Oktober 26, 2022

Gebührenordnung für Tierärzte – GOT – Wird wirklich alles teurer?


Gebührenordnung für Tierärzte – GOT – Wird wirklich alles teurer?


Es hat sich viel geändert in den letzten 20 Jahren – Die Gebührenordnung für Tierärzte jedoch nicht. Die Berechnungsgrundlage stammt noch aus dem letzten Jahrtausend! 
Doch die Zeiten wandeln sich und die Methoden werden immer aufwändiger – auch in der Tiermedizin.
Das viel kritisierte „Kliniksterben“ hat u.a. seine Gründe darin, dass es einfach nicht mehr wirtschaftlich war, diese Klinik weiter zu betreiben.

Kleinere Praxen können das nur durch Mehrarbeit kompensieren, doch auch da sind Grenzen und der Burnout sowie die Selbstmordrate unter den Tierärzten ist vergleichsweise sehr hoch.

In den letzten Jahren ist eine Neubewertung aller Leistungen nach Zeit, Schwierigkeitsgrad und technischem Aufwand durchgeführt worden. Aufgrund dieser Studie wurden den einzelnen Verrichtungen (GOT-Nummern) neue Werte zugeordnet.
Wenn man ganz genau hinsieht, wird die eine oder andere Leistung sogar günstiger. Doch im Großen und Ganzen ist mit einem Preisanstieg von etwa 20%, was auch dringen nötig ist.


In einer ersten Begutachtung ist festzustellen, dass Die Tierarztgebühren immer noch ca. 20% unter den gestiegenen Kosten der letzten 20 Jahre liegt und die aktuellen Preissteigerungen sind noch nicht einmal inbegriffen.

Der genannte „einfache Satz“ ist die gesetzlich verpflichtende UNTERgrenze dessen, was Tierärzte abrechnen müssen! 

VetLine.de:
„Diese Novelle war lange überfällig: Nach fast einem Vierteljahrhundert ohne grundlegende Änderungen der Tierärztegebührenordnung (GOT) tritt noch in diesem Jahr eine neue Verordnung in Kraft. 
Der veterinärmedizinische Kenntnisstand hat sich in den letzten 20 Jahren ebenso grundlegend verändert wie die wirtschaftlichen Gegebenheiten. 
Ziel der Novellierung war es, die GOT an den heutigen Stand anzupassen.
Das Ergebnis begrüßen sowohl die Bundestierärztekammer (BTK als auch der Bundesverband praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) ausdrücklich. 
„Ein Grund zum Jubeln“, fand bpt-Präsidiumsmitglied Dr. Petra Sindern auf der bpt-Intensiv-Fortbildung Kleintier im August. 
Allerdings fällt die Gebührensteigerung nicht ganz so hoch aus, wie es in den Augen der Tierärzteverbände notwendig wäre. 
Der aktuelle dramatische Anstieg der Energiepreise und die momentane Inflation wurden in der neuen GOT noch gar nicht berücksichtigt.“ (hier weiterlesen)

Hier können Sie sich die Gebührenordnung für Tierärzte selbst anschauen als PF-Download: https://money-wave.de/dl/208

Vetion.de:
„Eine durch die Anpassung der GOT bedingte Preissteigerung ist nach mehr als 20 Jahren nicht nur angemessen, sondern auch notwendig, da sie das Fortbestehen vieler Tierarztpraxen ermöglichen wird. 
Nur so kann die kurative Versorgung der Tiere, vor allem in ländlichen Räumen, nachts oder am Wochenende weiter gewährleistet werden, erklärt das BMEL in einer entsprechenden Pressemitteilung.
Weiterhin erfolgt die Anpassung der Gebührensätze auf wissenschaftlicher Basis. 
Ihr liegt eine vom BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahre 2021 zu Grunde. Diese hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen.“ (hier weiterlesen)


Meine Empfehlung ist es, jedes Tier spätestens ab November versichern zu lassen.

Tags

Agila, Gebühren, Gebührenordnung für Tierärzte, GOT, Kosten, Leistungen, Operationen, Teuer, Tierarzt, Tierärztegebührenordnung, Tierarztgebühren, Tierarztkosten, Versicherung, Wochenende


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