Es hat sich viel geändert in den letzten 20 Jahren – Die Gebührenordnung für Tierärzte jedoch nicht. Die Berechnungsgrundlage stammt noch aus dem letzten Jahrtausend!
Doch die Zeiten wandeln sich und die Methoden werden immer aufwändiger – auch in der Tiermedizin.
Das viel kritisierte „Kliniksterben“ hat u.a. seine Gründe darin, dass es einfach nicht mehr wirtschaftlich war, diese Klinik weiter zu betreiben.
Kleinere Praxen können das nur durch Mehrarbeit kompensieren, doch auch da sind Grenzen und der Burnout sowie die Selbstmordrate unter den Tierärzten ist vergleichsweise sehr hoch.
In den letzten Jahren ist eine Neubewertung aller Leistungen nach Zeit, Schwierigkeitsgrad und technischem Aufwand durchgeführt worden. Aufgrund dieser Studie wurden den einzelnen Verrichtungen (GOT-Nummern) neue Werte zugeordnet.
Wenn man ganz genau hinsieht, wird die eine oder andere Leistung sogar günstiger. Doch im Großen und Ganzen ist mit einem Preisanstieg von etwa 20%, was auch dringen nötig ist.
In einer ersten Begutachtung ist festzustellen, dass Die Tierarztgebühren immer noch ca. 20% unter den gestiegenen Kosten der letzten 20 Jahre liegt und die aktuellen Preissteigerungen sind noch nicht einmal inbegriffen.
Der genannte „einfache Satz“ ist die gesetzlich verpflichtende UNTERgrenze dessen, was Tierärzte abrechnen müssen!
VetLine.de:
„Diese Novelle war lange überfällig: Nach fast einem Vierteljahrhundert ohne grundlegende Änderungen der Tierärztegebührenordnung (GOT) tritt noch in diesem Jahr eine neue Verordnung in Kraft.