Dieses Wochenende war mal wieder so ein ganz besonderer Notdienst.
OK, es kam ein ausgesetztes und verletztes Kitten, ein sabbernder Hund, eine kotzende Katze und weitere Haustiere, die tatsächlich teilweise auch Notfälle waren.
Doch es kamen auch Anrufe zu einem Igel, der im Garten herumliegt, einem Storch, der auf dem Dorfplatz spazieren geht, einem Reiher oder Kranich, der auf einer Wiese steht, einem Spatz, den die Katze nur teilweise kaputt gespielt hat und einer Schleiereule, die sich kaum mehr bewegt.
Da wird es dann kompliziert, denn nicht alles kann jeder Tierarzt in seiner Praxis lege artis versorgen.
Ein kompliziert gebrochener Flügel eines Vogels ist etwas für Spezialisten und die sind in der ländlichen Gegend rar.
Und falls behandelt werden kann, wer bezahlt den Tierarzt für seine Arbeit?
„Eigentlich“ ist ja der Auftraggeber der Bringer der verletzten Tiere.
Also jene freundlichen Menschen, die sich aus echtem oder unwissendem Tierschutz der tatsächlich oder vermeintlich kranken Tiere angenommen hat.
Die sind dann aber auch entgeistert, wenn sie dann über 100,- € zahlen sollen für einen Igel, der sich vielleicht nur für einen Mittagsschläfchen zusammengerollt hatte.
Eine Kostenübernahmestelle seitens der Behörden gibt es nicht.
Zumal verschiedene Ämter ggf. involviert sein können. Da gibt es die untere Naturschutzbehörde, das Veterinäramt, das Ordnungsamt, die verschiedenen z.T. ehrenamtlichen „Beauftragten“ für bestimmte Tierarten usw. usf.
Manchmal ist auch der Jagdpächter verantwortlich, wenn es sich um jagdbare Wildtiere handelt.
Selbst wenn nur noch die Möglichkeit besteht ein Tier von seinem Leid zu erlösen, darf man das nicht immer. Entweder das Tier steht unter Artenschutz und es muss nachfragt werden (wo und vor allem bei wem besonders am Wochenende?) oder das Tier gehört rechtlich dem Jagdpächter und auch dann darf nicht einfach sein „Wild“ erlöst werden. Nur, auch da weiß oft niemand, wer der aktuelle Jagdpächter ist, geschweige denn wie man ihn am Wochenende erreichen kann.
Häufig läuft es dann darauf hinaus, das der Finder verärgert ist, wenn er für seine (manchmal vermeintlich) gute Tat auch noch bezahlen soll, der Tierarzt dann ohne Möglichkeit der Rücksprache eine Entscheidung treffen muss und oft auch noch auf zumindest einem Teil der Kosten sitzen bleibt.
Nicht jedes Tier, auch wenn es für den Laien vielleicht so aussieht, muss „gerettet“ werden. Manchmal ist es nur ein ganz normales Verhalten bzw. die „Natur“ regelt vieles selbst. Auch Frau Fuchs oder Herr Bussard haben Kinder, die etwas fressen möchten…
Wer ein Tier zum Tierarzt bringt, hat damit erst einmal die Verantwortung dafür übernommen und ist ggf. auch für die entstehenden Kosten zuständig.
Nach über 30 Jahren Tierarztpraxis in der wir fast täglich rund um die Uhr für Sie, unsere Kunden und Ihre Tiere da waren, haben wir uns entschieden,keine regelmäßigen Samstags-Sprechstunden mehr anzubieten.
Auch wegen der aktuellen Diskussion in den Medien über die Einführen einer 4-Tage-Woche, wollen wir jetzt bei uns zumindest die 5-Tage-Woche einzuführen.
Man wird ja auch nicht jünger und muss mit seinen Kräften haushalten. Es hilft ja niemandem, wenn wir aus gesundheitlichen Gründen plötzlich gar nicht mehr für Sie und die Tiere da sein könnten…
Wir sind für Sie und Ihre Tiere jetzt regelmäßig nach Terminabsprache über Telefon oder durch Onlinebuchung zu folgenden Zeiten da:
MONTAG bis FREITAG
MORGENS von 9:00 – 11:00 Uhr und
NACHMITTAGS von 15:00 bis 18:00 Uhr
Diese neue Regelung tritt ab dem 3. Quartal 2023, also ab dem 1. Juli 2023 in Kraft.
Hier ist der Notdienstplan für das 3. Quartal 2023:
Für Notfälle an Wochentagen oder am Wochenende außerhalb der Sprechzeiten rufen Sie uns natürlich auch weiterhin jederzeit über unsere bekannte Telefonnummer: 05865-355 an. Sollte eine Bandansage laufen, hören Sie diese bitte bis zum Ende an. Dort ist dann eine spezielle Notrufnummer von uns angegeben.
Sollten wir wirklich einmal unterwegs sein, gibt es einen geregelten Notdienst, den Sie im Internet auf unserer Internet-Seite finden oder den Sie auf dem immer aktuellen Notdienstplan, den Sie sich HIER herunterladen können.
Kommen Sie bitte NIE einfach so mit einem Tier in die Praxis, sondern immer NUR nach Voranmeldung!
Video-Call bzw. Telemedizin-Sprechstunden
Wir gehen auch in der Kleintierpraxis Gusborn moderne Wege und führen spezielle Online-Sprechstunden ein. Aber auch im Notfall kann Telemedizin gut eingesetzt werden.
Diese sind vor allem für die Nachsorge von Patienten gedacht, um sich möglicherweise den Weg für eine kurze Kontrolluntersuchung zu sparen, und zur Vorab-Analyse bzw. Bestandsaufnahme, ob ein Tierarztbesuch in diesem Fall unbedingt nötig ist.
Besonders für junge Menschen, die mit dem Internet, dem Handy und dem VideoChat aufgewachsen sind, bietet dieses eine einfach Möglichkeit Fragen zu stellen.
Mehr dazu können Sie auch schon auf unserer Webseite nachlesen.
Einen VideoCallkönnen Sie außerhalb der normalen „vor Ort“-Sprechzeiten HIER täglich (Mo – Fr) zwischen 11:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 18:00 und 19:00 Uhr buchen.
Im Notfall natürlich auch nach telefonischer Absprache jederzeit.
Ab wann gilt der Notdienst und die Notdienstgebühr?
Der Notdienst und damit die zusätzliche Notdienstgebühr gilt Wochentags von 18:00 Uhr abends bis zum nächsten morgen 8:00 Uhr, sowie ab Freitag Abend, den Samstag und Sonntag bis Montag 8:00 Uhr.
Ausnahmen nur, wenn zu der Zeit geregelte Sprechzeiten vorliegen, so noch wie bei uns am Samstag zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr.
Unsere eigenen Sprechzeiten sind wie folgt:
Kleintierpraxis Gusborn – Dr. Reinhard Goy – DocGoy
1. Zu unseren Sprechzeiten können Sie nur mit Voranmeldung vorbei kommen: (Online Terminbuchung ab jetzt möglich!) –> Mo-Sa: 09-11 & Mo-Fr: 15-18 2. Außerhalb der Sprechzeiten können unsere Kunden gerne einen individuellen Termin unter 05865-355 vereinbaren oder nach telefonischer Anmeldung mit einem Notfall kommen. Es läuft außerhalb der Sprechstunden ab jetzt auf 05865-355 eine Bandansage. Am Ende dieser Mitteilung erfolgt ein Hinweis auf die neue Notfallrufnummer, unter der wir für absolute Notfälle weiterhin jederzeit für unsere Kunden zu erreichen sind. 3. An Wochentagen gibt es grundsätzlich keinen geregelten landkreisweiten Notdienst. Jede Tierarztpraxis ist für seine eigenen Kunden zuständig. 4. An Wochenenden und Feiertagen haben jetzt 6 Praxen eine Notdienst für Kleintiere eingerichtet, der streng genommen auch nur für diese 6 Praxen gilt.
Die anderen Tierärzte beteiligen sich leider nicht daran und sind auch am Wochenende für Ihre eigenen Kunden zuständig bzw. müssen in Absprache eine Vertretung angegeben haben. Ein einfacher Hinweis, dass es ja eine Tierklinik in Lüneburg gibt, oder dass es einen Notdienst von anderen Tierärzten gibt, ist eigentlich nicht ausreichend.
5. An Wochenenden (Freitag ab 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr), Nachts, außerhalb der Sprechzeiten (von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr) und an Feiertagen (Vortag 18:00 Uhr bis Folgetag 8:00 Uhr) muss laut Notdienst-GOT mit einem erhöhten Gebühren-Satz abgerechnet werden. Ausnahme: Es gibt in dieser Zeit eine festgelegte Sprechstunde, so wie bei uns am Samstag morgen zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr. Da gilt dann die „normale“ GOT. 6. Sie können sich als NEUKUNDE hier ein Anmeldeformular herunterladen: HIER KLICKEN
Alles Weitere finden Sie immer aktuell hier als PDF zum Download: NOTDIENSTE
Gebührenordnung für Tierärzte – GOT – Wird wirklich alles teurer?
Es hat sich viel geändert in den letzten 20 Jahren – Die Gebührenordnung für Tierärzte jedoch nicht. Die Berechnungsgrundlage stammt noch aus dem letzten Jahrtausend!
Doch die Zeiten wandeln sich und die Methoden werden immer aufwändiger – auch in der Tiermedizin.
Das viel kritisierte „Kliniksterben“ hat u.a. seine Gründe darin, dass es einfach nicht mehr wirtschaftlich war, diese Klinik weiter zu betreiben.
Kleinere Praxen können das nur durch Mehrarbeit kompensieren, doch auch da sind Grenzen und der Burnout sowie die Selbstmordrate unter den Tierärzten ist vergleichsweise sehr hoch.
In den letzten Jahren ist eine Neubewertung aller Leistungen nach Zeit, Schwierigkeitsgrad und technischem Aufwand durchgeführt worden. Aufgrund dieser Studie wurden den einzelnen Verrichtungen (GOT-Nummern) neue Werte zugeordnet.
Wenn man ganz genau hinsieht, wird die eine oder andere Leistung sogar günstiger. Doch im Großen und Ganzen ist mit einem Preisanstieg von etwa 20%, was auch dringen nötig ist.
In einer ersten Begutachtung ist festzustellen, dass Die Tierarztgebühren immer noch ca. 20% unter den gestiegenen Kosten der letzten 20 Jahre liegt und die aktuellen Preissteigerungen sind noch nicht einmal inbegriffen.
Der genannte „einfache Satz“ ist die gesetzlich verpflichtende UNTERgrenze dessen, was Tierärzte abrechnen müssen!
VetLine.de: „Diese Novelle war lange überfällig: Nach fast einem Vierteljahrhundert ohne grundlegende Änderungen der Tierärztegebührenordnung (GOT) tritt noch in diesem Jahr eine neue Verordnung in Kraft.
Der veterinärmedizinische Kenntnisstand hat sich in den letzten 20 Jahren ebenso grundlegend verändert wie die wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Ziel der Novellierung war es, die GOT an den heutigen Stand anzupassen.
„Ein Grund zum Jubeln“, fand bpt-Präsidiumsmitglied Dr. Petra Sindern auf der bpt-Intensiv-Fortbildung Kleintier im August.
Allerdings fällt die Gebührensteigerung nicht ganz so hoch aus, wie es in den Augen der Tierärzteverbände notwendig wäre.
Der aktuelle dramatische Anstieg der Energiepreise und die momentane Inflation wurden in der neuen GOT noch gar nicht berücksichtigt.“ (hier weiterlesen)
Hier können Sie sich die Gebührenordnung für Tierärzte selbst anschauen als PF-Download: https://money-wave.de/dl/208
Vetion.de: „Eine durch die Anpassung der GOT bedingte Preissteigerung ist nach mehr als 20 Jahren nicht nur angemessen, sondern auch notwendig, da sie das Fortbestehen vieler Tierarztpraxen ermöglichen wird.
Nur so kann die kurative Versorgung der Tiere, vor allem in ländlichen Räumen, nachts oder am Wochenende weiter gewährleistet werden, erklärt das BMEL in einer entsprechenden Pressemitteilung. Weiterhin erfolgt die Anpassung der Gebührensätze auf wissenschaftlicher Basis.
Ihr liegt eine vom BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahre 2021 zu Grunde. Diese hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen.“ (hier weiterlesen)
Meine Empfehlung ist es, jedes Tier spätestens ab November versichern zu lassen.
Dadurch haben Sie eine feste Summe, mit der Sie im Budget für Ihre Tiere kalkulieren können und können von schweren Verletzungen, Unfällen oder Operationen wenigstens finanziell nicht überrascht werden.