Oktober 10, 2023

Katzenkastrationsaktion 2023: 1.11. – 28. November


Katzenkastrationsaktion 2023: 1.11. – 28. November


Artikel by Tierärztekammer Niedersachsen | 05. Okt 2023

Der Tierärztekammer wurde in dieser Woche der Zuwendungsbescheid für eine weitere Katzenkastrationsaktion zugestellt.

Es wird daher in der Zeit vom 1. November bis 28. November 2023 wieder eine Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen stattfinden.

Diese wird dankenswerterweise in gewohnter Art durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen sowie weitere Projektpartner – Verband niedersächsischer Tierschutzvereine e. V. (VNT), Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesverband, Deutscher Tierschutzbund e.V., Landesverband Niedersachsen, Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. und TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V. unterstützt.

Die Aktion dient wieder dem Ziel, die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren. Hierfür erbringen die Tierarztpraxen in Niedersachsen die tierärztliche Leistung und tragen mit einer Spende bei. Für ihren Einsatz im Sinne des Tierschutzes bedanken wir uns ausdrücklich.

Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert.

So wie im Vorjahr sind pro Tierarztpraxis 15 Kastrationen ab einem Lebensalter von vier Monaten im Aktionszeitraum zuwendungsfähig. Bitte lesen Sie sich die Bedingungen vor dem Ausfüllen der Formulare genau durch, da bei Nichtbeachtung keine Erstattung der Kosten erfolgen kann.

Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen ab dem 1. November über das Mitgliederportal auf der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen . Tierarztpraxen, die sich bereits bei vorherigen Aktionen dafür registriert haben, können ihre Zugangsdaten weiterverwenden. Neu teilnehmende Praxen können sich ab sofort für den Zugang zum Mitgliederportal registrieren.

Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen!
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.



Machen Sie schnell einen Termin bei uns aus, denn aus Erfahrung ist der „Topf“ schon nach wenigen Tagen verbraucht!

Telefon: 05865-355 – https://docgoy.de



Ablauf bei uns in der Praxis

  1. Jetzt schon einen vorläufigen Termin bei uns vereinbaren – https://DocGoy.de – per Telefon
  2. Sicherstellen, dass alle obigen Regeln eingehalten sind, u.a.:
    – wirkliche Streunerkatze (u.a. herrenlos und nicht registriert)
    – frühestens ab der 17. Lebenswoche
    – vorab (!) bei der Samtgemeinde als herrenlose Streunerkatze gemeldet oder über einen Tierschutzverein angemeldet und gebracht werden
    – Nachsorge übernehmen und später an Ort & Stelle wieder aussetzen
  3. Vor dem 1.11.23 kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist. 
  4. Organisieren Sie im Voraus die „Trupps“, die die Katzen & Kater einfangen.
  5. Der Termin muss vorher telefonisch vereinbart werden (05865-355)
  6. Wir operieren in der Zeit vor 9:00 Uhr und zwischen 11:00 und 15:00 Uhr. Unter diesen Umständen können wir bei uns 4 – 5 Tiere täglich kastrieren. Es sind nur 15 Tiere pro Tierarztpraxis gestattet.
  7. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren zum vereinbarten Termin in der Praxis. 
  8. Vor der Behandlung tragen wir alle notwendigen Daten in die zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
  9. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
  10. –> Da wir in Lüchow-Dannenberg bisher keinen wirklich existenten Tierschutzverein haben, können auch Privatpersonen die Katzen/Kater überbringen. Dafür wird jedoch eine Kopie vom Personalausweis verlangt.
  11. Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.
  12. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die Tierärztekammer Niedersachen – „Katzenkastration 2023“ – Fichtestraße 13 – 30625 Hannover – zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen. 
  13. Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.
  14. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
  15. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende der Tierärzte, die auf einen Teil ihrer Bezahlung verzichten) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.

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Tags

2023, Deutscher Tierschutzbund, DocGoy, Dr. Reinhard Goy, Gusborn, Kastration, Kater, Katzen, Katzenkastration, Katzenkastrationsaktion, Kleintierpraxis, Land Niedersachsen, Langen, Lüchow-Dannenberg, Streuner, Tasso, Tierarzt


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