraxis:
– vorab (!) bei der Samtgemeinde als solche gemeldet
– Nachsorge übernehmen
3. Vor dem 6.12. kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist.
4. Das Tier nach dem 6.12. dann zum Termin in die Praxis bringen und den Auftragsbeleg unterschreiben
5. Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.