Katzenkastrations-Aktion vom 02.11.2020 – 14.12.2020
Diese wird in gewohnter Weise unterstützt durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen sowie weitere Projektpartner – Deutscher Tierschutzbund Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Niedersachsen e.V., Tasso e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. – bmt und den Verband niedersächsischer Tierschutzvereine e. V. – vnt.
Es wird daher in der Zeit vom 02.11.2020 bis 14.12.2020 wieder eine entsprechende Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen (Kater & Katzin) stattfinden.
Eine finanzielle Entlastung der in diesem Bereich tätigen Tierheime und Tierschutzvereine sowie eine Unterstützung in ihrer Arbeit bei der Betreuung von entsprechenden Katzenpopulationen ist ebenfalls paralleles Ziel der Aktion. Noch immer übernehmen die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nicht alle niedersächsischen Kommunen. Daher wird mit dieser wiederholten Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung (auf kalkulierter Basis eines Mindestsatzes) entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.
Der Tierärztekammer kommt wie bisher die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen auch dieser Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab 2.11.2020 freigeschaltet).
Bitte beachten Sie:
Abrechnungen für ausschließlich während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen können nur berücksichtigt werden, wenn deren Belege vollständig und entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens Mitte 31.12.2020 bei der Tierärztekammer eingegangen sind!
Die Bedingungen zur Teilnahme an dieser werden sich weitestgehend an denen der letzten Aktionen aus den Vorjahren orientieren (s.u.). Bitte lesen Sie sich diese vor einer Teilnahme genau durch!
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Hier der Blogartikel zu Kastrationsaktion von 2019
a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachsen teilnahmeberechtigt.
b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw. einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor.
c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen.
d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.
– Kastration Katze weiblich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 €
– Kastration Katze männlich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 €
Jeder Tierarzt spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den Fond.
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
1. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.
2. Vor der Behandlung tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de -> „Katzenkastration 2019“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die
„Katzenkastration 2019“
Fichtestraße 13
30625 Hannover
5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
6. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.
Hinweis:
Hier als PDF von 2018, was in etwa der Aktion von 2019 entspricht