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Voraussichtlich vom 7. – 21. November 2022 ist auch in diesem Jahr wieder eine Katzenkastrationsaktion für wild lebende Katzen im Land Niedersachsen geplant. Teilnehmende Tierarztpraxen finden die Bedingungen und die Formulare ab dem 7. November online in unserem geschützten Mitgliederbereich. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.
Die Summe zur Finanzierung wird vom Land Niedersachsen und spendenden Tierschutzorganisationen zur Verfügung gestellt.
Der weitere Text ist übernommen und aktualisiert von den letzten Jahren – ich denke einmal es wird dieses Jahr wieder genauso ablaufen…
Es wird daher voraussichtlich in der Zeit vom 07.11.2022 bis 21.11.2022 wieder eine entsprechende Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen (Kater & Kätzin) stattfinden. Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert. Aufgrund der bisherigen Aktionen dient auch diese wieder dem Ziel, die Kastration die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der voran gegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren. Eine finanzielle Entlastung der in diesem Bereich tätigen Tierheime und Tierschutzvereine sowie eine Unterstützung in ihrer Arbeit bei der Betreuung von entsprechenden Katzenpopulationen ist ebenfalls paralleles Ziel der Aktion. Noch immer übernehmen die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nicht alle niedersächsischen Kommunen. Daher wird mit dieser wiederholten Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung (auf kalkulierter Basis eines Mindestsatzes) entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird. Der Tierärztekammer kommt wie bisher die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen auch dieser Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab 7.11.2022 freigeschaltet).
Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen! Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
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Sicherstellen, dass alle obigen Regeln eingehalten sind, u.a.:
– wirkliche Streunerkatze (u.a. herrenlos und nicht registriert)
– frühestens ab der 17. Lebenswoche
– vorab (!) bei der Samtgemeinde als solche gemeldet
– Nachsorge übernehmen und später an Ort & Stelle wieder aussetzen
Vor dem 7.11.22 kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist.
Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren zum vereinbarten Termin in der Praxis.
Vor der Behandlung tragen wir alle notwendigen Daten in die zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
–> Da wir in Lüchow-Dannenberg keinen wirklich existenten Tierschutzverein haben, können auch Privatpersonen die Katzen/Kater überbringen. Dafür wird jedoch eine Kopie vom Personalausweis verlangt.
Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.
Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die Tierärztekammer Niedersachen – „Katzenkastration 2022“ – Fichtestraße 13 – 30625 Hannover – zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen.
Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.
Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende der Tierärzte, die auf einen Teil ihrer Bezahlung verzichten) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.
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