Oktober 19, 2021

Verletze Tiere / Fundtiere / Wildtiere: Was? – Wer? – Wohin?


Verletze Tiere / Fundtiere / Wildtiere: Was? – Wer? – Wohin?


Grundgedanken

Erst einmal einige allgemeine Gedanken aus meiner langjährigen Erfahrung als Tierarzt in einem ländlichen Landkreis.

Nicht jeder Hund, der hier „frei“ herumläuft ist ein Streuner und muss eingefangen werden. Für Hunde besteht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht.

Selbiges gilt oft auch für Katzen. Hier auf dem Land haben die Tiere eben „Freigang“ und sind bei den „Alteingesessenen“ durchaus bekannt. Trotzdem gilt ganz besonders für diese Tiere die Chip-, und Kastrationspflicht.

Nicht jedes (Wild-)Tier, das gesehen wird und sich nicht bewegt, muss gerettet werden. Manchmal ist das ein ganz natürliches Verhalten.

Wer ist für verletzte Tiere / Wildtiere verantwortlich?

Immer wieder werde ich als Tierarzt angerufen, weil irgendjemand irgendwo ein (vermeintlich) verletztes Tier gefunden hat.

Grundsätzlich ist es da natürlich nicht falsch, einen Tierarzt zu fragen, wenn ein Tier verletzt ist, doch oft ist es eben nicht nur eine Frage danach, was gemacht werden soll, sondern der Versuch, die Verantwortung abzugeben.

Wer ein Tier – aus welchem Grund auch immer – mitnimmt, ist erst einmal für dieses Tier verantwortlich.

Sei es nun ein Spatz, der gegen die Fensterscheibe geflogen ist, die Taube, die im Garten sitzt, die Katze am Straßenrand, das Kaninchen im Graben oder der Waschbär auf dem Boden.

Manche Tiere, die uns gebracht werden brauche wirklich Hilfe, einige jedoch nicht.

Viel wird durch Unwissenheit und falsch verstandener Tierliebe auch verschlimmert. Die Nesthocker, die sich nicht bewegen und sich versuchen zu verstecken und nicht flüchten brauchen nicht immer Hilfe, sondern warten auf die Eltern. Solange nicht unmittelbare Gefahr wie z.B. durch einen Mähdrescher droht, sollten diese Tiere dort belassen werden, wo sie sind. Das gilt u.a. auch für Rehkitze und eine ganze Reihe von Vögeln, die schon aus dem Nest sind, aber auf der Erde weiterhin von ihren Eltern gefüttert werden und noch nicht wegfliegen können. Solange keine Katze in der Nähe ist, droht keine Gefahr und das ist ein normales und natürliches Verhalten.

Jagdbare Tiere / Fundtiere / Wildtiere

Grundsätzlich ist zwischen diesen 3 „Tierarten“ zu unterschieden.

Jagdbares Wild (z.B. Wildschweine, Rehe etc.), die am Straßenrand tot oder verletzt gefunden werden, darf nicht einfach mitgenommen werden, da sie dem jeweiligen Jagdpächter gehören, der die Verantwortung trägt und die Entscheidungen trifft. (mehr dazu s.u.)

Fundtiere, also Haustiere (besonders Katzen & Hunde), die einen Besitzer habe, der zur Zeit jedoch nicht ermittelt werden kann, müssen in Niedersachen z.B. der Gemeinde / Samtgemeinde gemeldet werden. Diese beauftragt dann ggf. den Tierarzt, dem Tier als Notfallbehandlung zu helfen.

Jedoch nicht jeder Hund oder jede Katze, die am Straßenrand laufen und sich vielleicht sogar anfassen lassen haben kein zu Hause und müssen nicht sofort ins nächste Tierheim verfrachtet werden.

Für Wildtiere gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Dafür gibt es viele Vereine und Auffangstationen. Hierzu zählen eben auch Katzen, die „ver“-wildert sind, keine Chip haben und somit keinem Besitzer zugeordnet werden können.

Für bestimmte Wildtiere, die unter Naturschutz stehen (wie z.B. Fledermäuse – s.u.), ist bei uns z.B. die „untere Naturschutzbehörde“ zuständig.

Wie Sie sehen, ist das gar nicht immer so einfach, den richtigen Ansprechpartner bzw. den zuständigen Verantwortlichen zu finden.

Grundsätzlich bleibt es also dabei, dass erst einmal der Finder die Verantwortung übernimmt, sobald er/sie sich einmischt.

Zum Tierarzt bringen

–> Linkliste der Tierärzte in Lüchow-Dannenberg

Aus Tierschutzgründen ist der Tierarzt in den meisten Fällen zwar dazu verpflichtet eine Notbehandlung ggf. aber auch eine Erlösung des Tieres durchzuführen, jedoch nicht kostenlos. Die Verantwortung und die Kosten können also nicht so einfach auf ihn abgewälzt werden.

Wir freuen uns über jeden Menschen, der aktiv dazu beiträgt, dass hilfsbedürftige Tiere gerettet werden und irgendeine Lösung wurde bisher immer gefunden, doch raten wir auch dringend dazu vor einem Rettungsversuch darüber nach zu denken, ob es
1. wirklich ein Notfall ist und
2. Sie die finanzielle und organisatorische Verantwortung für das gerettet Tier zumindest zeitweilig übernehmen wollen und können.

Alle Tierärzte helfen natürlich gerne, wenn verletzte Wildtiere/Fundtiere zu ihnen gebracht werden. Doch verpflichtet sind sie dazu grundsätzlich nicht und schon gar nicht auf eigene Kosten.

Es gilt auch hier immer der Grundsatz: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!“
Hier ist die offizielle Stellungnahme der Tierärztekammer zu dem Thema als PDF:
–> 
Download

Auszug aus Stellungnahmen der Berufsvertretungen der Tierärzte:

„Grundsätzlich ist diese Tierschutzproblematik, genau wie die der verwilderten Katzen, ein gesamtgesellschaftliches Problem und muss als solches auch von der Gesellschaft gelöst werden. Dazu bedarf es klarer politischer Entscheidungen hinsichtlich Verantwortung für Wildtiere und der sich daraus ergebenden Kostenträgerschaft.“

„Die Tierärzte-Verbände wehren sich unmissverständlich dagegen, Tierschutzprobleme auf Kosten der Tierärzte lösen zu wollen. Es ist nicht akzeptabel, dass z.B. für die Kastration von eingefangenen freilebenden Katzen und damit zusammenhängende Leistungen, oder für die Behandlung von Wildtieren allein die Tierärzteschaft durch Verzicht auf eine angemessene Vergütung aufkommen soll.“

Weitere Information, Adressen und Links finden Sie auf https://docgoy.de und auf http://tierarzt-lüchow-dannenberg.de

Grundsätzliche Voraussetzungen zur Kostenübernahme von der Samtgemeinde:

1. Der Fund des Tieres muss sofort der zuständigen Verwaltung gemeldet werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten, oder wenn sich niemand meldet, muss die örtlichen Polizei informiert werden.
2. Die Polizei setzt sich dann mit der örtlichen Verwaltung / dem Bauhof / der Zuständigem der Samtgemeinde / der Notrufnummer der Verwaltung oder dem Jagdpächter in Verbindung

3. Dort wird entschieden, wie weiter verfahren wird:
  • ob es sich um ein Fundtier, Wildtier oder jagdliches Wild handelt
  • ob ein Mitarbeiter der Samtgemeinde zum Fundort kommt
  • ob der Jagdpächter kommt, oder
  • ob das Tier vom Finder zum Tierarzt gebracht werden darf.

4. Die Polizei setzt sich dann mit dem Finder in Verbindung und teilt das weitere Vorgehen mit.

Nur, wenn diese Reihenfolge eingehalten wird, und es sich auch wirklich um ein Fundtier handelt, kann ggf. eine Kostenübernahme der Samtgemeinde erfolgen. 
Andernfalls kann es sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn ein Tier einfach „mitgenommen wird“ oder zumindest ist der Finder für die finanziellen Folgen selbst verantwortlich (s.o.).

1. Hunde & Katzen:

Samtgemeinde melden, dort beraten lassen, zum Tierarzt bringen, Chip auslesen lassen, lebensrettende Behandlungen durchführen lassen, Besitzer ausfindig machen, bei Facebook etc. mit Bild und Fundort reinsetzen, selbst behalten, bis sich der Besitzer meldet, oder an ein Tierheim abgeben.

2. Igel etc.

Igel selbst aufpäppeln, oder eine private Aufnahmestelle mit Erfahrung suchen. Keine offiziellen staatlichen Hilfen.

3. Nagetiere:

4. Nutztiere (Kühe, Schweine, Pferde, Nutzgeflügel etc.)

Den nächstgelegenen Landwirt fragen.

5. Vögel

6. Wildtiere – Naturschutz – gefährdete Arten

  • Liste der Wildtier- und Wildvogel-Auffangstationen: Link NABU
  • Fledermausbetreuer für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: Frank Manthey, Tel. 04101/779867 oder 0178/2363345 (Artenschutzbeauftragter)
  • Storch – Weißstorchbeauftragte für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: Antje Fäseke, Tel-Nr.: 05848/836 (Artenschutzbeauftragte)
  • Hornissenbeauftragter für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: Marco Otte, 0171/ 21 54 061 (Artenschutzbeauftragter)

7. Jagdliche Tiere

Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen stehen in der Verantwortung und unter dem Schutz des jeweiligen Jagdpächters. Er/Sie ist für diese Tiere verantwortlich, der Ansprechpartner und Nutzungsberechtigte.

Bei Unfällen oder beim Auffinden von Tieren, die unter das Jagdrecht fallen ist der Jagdpächter zu informieren.
Die Polizei (in Lüchow-Dannenberg: Lüchow: 05841-1220 | Dannenberg: 05861-800790 | Polizei bzw. Rettungs-Leitstelle 112 oder 05841/971540) hat eine aktuelle Liste der Jagdpächter in den verschiedenen Jagdbezirken.

Bundesjagdgesetz: §2 (1) Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind:

    1. Haarwild:

  • Wisent (Bison bonasus L.)
  • Elchwild (Alces alces L.)
  • Rotwild (Cervus elaphus L.)
  • Damwild (Dama dama L.)
  • Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK)
  • Rehwild (Capreolus capreolus L.)
  • Gamswild (Rupicapra rupicapra L.)
  • Steinwild (Capra ibex L.)
  • Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS)
  • Schwarzwild (Sus scrofa L.)
  • Feldhase (Lepus europaeus PALLAS)
  • Schneehase (Lepus timidus L.)
  • Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.)
  • Murmeltier (Marmota marmota L.)
  • Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER)
  • Luchs (Lynx lynx L.)
  • Fuchs (Vulpes vulpes L.)
  • Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN)
  • Baummarder (Martes martes L.)
  • Iltis (Mustela putorius L.)
  • Hermelin (Mustela erminea L.)
  • Mauswiesel (Mustela nivalis L.)
  • Dachs (Meles meles L.)
  • Fischotter (Lutra lutra L.)
  • Seehund (Phoca vitulina L.)

    2. Federwild:

  • Rebhuhn (Perdix perdix L.)
  • Fasan (Phasianus colchicus L.)
  • Wachtel (Coturnix coturnix L.)
  • Auerwild (Tetrao urogallus L.)
  • Birkwild (Lyrurus tetrix L.)
  • Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus)
  • Haselwild (Tetrastes bonasia L.)
  • Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN)
  • Wildtruthuhn (Meleagris gallopavo L.)
  • Wildtauben (Columbidae)
  • Höckerschwan (Cygnus olor GMEL.)
  • Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und Branta SCOPOLI)
  • Wildenten (Anatinae)
  • Säger (Gattung Mergus L.)
  • Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.)
  • Bläßhuhn (Fulica atra L.)
  • Möwen (Laridae)
  • Haubentaucher (Podiceps cristatus L.)
  • Großtrappe (Otis tarda L.)
  • Graureiher (Ardea cinerea L.)
  • Greife (Accipitridae)
  • Falken (Falconidae)
  • Kolkrabe (Corvus corax L.)

    3. Nach Landesrecht (Niedersachsen) unterliegen dem Jagdrecht:
  • Waschbär (Procyon lotor L.)
  • Marderhund (Nyctereutes procynoides)
  • Mink (Mustela vison S.)
  • Nutria (Myocastor coypus)
  • Rabenkrähe (Corvus corona L.)
  • Elster (Pica pica L.)
  • Nilgans (Alopochen aegyptiacus)

8) An wen kann man sich noch wenden?
  • Fachdienst 67 – Natur und Landschaft: Uwe Meyer, Tel.: 05841 / 120-512
  • Fachdienst 39: Veterinärwesen –> Link
  • Weitere Links auf dieser Seite: Tierarzt-Lüchow-Dannenberg.de
  • Samtgemeinde Gartow: Link
  • Samtgemeinde Elbtalaue: Link
  • Samtgemeinde Lüchow: Link
  • NABU Lücho-Dannenberg: Link
  • Kreisjägerschaft Lüchow-Dannenberg: Link

Ich bitte um Ihre Mitarbeit:
Wer noch Adressen, Telefonnummer, Links zu hilfreichen Helfern oder Internetseite hat, bitte als Kommentar unter diesen Blogartikel schreiben bzw. als Kommentar bei Facebook etc. Speziell natürlich Hilfsangebote in unserem Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Ich werde die Infos dann ggf. bei einer Überarbeitung des Artikel mit aufnehmen.

Tags

Fledermaus, Fundtiere, Haustiere, Hunde, Igel, Katzen, Lüchow-Dannenberg, Nagetiere, Nutztiere, Storch, Tierarzt, Tiere, Verletze, Vögel, Wildtiere


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