Katzenkastrationsaktion 2023 ein voller Erfolg in Lüchow-Dannenberg
Dieses Jahr haben in unserem Landkreis zusammen mit uns noch 7 weitere Tierarztpraxen in 2 Wochen 87 Katzen und Kater kastriert!
Damit waren 2023 deutlich mehr Veterinäre an der Aktion beteiligt als noch letztes Jahr.
Das lag mit Sicherheit auch an dem neuen und sehr engagierten Team des Tierschutzvereins der „Tierfreunde Wendland“ (https://www.tierfreunde-wendland.de/) der uns Tierärzte immer mit „frischer Ware“ beliefert hat 😉 und für das Anfüttern, Einfangen, Transportieren und die Unterbringung / Vermittlung zuständig war.
Durch das Konzept der Kastrationsaktion haben alleine wir als Tierärztinnen und Tierärzte in Lüchow-Dannenberg (http://tierarzt-lüchow-dannenberg.de) 3480,- € gespendet.
Danke an:
Tierarztpraxis Günther in Lüchow
Tierarztpraxis Meyer in Lüchow
Tierarztpraxis Meywerk in Rehbeck
Tierarztpraxis Bruchhaus in Dannenberg
Tierarztpraxis Tippelskirch in Gartow
Tierarztpraxis Höhne in Wustrow
TGP Anton und Sellenriek in Meetschow
Leider waren es in diesem Jahr 50.000 € weniger (250.000,- € statt 300.000,-€) als in den letzten Jahren und leider kommt diese Aktion immer für alle sehr überraschend, sodass eine langfristige Planung nicht möglich ist.
Trotzdem sind wir alle sehr, sehr zufrieden mit dem Ergebnis und es ist ein großer Schritt auf dem langen Weg der vor uns allen noch liegt, mit dem Ziel alle Wildkatzen / Streuner zumindest kastriert zu haben, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu unterbinden.
Das mag jetzt provokant klingen – ist auch so gemeint…
Es reicht einfach nicht aus, verwilderten Katzen einfach „nur“ Futter hinzustellen, denn das vergrößert nur das Katzenelend insgesamt.
Denn eine gut genährte und somit gesündere Katze kann schneller tragend werden und wirft mehr kleine Kätzchen, die sie dann auch besser ernähren kann.
Somit haben wir dann 2 – 5 neue Streuner und kurz nach der Geburt (manchmal schon nach 3 – 5 Wochen) kann die gut gefütterte Mutterkatze schon wieder tragend werden und nach 2 Monaten den 2. Wurf in die Welt setzen.
Auch die gut genährten und sich prächtig entwickelnden kleine Kitten können dann evtl. schon nach 5 Monaten das 1. Mal tragend werden. Also die süßen kleinen Maikätzchen werden von einem auch gut umsorgten Kater, vielleicht sogar dem eigenen Vater oder dem Bruder, im Oktober gedeckt und können ebenfalls für Nachwuchs sorgen.
Eine reine Fütterung ohne Unterbindung der Vermehrung vergrößert die Gesamtzahl an Katzenleid! (–> Flyer)
Wer aus welchen Gründen auch immer Katzenfutter vor die Tür stellt, um auch arme Streuner mit zu versorgen, ist letztlich auch dafür mit verantwortlich.
Was kann noch gemacht werden, um der unkontrollierten Vermehrung Herr zu werden?
1. Im Oktober/November wird hoffentlich wieder die Kastrationsaktion vom Land Niedersachsen stattfinden. Die Ankündigung erfolgt leider immer recht kurzfristig. Doch kann man sich ja schon einmal darauf vorbereiten. (Hier der Ablauf im letzten Jahr –> Blogartikel) Diese Aktion gilt nur für freilebende, halterlose Katzen & Kater, die dann auch wieder vor Ort zurück ausgesetzt werden. Das nennt sich TNR-Verfahren: trap–neuter–return oder trap–neuter–release = Fangen – Kastrieren – Freilassen.
2. Wenn Sie freilaufende Katzen kennen, setzten Sie sich mit einem Tierschutzverein und/oder einem Tierarzt / Tierärztin in Verbindung um das/die Tiere einzufangen und zu kastrieren. In solchen Ausnahmefällen und in Zusammenarbeit mit einem Verein darf der Tierarzt auch einmal die Gebührenordnung (Bundesgesetz) unterschreiten.
3. Infomieren Sie die zuständigen Behörden (Gemeinde / Samtgemeinde / Ordnungsamt), wenn ihnen bekannt ist, dass es Familien oder Betriebe gibt, die unkastrierte Katzen/Kater frei herumlaufen lassen.
Im gesamten Landkreis (und bald auch landesweit in Niedersachsen –> Presseartikel) gibt es seit 2014 / 2015 die Kastrations- und Chippflicht (s. Verordnungen Elbtalaue / Lüchow/ Gartow).
In den meisten Städten und Dörfern sind die hauptverantwortlichen „Vermehrer“ durchaus namentlich bekannt, es müsste nur einmal gemeldet und amtlich wirklich durchgegriffen werden.
Es können Bußgelder bis zu 5.000,- € erhoben werden. Diese könnten dann ja zweckgebunden für weitere Kastrationen verwendet werden.
Mit all diesen Maßnahmen wäre das Problem der Streunerkatzen tatsächlich, zumindest hier lokal, in den Griff zu bekommen.
Viele Herausforderungen heutzutage scheinen zu komplex und/oder zu global zu sein, als dass ein Einzelner daran etwas ändern könnte.
Bei den verwilderten oder unkontrolliert sich vermehrenden Katzen wäre es tatsächlich möglich aktiv zu werden und die Ursachen endgültig zu bekämpfen.
Seit Jahren setzten sich Tierschutzvereine dafür ein und die Pflicht zur Kastration sollte mittlerweile jedem bekannt und bewusst sein.
Helfen Sie mit!
PS: Hier noch ein interessanter Artikel (als PDF zum Download) aus der OnlineZeitung „VetImpulse“ zu genau dem selben Thema –> Hier klicken
Katzenkastrations-Aktion vom 02.11.2020 – 14.12.2020
Der Tierärztekammer wurde heute kurzfristig der Förderbescheid für eine weitere Katzenkastrationsaktion zugestellt. (Originalmeldung hier)
Diese wird in gewohnter Weise unterstützt durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen sowie weitere Projektpartner – Deutscher Tierschutzbund Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Niedersachsen e.V., Tasso e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. – bmt und den Verband niedersächsischer Tierschutzvereine e. V. – vnt.
Es wird daher in der Zeit vom 02.11.2020 bis 14.12.2020 wieder eine entsprechende Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen (Kater & Katzin) stattfinden.
Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert. Aufgrund der bisherigen Aktionen dient auch diese wieder dem Ziel, die Kastration die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren.
Eine finanzielle Entlastung der in diesem Bereich tätigen Tierheime und Tierschutzvereine sowie eine Unterstützung in ihrer Arbeit bei der Betreuung von entsprechenden Katzenpopulationen ist ebenfalls paralleles Ziel der Aktion. Noch immer übernehmen die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nicht alle niedersächsischen Kommunen. Daher wird mit dieser wiederholten Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung (auf kalkulierter Basis eines Mindestsatzes) entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.
Der Tierärztekammer kommt wie bisher die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen auch dieser Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab 2.11.2020 freigeschaltet).
Bitte beachten Sie: Abrechnungen für ausschließlich während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen können nur berücksichtigt werden, wenn deren Belege vollständig und entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens Mitte 31.12.2020 bei der Tierärztekammer eingegangen sind!
Die Bedingungen zur Teilnahme an dieser werden sich weitestgehend an denen der letzten Aktionen aus den Vorjahren orientieren (s.u.). Bitte lesen Sie sich diese vor einer Teilnahme genau durch!
Machen Sie schnell einen Termin bei uns aus, denn aus Erfahrung ist der „Topf“ schon nach wenigen Tagen verbraucht!
Für den genauen Ablauf sowie die zwingend einzuhaltenden Bedingungen lesen Sie bitte weiter oder besuchen ab 04.11.2019 die Homepage der Tierärztekammer unter www.tknds.de und rufen den entsprechenden Menüpunkt „Katzenkastration 2019“ auf. a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachsen teilnahmeberechtigt. b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw. einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor. c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen. d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.
Eine Abrechnung/Erstattung aus dem Fond erfolgt ausschließlich und verbindlich auf Basis folgender (gerundeter) Kostensätze: – Kastration Katze weiblich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 € – Kastration Katze männlich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 € Jeder Tierarzt spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den Fond.
Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen! Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ablauf 1. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.
2. Vor der Behandlung tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de -> „Katzenkastration 2019“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die
zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen. Abrechnungsmodalitäten siehe Kasten oben. Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.
5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
6. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.