Juli 3, 2020

Meldepflicht für Covid19 – SARS-CoV-2 erkrankte Katzen (aktualisiert)


Meldepflicht für an CoVID-19 / SARS-CoV-2 erkrankte Katzen

(aktuelle Daten s. unten)
Das macht aus Sicht der Forschung durchaus Sinn, auch wenn es bisher weltweit erst 15 nachgewiesene Fälle gibt und es zu KEINER Ansteckung von Katze / Hund auf Mensch gekommen ist.
Ein deutsches tiermedizinisches Labor hat über 7.000 Proben speziell auch Covid19 getestet und kein einziger positiver Fall war darunter.

Dass die Anfälligkeit verschiedener Tierarten dabei sehr unterschiedlich ist, zeigen Infektionsversuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Katzen und Frettchen sind demnach für den Erreger empfänglich, Hunde nach derzeitigem Stand weniger. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Bei der Bekämpfung von Corona können wir nicht auf Erfahrungen und Expertenwissen zurückgreifen – den Umgang damit lernen wir in Echtzeit. Mehr Wissen schützt uns. Umso wichtiger also, die Forschung in vielen Lebensbereichen voranzutreiben, um Erkenntnisse zu gewinnen. Das machen wir mit der Meldepflicht: Sie ist – auch international – von großer Bedeutung für die Wissenschaft, um Informationen zu Übertragung, Vorkommen und Ausbreitung von Corona zu erhalten. Für die Prävention und eine frühzeitige Bekämpfung des Virus ist das unerlässliche Voraussetzung. Unser Friedrich-Loeffler-Institut bietet hierfür beste Bedingungen. Es ist weit über die Grenzen Deutschlands anerkannt für seine Spitzenforschung.
 
Klar betonen möchte ich aber: Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen! Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt.“
 
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, Präsident des FLI: „SARS -CoV-2 ist ein zoonotischer Erreger und so ist es wichtig, auch die Rolle von Tieren bei der Epidemiologie der Infektion zu untersuchen und besser zu verstehen. Hierzu hilft die Meldepflicht.“
 
Ziel der neuen Meldepflicht:
    1. Antworten auf weitergehende und noch ungeklärte Fragen über Vorkommen und Ausbreitung von Corona-Infektionen bei Haustieren liefern.
    2. Einen Überblick über das Infektionsgeschehen bei Tieren in Deutschland vermitteln und so zu neuen epidemiologischen Erkenntnissen beitragen.
    3. Dazu beitragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden.
    4. Außerdem ist es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möglich, dann die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die EU-Kommission über bestätigte Fälle von Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren in Deutschland zu informieren.




SARS-CoV-2 bei Katzen in Zahlen

Kürzlich haben wir unsere grossen Atemwegsprofile für die Katze um den PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 ergänzt. Wir freuen uns, Ihnen wieder ein Zwischenergebnis mitteileilen zu können, das vielleicht auch zur Beruhigung des einen oder anderen Tierhalters beitragen kann:
Bisher haben wir 460 Katzen getestet: bei keinem dieser Tiere konnten wir SARS-CoV-2 nachweisen.
Im Rahmen der Atemwegsprofile sind bei etwa 24 % der Tiere Infektionen mit mehr als einem Pathogen nachweisbar – Untersuchungsprofile helfen, alle in Frage kommenden Erreger zuverlässig nachzuweisen.




Studie vom 8.5.2020 Quelle: https://laboklin.com/ch/sonder-news/


AKTUELL (26.6.2020)

Meldepflicht bei Infektionen von Haustieren mit SARS-CoV-2 – Teil II


Eine positive Nachricht vorneweg: Von den bisher bei Laboklin über die großen Atemwegsprofile auf SARS-CoV-2 untersuchten Katzen – seit April bis heute
1233 Abstriche – war keine einzige positiv.

Anfang Juli wird nun voraussichtlich die Einführung einer Meldepflicht für SARS-CoV-2-positiv getestete Haustiere beschlossen.

Weitere Informationen zu der Meldepflicht gibt es zum Nachlesen hier:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/096-corona-haustiere.html


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Mein Fazit: 

Es gibt keine Pflicht, erkrankte Katzen auf SARS-CoV-2 untersuchen zu lassen

1. Keine kranken Tiere –> kein Verdacht –> keine Testung –> keine positiven Befunde –> keine Meldung!

2. Kranke Tiere –> normale Testung ohne SARS-CoV-2 –> keine Befunde –> keine Meldung!

3. 
Kranke Tiere –> auf ausdrücklichen Wunsch vom Tierbesitzer Testung MIT SARS-CoV-2 –> Ergebnis negativ  –> keine Meldung!

4. 
Kranke Tiere –> auf ausdrücklichen Wunsch vom Tierbesitzer Testung MIT SARS-CoV-2 –> Ergebnis positiv –> Meldung durch Labor und Tierarzt –> damit behördlich angeordnete Folgen

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Tags

COVID19, Katzen, Meldepflicht, SARS-CoV-2


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