Die Tierheime und Auffangstationen sind
voller Hunde und Welpen, die in ein neues zu Hause umziehen möchten.
Die Gründe, warum die Tiere im Tierheim sitzen, sind
unterschiedlich. Diese Tiere brauchen jedoch nicht nur Liebe in den
neuen vier Wänden, sondern auch Verständnis. Einige Hunde haben
unter Umständen nicht nur gute Erlebnisse in ihrem Leben gemacht.
Andere sind ausgesetzt worden.
Wer sich entscheidet, einen Hund zu
adoptieren, steht vor der Frage, ob ein Welpe oder ein erwachsener
Hund adoptiert werden soll. Möchten Sie einen Welpen, sollten Sie
sich bewusst sein, dass diese Tiere quirlig sind und deutlich mehr
Zeit brauchen. Ein erwachsener Hund ist ruhiger.
Jeder Hund braucht Futter, Fellpflege und Aufmerksamkeit. Ein Welpe benötigt jedoch oft noch Training und Erziehung. Dies nimmt Zeit in Anspruch. Wer wenig Zeit hat und viel mit der Arbeit oder privaten Dingen eingebunden ist, sollte von einem Welpen absehen. Ebenso wenn Sie tagsüber nicht zu Hause sein können, ist ein Welpe ebenfalls kein geeigneter Hund für Sie.
Ein älterer Hund kann in vielen Fällen
für ein paar Stunden allein zu Hause bleiben und hat auch schon ein
gewisses Maß an Erziehung genossen. Die Tiere sind oftmals nicht so
anspruchsvoll wie ein kleiner, munterer Welpe.
Möchten Sie einen
Hund adoptieren, gibt es ein paar Aspekte zu beachten.
Einige Tiere haben schwere Zeiten hinter sich. Manche sind auch beschlagnahmt worden. Diese Tiere können an ihrer Vergangenheit zu knabbern haben. Dies sollte bedacht werden, wenn Sie einen Hund adoptieren möchten. Seien Sie an dieser Stelle ehrlich zu sich selbst, ob Sie in der Lage sind, einem solchen Hund ein zu Hause zu geben.
Sind Sie bereits Hundehalter, sollte die Zusammenführung der Tiere mit Sorgfalt durchgeführt werden.
Wohnen Sie zur Miete, muss der Vermieter zuvor gefragt werden, ob Hunde erlaubt sind.
In vielen Fällen ist bei einem Hund aus dem Tierheim Zeit und Geduld gefragt.
Bedenken Sie die tägliche Zeit, die ein Hund braucht für Spaziergänge und Beschäftigung.
Einen Hund zu adoptieren ist mit Kosten verbunden. Dies betrifft die Anschaffungskosten, die Vermittlungsgebühren, Hundesteuer, Zubehör, Tierarztkosten und vieles mehr.
Es gibt auch einige Voraussetzungen,
die erfüllt sein müssen, um einen Hund zu adoptieren. Ein Tier
braucht Aufmerksamkeit, Pflege, Zeit und Verständnis. Daher ist es
wichtig, dass Sie genügend Zeit für den Hund mitbringen und diese
auch einplanen.
Wenn Sie einen Welpen adoptieren, sollte bedacht werden, dass dieser auch größer wird und mehr Platz benötigt. Daher sollte die Größe der Wohnung im Auge behalten werden. Ebenso sollten Sie bedenken, dass bei ungeplanten Ereignissen wie einem Krankenhausaufenthalt oder einem geplanten Vorhaben wie einem Urlaub jemand da sein sollte, der sich um den Vierbeiner kümmern kann.
Der eigene Gesundheitszustand sollte
ebenfalls berücksichtigt werden. Gerade wenn Sie einen Welpen
adoptieren, sollte bedacht werden, dass dieser ausgelastet werden
muss. Bei einem älteren Hund spielt die Gesundheit des Hundes ebenso
eine Rolle wie Ihre. Können Sie das Tier im Notfall die Treppen
mehrmals täglich hoch und runtertragen?
Es gibt für jedes Tier einen
Ansprechpartner in der Vermittlungsstelle. Bei einem Tierheim vor Ort
können Sie die dortigen Mitarbeiter befragen. Finden Sie das Tier
über eine Internetseite, steht das jeweilige Teammitglied unter der
Beschreibung des Hundes. Haben Sie Interesse an einem Hund, setzen
Sie sich mit diesen in Verbindung.
Die Beschreibung gibt neben dem Charakter und dem Aussehen Auskunft darüber, wo sich das Tier zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet. Wenn sich das Tier bereits in Deutschland befindet, kann dieses nach Absprache besucht werden. Dort können auch Fragen gestellt und geklärt werden. Der Ansprechpartner ist jedoch für die weitere Abwicklung zuständig.
Die Mitarbeiter des Tierheims stehen Ihnen stets beim gesamten Ablauf zur Seite. Befindet sich das Tier im Ausland, füllen Sie dazu einen Fragebogen bei vielen Organisationen aus. Die Fragen beziehen sich auf Sie als Person und auf Ihr Umfeld. Im Anschluss erfolgt die Vorkontrolle. Dort macht sich die Organisation einen Eindruck von Ihnen und Ihren Lebensumständen.
Wenn die Vorkontrolle positiv ausgefallen ist, erhalten Sie den Schutzvertrag. Lesen Sie diesen in Ruhe durch. Jedes Tierheim oder Organisation hat eine Schutzgebühr, die vor der Abholung zu entrichten ist. Ist dies alles erledigt, darf der Hund bei Ihnen einziehen.
Wenn der Hund aus dem Ausland herreist,
organsiert dies die entsprechende Organisation. Dies wird individuell
mit Ihnen besprochen. Holen Sie Ihren Hund aus dem Tierheim, können
Sie diesen zu einem vereinbarten Zeitpunkt dort abholen und mit nach
Hause nehmen. Bei den
meisten Organisationen erfolgt noch eine Nachkontrolle, wenn der
Hund zwei bis vier Wochen bei Ihnen ist.
Verlag für Rechtsjournalismus mit der Ratgeber-Seite:
Wichtige und interessanten Themen aktualisiert, z.B.:
Tierrechte versus Tierschutzgesetz
Warum Tiere zu verschenken wohl überlegt sein muss
Warum Fundtiere oft nicht so behandelt werden, wie sie es verdienen
Bildquellen:
https://pixabay.com/de/photos/hund-tier-haustier-sonnenaufgang-4494554/
https://pixabay.com/de/photos/bezaubernd-tier-hund-heiter-3344414/
Erst einmal einige allgemeine Gedanken aus meiner langjährigen Erfahrung als Tierarzt in einem ländlichen Landkreis.
Nicht jeder Hund, der hier „frei“ herumläuft ist ein Streuner und muss eingefangen werden. Für Hunde besteht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht.
Selbiges gilt oft auch für Katzen. Hier auf dem Land haben die Tiere eben „Freigang“ und sind bei den „Alteingesessenen“ durchaus bekannt. Trotzdem gilt ganz besonders für diese Tiere die Chip-, und Kastrationspflicht.
Nicht jedes (Wild-)Tier, das gesehen wird und sich nicht bewegt, muss gerettet werden. Manchmal ist das ein ganz natürliches Verhalten.
Immer wieder werde ich als Tierarzt angerufen, weil irgendjemand irgendwo ein (vermeintlich) verletztes Tier gefunden hat.
Grundsätzlich ist es da natürlich nicht falsch, einen Tierarzt zu fragen, wenn ein Tier verletzt ist, doch oft ist es eben nicht nur eine Frage danach, was gemacht werden soll, sondern der Versuch, die Verantwortung abzugeben.
Wer ein Tier – aus welchem Grund auch immer – mitnimmt, ist erst einmal für dieses Tier verantwortlich.
Sei es nun ein Spatz, der gegen die Fensterscheibe geflogen ist, die Taube, die im Garten sitzt, die Katze am Straßenrand, das Kaninchen im Graben oder der Waschbär auf dem Boden.
Manche Tiere, die uns gebracht werden brauche wirklich Hilfe, einige jedoch nicht.
Viel wird durch Unwissenheit und falsch verstandener Tierliebe auch verschlimmert. Die Nesthocker, die sich nicht bewegen und sich versuchen zu verstecken und nicht flüchten brauchen nicht immer Hilfe, sondern warten auf die Eltern. Solange nicht unmittelbare Gefahr wie z.B. durch einen Mähdrescher droht, sollten diese Tiere dort belassen werden, wo sie sind. Das gilt u.a. auch für Rehkitze und eine ganze Reihe von Vögeln, die schon aus dem Nest sind, aber auf der Erde weiterhin von ihren Eltern gefüttert werden und noch nicht wegfliegen können. Solange keine Katze in der Nähe ist, droht keine Gefahr und das ist ein normales und natürliches Verhalten.
Grundsätzlich ist zwischen diesen 3 „Tierarten“ zu unterschieden.
Jagdbares Wild (z.B. Wildschweine, Rehe etc.), die am Straßenrand tot oder verletzt gefunden werden, darf nicht einfach mitgenommen werden, da sie dem jeweiligen Jagdpächter gehören, der die Verantwortung trägt und die Entscheidungen trifft. (mehr dazu s.u.)
Fundtiere, also Haustiere (besonders Katzen & Hunde), die einen Besitzer habe, der zur Zeit jedoch nicht ermittelt werden kann, müssen in Niedersachen z.B. der Gemeinde / Samtgemeinde gemeldet werden. Diese beauftragt dann ggf. den Tierarzt, dem Tier als Notfallbehandlung zu helfen.
Jedoch nicht jeder Hund oder jede Katze, die am Straßenrand laufen und sich vielleicht sogar anfassen lassen haben kein zu Hause und müssen nicht sofort ins nächste Tierheim verfrachtet werden.
Für Wildtiere gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Dafür gibt es viele Vereine und Auffangstationen. Hierzu zählen eben auch Katzen, die „ver“-wildert sind, keine Chip haben und somit keinem Besitzer zugeordnet werden können.
Für bestimmte Wildtiere, die unter Naturschutz stehen (wie z.B. Fledermäuse – s.u.), ist bei uns z.B. die „untere Naturschutzbehörde“ zuständig.
Wie Sie sehen, ist das gar nicht immer so einfach, den richtigen Ansprechpartner bzw. den zuständigen Verantwortlichen zu finden.
Grundsätzlich bleibt es also dabei, dass erst einmal der Finder die Verantwortung übernimmt, sobald er/sie sich einmischt.
–> Linkliste der Tierärzte in Lüchow-Dannenberg
Aus Tierschutzgründen ist der Tierarzt in den meisten Fällen zwar dazu verpflichtet eine Notbehandlung ggf. aber auch eine Erlösung des Tieres durchzuführen, jedoch nicht kostenlos. Die Verantwortung und die Kosten können also nicht so einfach auf ihn abgewälzt werden.
Wir freuen uns über jeden Menschen, der aktiv dazu beiträgt, dass hilfsbedürftige Tiere gerettet werden und irgendeine Lösung wurde bisher immer gefunden, doch raten wir auch dringend dazu vor einem Rettungsversuch darüber nach zu denken, ob es
1. wirklich ein Notfall ist und
2. Sie die finanzielle und organisatorische Verantwortung für das gerettet Tier zumindest zeitweilig übernehmen wollen und können.
Alle Tierärzte helfen natürlich gerne, wenn verletzte Wildtiere/Fundtiere zu ihnen gebracht werden. Doch verpflichtet sind sie dazu grundsätzlich nicht und schon gar nicht auf eigene Kosten.
Es gilt auch hier immer der Grundsatz: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!“
Hier ist die offizielle Stellungnahme der Tierärztekammer zu dem Thema als PDF:
–> Download
Samtgemeinde melden, dort beraten lassen, zum Tierarzt bringen, Chip auslesen lassen, lebensrettende Behandlungen durchführen lassen, Besitzer ausfindig machen, bei Facebook etc. mit Bild und Fundort reinsetzen, selbst behalten, bis sich der Besitzer meldet, oder an ein Tierheim abgeben.
Igel selbst aufpäppeln, oder eine private Aufnahmestelle mit Erfahrung suchen. Keine offiziellen staatlichen Hilfen.
Den nächstgelegenen Landwirt fragen.
Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen stehen in der Verantwortung und unter dem Schutz des jeweiligen Jagdpächters. Er/Sie ist für diese Tiere verantwortlich, der Ansprechpartner und Nutzungsberechtigte.
Bei Unfällen oder beim Auffinden von Tieren, die unter das Jagdrecht fallen ist der Jagdpächter zu informieren.
Die Polizei (in Lüchow-Dannenberg: Lüchow: 05841-1220 | Dannenberg: 05861-800790 | Polizei bzw. Rettungs-Leitstelle 112 oder 05841/971540) hat eine aktuelle Liste der Jagdpächter in den verschiedenen Jagdbezirken.
1. Haarwild:
2. Federwild: