Warum wir nicht mehr jedes Tier gegen Tollwut impfen …
Warum wir nicht mehr jedes Tier gegen Tollwut impfen …
Ich kann mich auch noch an die roten Schilder unter den Ortsschildern erinnern mit „Tollwut gefährdeter Bezirk“, doch das ist lange her. Dank der oralen Impfköder besonders für Füchse, die in den 80er Jahren ausgelegt wurden, hat sich vieles geändert. Seit 2006 ist Tollwut bei Wildtieren und Haustieren in Deutschland nicht mehr aufgetreten.
Jede Impfung, so gut sie auch getestet und verträglich ist, bedeutet eine Belastung für das Tier.
Grundsätzlich gilt in unserer Praxis: „So viel wie nötig und so wenig wie möglich!“
Deswegen gehört die Tollwut-Impfung nicht mehr in unser Standart-Repertoire.
Wenn Sie mit dem Hund oder der Katze ins Ausland wollen, also über die Grenze fahren und wieder zurück nach Deutschland wollen, ist eine Tollwutimpfung nach wie vor Pflicht.
Wenn Sie sicherheitshalber weiterhin eine Tollwutimpfung für Ihr(e) Tier(e) wollen, ist das überhaupt kein Problem, dann impfen wir natürlich auch gegen Tollwut.
Wenn sich die Gefährdungslage in Deutschland hinsichtlich der Verbreitung von terrestrischen Tollwut ändert, ist mit einer Impfung nach 4 Wochen der Impfschutz wieder da.
Wenn sich die Einschätzung der für uns ausschlaggebenden Kommission (Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut) ändert, ändern wir natürlich dementsprechend auch unsere Standart-Impf-Empfehlung.
Doch zur Zeit besteht eben keine grundsätzliche Impfempfehlung mehr für Tollwut innerhalb Deutschlands.
Letztlich ist es Ihre Entscheidung, ob Ihr Tier (Hund oder Katze) weiterhin gegen Tollwut mit geimpft werden soll oder nicht, bzw. ob Sie mit dem Tier außerhalb von Deutschland in den Urlaub fahren wollen.
Tollwut
„Eine Impfung gegen Tollwut gilt nur noch als Non-Core-Vakzinierung, da die terrestrische Tollwut in Deutschland getilgt ist. Aufgrund der Tollwutfreiheit ist die flächendeckende Impfung von Hunden nicht mehr erforderlich. Auch für Jagd- und Arbeitshunde besteht kein erhöhtes Risiko mehr, mit einem tollwütigen oder seuchenverdächtigen Tier in Kontakt zu kommen. Allerdings sieht die nationale Tollwutverordnung zum Schutz von Menschen und Tieren bislang unverändert massive, behördliche Maßnahmen für den theoretisch möglichen Fall vor, dass ein nicht gegen Tollwut geimpfter Hund mit einem tollwütigen oder seuchenverdächtigen Tier in Kontakt kommt. Geimpfte Hunde dürfen in diesem Fall dagegen unter behördlicher Beobachtung zu Hause gehalten werden. Eine Impfung entsprechend der Herstellerangaben ab einem Lebensalter von 12 Wochen ist für diese Besserstellung gemäß Tollwutverordnung ausreichend. Die Impfung nach Herstellerangaben ist auch für Hunde erforderlich, die innergemeinschaftlich verbracht werden oder die ihre Besitzer auf grenzüberschreitenden Reisen begleiten sollen. Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union wird darüber hinaus der Nachweis eines Antikörpertiters von ≥ 0,5 IE/ ml gefordert. Eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen im Alter von 12 und 16 Wochen sowie 15 Lebensmonaten erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere einen derartigen Antikörpertiter erreichen. Ein derartiges Impfschema dient nur dazu den erforderlichen Antikörpertiter zu erreichen. Es geht über die Anforderungen der Tollwutverordnung hinaus.“
Als Grundimmunisierung der Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren. Folgende Impfungen werden für das entsprechende Lebensalter empfohlen:
8. Lebenswoche: Parvovirose, Staupe, Leptospirose (Bei uns nur in Zuchten) 12. Lebenswoche: Parvovirose, Staupe, Leptospirose [+Parainfluenca & HCC imKombiimpfstoff] 16. Lebenswoche: Parvovirose, Staupe (+Tollwut bei Auslandsreisen) [+Parainfluenca & HCC im Kombiimpfstoff] 15. Lebensmonat: Parvovirose, Staupe, Leptospirose [+Parainfluenca & HCC imKombiimpfstoff]
Wiederholungsimpfungen je nach Stiko-Empfehlungen, Herstellerangaben, Infektionsdruck, Verfügbarkeit der Impfstoffe, Besitzerwünsche oder Auslandsreisen
Leptospirose: zwingend jährlich
Staupe: alle 2 – 3 Jahre – hier bei uns machen wir das auch jährlich wegen der aktuellen Seuchenlage
Tollwut: entweder gar nicht oder alle 2 – 3 Jahre bei Auslandsreisen
Borreliose: nur auf ausdrücklichen Wunsch
Leishmaniose: wenn Sie in den Urlaub in Südliche Länder fahren wollen
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Grundsätzlich ist jede Tierarztpraxis für die eigenen Kunden zuständig und muss auch im Notfall erreichbar sein, oder eine Vertretung benennen. Das gilt sowohl für die Wochentage als auch für die Wochenenden und Feiertage.
Leider ist das anscheinend nicht bei allen Tierärzten im Landkreis der Fall.
Wir haben uns mit fünf anderen Kleintierpraxen im Landkreis Lüchow-Dannenberg und Dömitz zusammengeschlossen, um für Sie und ihre Tiere an den Wochenenden und Feiertagen eine verlässliche und geregelte Notversorgung zu gewährleisten.
An den Wochentagen ist jede Praxis selbst zuständig.
Für unsere eigenen Kunden,
die schon mit dem Tier einmal bei uns waren und in unserer „Kartei“ stehen gilt, dass Sie grundsätzlich immer erst einmal bei uns anrufen können.
Hören Sie dann die Bandansage / Mailbox bis zum Ende an. Da verraten wir dann unsere „geheime“ Notfallnummer zu der wir nach Feierabend, in der Mittagspause, Nachts und am Wochenende für Sie erreichbar sind.
Wenn wir da sind und Zeit haben, können Sie nach Absprache auch dann zu uns in die Praxis kommen, wenn wir keinen offiziellen Notdienst haben.
Sollten wir wirklich einmal nicht da sein, greift die Vertretung, so wie in der Zeitung (EJZ / Elbe Jeetzel Zeitung) abgedruckt, oder hier auf dem Bild bzw. auf dem PDF zu sehen ist.
sind wir natürlich auch gerne bereit, Ihrem Tier im Notfall zu helfen, auch wenn Sie noch nicht bei uns Kunde sind.
Doch grundsätzlich (s.o.) ist eben jeder Tierarztpraxis verpflichtend für seine eigenen Kunden zuständig.
Im Gegensatz zu einer Kleintierklinik, wo der diensthabende Tierarzt nach einer Bereitschaftsnacht, oder einem Bereitschaftswochenende dann den nächsten Tag frei hat, müssen die Tierärzte und Tierärztinnen der normalen Kleintierpraxen gleich am nächsten Tag wieder die Sprechstunde machen.
Somit ist es auf Dauer nicht möglich die komplette Notversorgung für Kollegen zu übernehmen, die anscheinend einfach keine Lust dazu haben. Selbst während der Sprechzeiten scheinen sie persönlich eher selten anwesend zu sein, sondern lassen alles von einer Tierarzthelferin erledigen und danach ist niemand mehr zu erreichen. Das ist auf die Dauer von uns umliegenden Kollegen nicht mehr zu leisten.
Sollte ihnen also auffallen, dass ihr Haustierarzt öfter nach Feierabend oder am Wochenende nicht zu erreichen ist und auch keine offizielle Vertretung benennt, so können Sie das gerne der Tierärztekammer melden.
Hauskatzen sind nach heutigem Stand der Wissenschaft und aus Erfahrung NICHT anfällig für das Staupe-Virus.
Unsere Impfempfehlung in der Kleintierpraxis Gusborn:
Wichtig ist eine abgeschlossene 3 bis 4 malige Grundimmunisierung.
Allgemeines Impfschema: Als Grundimmunisierung der Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren. Folgende Core-Impfungen werden für das entsprechende Lebensalter empfohlen:
Die folgenden Wiederholungsimpfungen richten sich nach Impfstoff (Hersteller-Angaben auf dem Beipackzettel), Impfstoffzusammensetzung (welche Erreger sind enthalten), nach Infektionsdruck (ist die Krankheit zur Zeit verbreitet, so wie Staupe hier bei uns?), nach Kontaktmöglichkeiten zu Infektionsquellen (Hunde leben in der Nähe zu Wildtieren) bzw. nach Verwendung der Hunde (Ausstellungen / Zucht / „Hofhund“).
Leptospirose sollte jährlich geimpft werden, Staupe KANN bis zu 3 Jahren halten.
Wir empfehlen die Staupeimpfung im Rahmen der jährlichen Schutzimpfung gegen Leptospirose als Kombinations-Impfstoff mit zu wiederholen. Hierin ist auch die Impfung gegen Hepatitis und Parainfluenza enthalten.
Brodetellen (Zwingerhusten-Komplex), Herpes, Leishmaniose und Borreliose werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geimpft.
Tollwut bei Auslandsreisen mit dem Tier zwingend erforderlich – innerhalb Deutschlands jedoch nicht mehr.