September 19, 2024

Katzen: Kastrationspflicht versus Kastrationsaktion


Kastrationspflicht versus Katzenkastrationsaktion


Die Katzenkastrationsaktion des Landes Niedersachsen gilt ausschließlich für herrenlose und freilebende Katzen (immer gemeint „Katzen und Kater“).

Das sind Tiere, die vielleicht „Dorf bekannt“ sind, aber keiner Einzelperson oder einem Gehöft zugeordnet werden können. 
Dazu gehören auch Streunertiere, die an Futterstellen gefüttert werden. Diese Futterstellen sollten vor allem den Zweck haben, die Tiere dort anzufüttern, um sie dann einfacher einfangen und kastrieren zu können.

Die Kastration läuft nach dem TNR-Verfahren ab. 
Also Einfangen – Kastrieren – wieder Aussetzen.


In Ausnahmefällen kann es auch als Einfangen – Kastrieren – Pflegestelle und dann endgültiges zu Hause oder gleich in ein endgültiges zu Hause gehen.

Es besteht KEIN Anspruch auf Übernahme der Kosten. 
Es liegt letztlich im Ermessen der Tierschutzorganisationen, der Tierärzte und ggf. der Gemeinden / Samtgemeinden / Städte oder Landkreise, welche Tiere genau unter eine Kostenübernahme fallen.

Diese Katzen gehören mit grundsätzlich NICHT zu den Tieren, die ggf. über die Gemeinde, einen Tierschutzverein oder der Kastrationsaktion abgerechnet werden:
Katzen, die …
  • irgendwann einmal von den Besitzern aufgenommen wurden, jetzt aber schon länger dort ein zu Hause haben.
  • zu einem Bauernhof gehören.
  • schon gechippt sind.
  • sich unter Aufsicht beim Besitzer trotzdem unkontrolliert vermehrt haben.
  • irgendwo eingesammelt werden und deren Zuordnung / Besitzerstatus nicht gesichert ist.

Tierschutzvereine bemühen sich grundsätzlich alle Menschen zu unterstützen, die willens sind ihre Katzen zu kastrieren und aus irgendwelchen Gründen das selbst nicht organisiert oder finanziert bekommen. 


Doch letzten Endes ist jeder Halter von Katzen im Landkreis Lüchow-Dannenberg dazu verpflichtet selbstständig dafür zu sorgen seine Katzen, sofern sie Freigänger sind, zu kastrieren. 
Bei Wohnungskatzen sind die Halter dazu verpflichtet unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.

Hintergrund: 
„Freilebende Hauskatzen – auch Streunerkatzen oder Straßenkatzen genannt – und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt oder zurückgelassen wurden oder entlaufen sind. In der Regel haben sie den Bezug zum Menschen verloren. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen jedoch an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll.
Die Katzen leiden an Parasiten, wie z.B. Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten, wie z. B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie, können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen aus Privathaushalten, die sich bei ihren Freigängen anstecken können.
Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Welpen. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population der freilebenden Hauskatzen wirkungsvoll eingedämmt. Dies hat jedoch nur dann Erfolg, wenn auch private Katzenhalter*innen Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Katzen vor dem ersten Freigang kastrieren lassen, da diese dafür Sorge tragen, dass die hohe Population an Streunerkatzen aufrecht erhalten bleibt.“



Tags

DocGoy, Kastrationspflicht, Kater, Katzenkastrationsaktion, Kleintierpraxis Gusborn, Streuner, Streunerkatzen, Tierfreunde Wendland


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