Erst einmal einige allgemeine Gedanken aus meiner langjährigen Erfahrung als Tierarzt in einem ländlichen Landkreis.
Nicht jeder Hund, der hier „frei“ herumläuft ist ein Streuner und muss eingefangen werden. Für Hunde besteht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht.
Selbiges gilt oft auch für Katzen. Hier auf dem Land haben die Tiere eben „Freigang“ und sind bei den „Alteingesessenen“ durchaus bekannt. Trotzdem gilt ganz besonders für diese Tiere die Chip-, und Kastrationspflicht.
Nicht jedes (Wild-)Tier, das gesehen wird und sich nicht bewegt, muss gerettet werden. Manchmal ist das ein ganz natürliches Verhalten.
Immer wieder werde ich als Tierarzt angerufen, weil irgendjemand irgendwo ein (vermeintlich) verletztes Tier gefunden hat.
Grundsätzlich ist es da natürlich nicht falsch, einen Tierarzt zu fragen, wenn ein Tier verletzt ist, doch oft ist es eben nicht nur eine Frage danach, was gemacht werden soll, sondern der Versuch, die Verantwortung abzugeben.
Wer ein Tier – aus welchem Grund auch immer – mitnimmt, ist erst einmal für dieses Tier verantwortlich.
Sei es nun ein Spatz, der gegen die Fensterscheibe geflogen ist, die Taube, die im Garten sitzt, die Katze am Straßenrand, das Kaninchen im Graben oder der Waschbär auf dem Boden.
Manche Tiere, die uns gebracht werden brauche wirklich Hilfe, einige jedoch nicht.
Viel wird durch Unwissenheit und falsch verstandener Tierliebe auch verschlimmert. Die Nesthocker, die sich nicht bewegen und sich versuchen zu verstecken und nicht flüchten brauchen nicht immer Hilfe, sondern warten auf die Eltern. Solange nicht unmittelbare Gefahr wie z.B. durch einen Mähdrescher droht, sollten diese Tiere dort belassen werden, wo sie sind. Das gilt u.a. auch für Rehkitze und eine ganze Reihe von Vögeln, die schon aus dem Nest sind, aber auf der Erde weiterhin von ihren Eltern gefüttert werden und noch nicht wegfliegen können. Solange keine Katze in der Nähe ist, droht keine Gefahr und das ist ein normales und natürliches Verhalten.
Grundsätzlich ist zwischen diesen 3 „Tierarten“ zu unterschieden.
Jagdbares Wild (z.B. Wildschweine, Rehe etc.), die am Straßenrand tot oder verletzt gefunden werden, darf nicht einfach mitgenommen werden, da sie dem jeweiligen Jagdpächter gehören, der die Verantwortung trägt und die Entscheidungen trifft. (mehr dazu s.u.)
Fundtiere, also Haustiere (besonders Katzen & Hunde), die einen Besitzer habe, der zur Zeit jedoch nicht ermittelt werden kann, müssen in Niedersachen z.B. der Gemeinde / Samtgemeinde gemeldet werden. Diese beauftragt dann ggf. den Tierarzt, dem Tier als Notfallbehandlung zu helfen.
Jedoch nicht jeder Hund oder jede Katze, die am Straßenrand laufen und sich vielleicht sogar anfassen lassen haben kein zu Hause und müssen nicht sofort ins nächste Tierheim verfrachtet werden.
Für Wildtiere gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Dafür gibt es viele Vereine und Auffangstationen. Hierzu zählen eben auch Katzen, die „ver“-wildert sind, keine Chip haben und somit keinem Besitzer zugeordnet werden können.
Für bestimmte Wildtiere, die unter Naturschutz stehen (wie z.B. Fledermäuse – s.u.), ist bei uns z.B. die „untere Naturschutzbehörde“ zuständig.
Wie Sie sehen, ist das gar nicht immer so einfach, den richtigen Ansprechpartner bzw. den zuständigen Verantwortlichen zu finden.
Grundsätzlich bleibt es also dabei, dass erst einmal der Finder die Verantwortung übernimmt, sobald er/sie sich einmischt.
–> Linkliste der Tierärzte in Lüchow-Dannenberg
Aus Tierschutzgründen ist der Tierarzt in den meisten Fällen zwar dazu verpflichtet eine Notbehandlung ggf. aber auch eine Erlösung des Tieres durchzuführen, jedoch nicht kostenlos. Die Verantwortung und die Kosten können also nicht so einfach auf ihn abgewälzt werden.
Wir freuen uns über jeden Menschen, der aktiv dazu beiträgt, dass hilfsbedürftige Tiere gerettet werden und irgendeine Lösung wurde bisher immer gefunden, doch raten wir auch dringend dazu vor einem Rettungsversuch darüber nach zu denken, ob es
1. wirklich ein Notfall ist und
2. Sie die finanzielle und organisatorische Verantwortung für das gerettet Tier zumindest zeitweilig übernehmen wollen und können.
Alle Tierärzte helfen natürlich gerne, wenn verletzte Wildtiere/Fundtiere zu ihnen gebracht werden. Doch verpflichtet sind sie dazu grundsätzlich nicht und schon gar nicht auf eigene Kosten.
Es gilt auch hier immer der Grundsatz: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!“
Hier ist die offizielle Stellungnahme der Tierärztekammer zu dem Thema als PDF:
–> Download
Samtgemeinde melden, dort beraten lassen, zum Tierarzt bringen, Chip auslesen lassen, lebensrettende Behandlungen durchführen lassen, Besitzer ausfindig machen, bei Facebook etc. mit Bild und Fundort reinsetzen, selbst behalten, bis sich der Besitzer meldet, oder an ein Tierheim abgeben.
Igel selbst aufpäppeln, oder eine private Aufnahmestelle mit Erfahrung suchen. Keine offiziellen staatlichen Hilfen.
Den nächstgelegenen Landwirt fragen.
Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen stehen in der Verantwortung und unter dem Schutz des jeweiligen Jagdpächters. Er/Sie ist für diese Tiere verantwortlich, der Ansprechpartner und Nutzungsberechtigte.
Bei Unfällen oder beim Auffinden von Tieren, die unter das Jagdrecht fallen ist der Jagdpächter zu informieren.
Die Polizei (in Lüchow-Dannenberg: Lüchow: 05841-1220 | Dannenberg: 05861-800790 | Polizei bzw. Rettungs-Leitstelle 112 oder 05841/971540) hat eine aktuelle Liste der Jagdpächter in den verschiedenen Jagdbezirken.
1. Haarwild:
2. Federwild: