Januar 20, 2022

Engpässe bei Tierarzneimitteln und neues Tierarzneimittelgesetz



Update 8/22:


1. Librela und Katzenimpfstoff sind in ausreichender Menge vorhanden.

Trotzdem kommt es immer wieder bei verschiedenen Medikamente zu einem Liefermangel.
Zur Zeit ist Cytopoint (eine Behandlung gegen Allergie) kaum zu bekommen und auch ein 2-Tages-Cortison ist seit Monaten nicht mehr zu bekommen.

Antibiotika und Schmerzmittel sind dafür wieder zu beziehen.

Sollte die weltweiten Lieferketten durch den Ukraine-Krieg oder Spannungen mit China wieder stärker unterbrochen werden, wird es zu neuerlichen Engpässen kommen.

Fragen Sie zur Sicherheit immer nach, wenn Sie Medikamente brauchen, ob diese auch noch bei uns vorrätig sind.

2. Die Maskenpflicht in den Räumen der Praxis bleibt weiterhin uneingeschränkt bestehen!

Engpässe bei Tierarzneimitteln und neues Tierarzneimittelgesetz


Jetzt helfen uns schon die Pharma-Firmen dabei unseren Kunden zu erklären, warum ihr Tier nicht so behandelt werden kann, wie es für sie das Beste wäre.

Wenn Sie als Tierbesitzer Ihr Tier bei uns regelmäßig mit dem o.g. Medikament behandeln lassen, rufen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem nächsten Termin bei uns an und fragen nach, ob wir das Medikament noch vorrätig haben.

Zur Zeit können wir überhaupt keine Aussage darüber machen, ob, wann und wieviel wir bei dem Hersteller nachbestellen können.

… und es kommt alles noch viel schlimmer …

Ab dem 28.1.2022 tritt das neue Tierarzneimittelgesetz – TAMG – in Kraft


Dieses, auf einer EU-Verordnung fußende, komplett neue Gesetzt wurde innerhalb kürzester Zeit durch den Bundestag und den Bundesrat „geprügelt“. (–> TAMG Download)

Fachleute, wie z.B. die Tierärzteschaft, hatte nur etwa einen Monat Zeit, das Gesetz auf Praktikabilität zu prüfen und ggf. eigene Überarbeitungen vorzuschlagen. 

Üblich ist ein Zeitrahmen von 1 – 2 Jahren für solch einen Gesetzes-Prozess.

Aus diesem Grund sind im neuen Gesetz Formulierungen enthalten, die uns als Tierärzte erheblich in unserer Therapiefreiheit einschränken, was auch Sie als Tierhalter zu spüren bekommen werden.

Sie werden sich als Tierbesitzer darauf einstellen müssen, dass einige Behandlungen bei bestimmten Tierarten, ganz besonders den Heimtieren, aber auch Hunde und Katzen, einfach nicht mehr durchgeführt werden können, weil es ab dem 28.1.22 strafbar ist.

Das gilt ganz besonders für die Anwendung und Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Antibiotika. Diese dürfen nicht mehr nach Erfahrung, lokaler Gegebenheit oder neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen verabreicht werden, sondern nur noch so, wie es auf dem „Beipackzettel“ steht. Punkt!

Stellen Sie sich ggf. darauf ein, dass einige Dauermedikamente, die Ihrem Tier geholfen haben, wirksam und verträglich sind, nicht mehr angewendet werden dürfen, da es nicht wortwörtlich so in der Produktbeschreibung so steht. Es wird Umstellungen in der Therapie geben, es werden neue Medikamente „ausprobiert“ werden müssen und für einige Erkrankungen wird es gar keine zugelassenen Medikamente mehr geben!

Diese unsinnige Umstellungsphase wird mit einem deutlich erhöhtem bürokratischem Aufwand, erhöhtem Erklärungsbedarf, Mehraufwand an Lagerung und Engpässen sowie Wegwerfen von Arzneimitteln aufgrund vom Ablaufdatum führen. Das alles wird natürlich zu einer zusätzlichen Kostensteigerung auch für Sie führen.

So etwas kommt eben dabei heraus, wenn Verwaltungsleute und ideologisierte Politiker Gesetze machen, ohne auf den Rat von Fachleuten zu hören, bzw. diesen keine Gelegenheit dazu geben, sich dazu zu äußern.

Leiden müssen in diesem Fall die praktizierenden Tierärzte vor Ort, Sie als Tierbesitzer und nicht zuletzt natürlich die Tiere darunter!


Tags

Antibiotika, Beipackzettel, Cytopoint, Hamster, Heimtier, Hund, Kaninchen, Katze, Librela, Medikament, Meerschweinchen, TAMG, Therapiefreihei, Tierarzneimittel, Tierarzneimittelgesetz, Tierarzt, Zoetis


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