Hintergrund
Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen, auch Streunerkatzen, herrenlose Katzen oder Straßenkatzen genannt und deren Nachkommen in vielfacher Generation, sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben.
Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten wie z.B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod.
Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, die sich bei Freigang anstecken können.
Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population wirkungsvoll eingedämmt.
Dies hat natürlich nur Erfolg, wenn Katzenhalter in Privathaushalten gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Kater vor dem Freigang kastrieren lassen. Ansonsten würden diese Freigänger die Populationen der Streunerkatzen immer wieder hochtreiben.
Deswegen sind in Gebieten mit vielen Streunerkatzen und ausgedehnter Problematik Katzenschutzverordnungen ein wichtiges Werkzeug, um eine weitere Vermehrung und Verelendung der Straßenkatzen erfolgreich zu verhindern. In Niedersachsen gibt es nach aktueller Erhebung derzeit mindestens 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen (34 hiervon auf Grundlage des Tierschutzgesetztes und 135 nach Ordnungsrecht). Diese Verordnungen sind in 477 Städten und Gemeinden gültig.
„Ich appelliere an jede/n Katzenbesitzer/In, die eigene Katze chippen und bei Tasso e.V. oder Findefix e.V., den beiden Haustierregistern, registrieren zu lassen. So kann die Katze bei Verlust schnell wiedergefunden werden und entgeht dem Schicksal einer Straßenkatze. Ebenso sollte die Katze vor dem ersten Freigang vor Eintreten der Geschlechtsreife kastriert werden, um ungewollten Nachwuchs zu verhindern.“
Anlage 1: Flyer Katzenkastrationsaktion 2021
Ganz überraschend auch dieses Jahr – Vorgehen bei uns in der Tierarztpraxis:
1. Jetzt schon einen vorläufigen Termin bei uns vereinbaren – https://DocGoy.de – per Telefon 2. Sicherstellen, dass alle obigen Regeln eingehalten sind, u.a.:
– wirkliche Streunerkatze (u.a. herrenlos und nicht registriert)
– vorab (!) bei der Samtgemeinde als solche gemeldet
– Nachsorge übernehmen
3. Vor dem 6.12. kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist.
4. Das Tier nach dem 6.12. dann zum Termin in die Praxis bringen und den Auftragsbeleg unterschreiben
5. Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.