Tag Archive

Tag Archives for " Tierschutz "

Die Igel sind los!


🦔 Die Igel sind los!


Gerade waren es noch spätsommerliche 30 Grad, doch nun sinken die Temperaturen und der Herbst steht vor der Tür. Mit dem Herbst beginnt für den Igel der Endspurt auf der Suche nach Nahrung und einem passenden Winterquartier. Die Wildtiere stehen unter Naturschutz, d. h. man darf sie nur aufnehmen, wenn sie verletzt oder krank sind.

Gutgenährte Igel sollten nicht zugefüttert werden. Spät-geborenen Jungtiere schaffen es aber manchmal nicht sich Winterspeck anzufressen und auch die Igelmütter können vom Säugen noch abgemagert sein. 

Hier können Sie helfen:
Igel benötigen ein fett- und eiweißreiches Futter mit einem hohen Anteil tierischer Rohstoffe als Basis. Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. (LBV) empfiehlt 100 g Feuchtfutter für Katzen mit zwei Esslöffeln Haferflocken bzw. Weizenkleie zu mischen und dieses bei Dämmerung in einer flachen, sauberen Schale nach draußen zu stellen. 
Wichtig: Milch ist keine geeignete Nahrung!



Wir empfehlen Ihnen hierfür das Tierarzt24 Vet Diet Intensive Care. Das Diät-Alleinfuttermittel ist eine energie- und proteinreiche Aufbaunahrung für Hunde und Katzen. Die leicht verdaulichen Zutaten sorgen für eine schnelle Verfügbarkeit von Energie und lebenswichtigen Nährstoffen und entlasten gleichzeitig die Verdauung. Es eignet sich daher auch sehr gut zum Päppeln untergewichtiger Igel. Hier weitere Infos zu dem Intensive Care


Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken wünscht Ihnen

Ihr Team von DocGoy & Tierarzt24


PS: Ach ja, und grundsätzlich gilt natürlich in der Dämmerung abends oder morgens bzw. nachts keine Mähroboter laufen lassen! 

Weitere Links zu Internetseiten, die sich um Igel kümmern:



Kastrationspflicht für Katzen – Helfen Sie mit!

 

Nur Katzen füttern ist kein Tierschutz!


Das mag jetzt provokant klingen – ist auch so gemeint…

Es reicht einfach nicht aus, verwilderten Katzen einfach „nur“ Futter hinzustellen, denn das vergrößert nur das Katzenelend insgesamt.

Denn eine gut genährte und somit gesündere Katze kann schneller tragend werden und wirft mehr kleine Kätzchen, die sie dann auch besser ernähren kann. 
Somit haben wir dann 2 – 5 neue Streuner und kurz nach der Geburt (manchmal schon nach 3 – 5 Wochen) kann die gut gefütterte Mutterkatze schon wieder tragend werden und nach 2 Monaten den 2. Wurf in die Welt setzen.

Auch die gut genährten und sich prächtig entwickelnden kleine Kitten können dann evtl. schon nach 5 Monaten das 1. Mal tragend werden. Also die süßen kleinen Maikätzchen werden von einem auch gut umsorgten Kater, vielleicht sogar dem eigenen Vater oder dem Bruder, im Oktober gedeckt und können ebenfalls für Nachwuchs sorgen.

Eine reine Fütterung ohne Unterbindung der Vermehrung vergrößert die Gesamtzahl an Katzenleid! (–> Flyer)

Wer aus welchen Gründen auch immer Katzenfutter vor die Tür stellt, um auch arme Streuner mit zu versorgen, ist letztlich auch dafür mit verantwortlich.

Was kann noch gemacht werden, um der unkontrollierten Vermehrung Herr zu werden?


1. Im Oktober/November wird hoffentlich wieder die Kastrationsaktion vom Land Niedersachsen stattfinden. Die Ankündigung erfolgt leider immer recht kurzfristig. Doch kann man sich ja schon einmal darauf vorbereiten. (Hier der Ablauf im letzten Jahr –> Blogartikel)
Diese Aktion gilt nur für freilebende, halterlose Katzen & Kater, die dann auch wieder vor Ort zurück ausgesetzt werden.
Das nennt sich TNR-Verfahren: trap–neuter–return oder trap–neuter–release = Fangen – Kastrieren – Freilassen.

2. Wenn Sie freilaufende Katzen kennen, setzten Sie sich mit einem Tierschutzverein und/oder einem Tierarzt / Tierärztin in Verbindung um das/die Tiere einzufangen und zu kastrieren. In solchen Ausnahmefällen und in Zusammenarbeit mit einem Verein darf der Tierarzt auch einmal die Gebührenordnung (Bundesgesetz) unterschreiten.

3. Infomieren Sie die zuständigen Behörden (Gemeinde / Samtgemeinde / Ordnungsamt), wenn ihnen bekannt ist, dass es Familien oder Betriebe gibt, die unkastrierte Katzen/Kater frei herumlaufen lassen.
Im gesamten Landkreis (und bald auch landesweit in Niedersachsen –> Presseartikel) gibt es seit 2014 / 2015 die Kastrations- und Chippflicht (s. Verordnungen Elbtalaue / Lüchow / Gartow).

In den meisten Städten und Dörfern sind die hauptverantwortlichen „Vermehrer“ durchaus namentlich bekannt, es müsste nur einmal gemeldet und amtlich wirklich durchgegriffen werden.
Es können Bußgelder bis zu 5.000,- € erhoben werden. Diese könnten dann ja zweckgebunden für weitere Kastrationen verwendet werden.

Mit all diesen Maßnahmen wäre das Problem der Streunerkatzen tatsächlich, zumindest hier lokal, in den Griff zu bekommen. 

Viele Herausforderungen heutzutage scheinen zu komplex und/oder zu global zu sein, als dass ein Einzelner daran etwas ändern könnte.
Bei den verwilderten oder unkontrolliert sich vermehrenden Katzen wäre es tatsächlich möglich aktiv zu werden und die Ursachen endgültig zu bekämpfen.

Seit Jahren setzten sich Tierschutzvereine dafür ein und die Pflicht zur Kastration sollte mittlerweile jedem bekannt und bewusst sein.


Helfen Sie mit!

PS: Hier noch ein interessanter Artikel (als PDF zum Download) aus der OnlineZeitung „VetImpulse“ zu genau dem selben Thema –> Hier klicken

Ein ganz normaler Notdienst am Wochenende


Ein ganz normaler Notdienst am Wochenende


Dieses Wochenende war mal wieder so ein ganz besonderer Notdienst.

OK, es kam ein ausgesetztes und verletztes Kitten, ein sabbernder Hund, eine kotzende Katze und weitere Haustiere, die tatsächlich teilweise auch Notfälle waren.

Doch es kamen auch Anrufe zu einem Igel, der im Garten herumliegt, einem Storch, der auf dem Dorfplatz spazieren geht, einem Reiher oder Kranich, der auf einer Wiese steht, einem Spatz, den die Katze nur teilweise kaputt gespielt hat und einer Schleiereule, die sich kaum mehr bewegt.

Da wird es dann kompliziert, denn nicht alles kann jeder Tierarzt in seiner Praxis lege artis versorgen.
Ein kompliziert gebrochener Flügel eines Vogels ist etwas für Spezialisten und die sind in der ländlichen Gegend rar.
Und falls behandelt werden kann, wer bezahlt den Tierarzt für seine Arbeit?

„Eigentlich“ ist ja der Auftraggeber der Bringer der verletzten Tiere. 
Also jene freundlichen Menschen, die sich aus echtem oder unwissendem Tierschutz der tatsächlich oder vermeintlich kranken Tiere angenommen hat. 
Die sind dann aber auch entgeistert, wenn sie dann über 100,- € zahlen sollen für einen Igel, der sich vielleicht nur für einen Mittagsschläfchen zusammengerollt hatte.
Eine Kostenübernahmestelle seitens der Behörden gibt es nicht.
Zumal verschiedene Ämter ggf. involviert sein können. Da gibt es die untere Naturschutzbehörde, das Veterinäramt, das Ordnungsamt, die verschiedenen z.T. ehrenamtlichen „Beauftragten“ für bestimmte Tierarten usw. usf.
Manchmal ist auch der Jagdpächter verantwortlich, wenn es sich um jagdbare Wildtiere handelt.


Selbst wenn nur noch die Möglichkeit besteht ein Tier von seinem Leid zu erlösen, darf man das nicht immer. Entweder das Tier steht unter Artenschutz und es muss nachfragt werden (wo und vor allem bei wem besonders am Wochenende?) oder das Tier gehört rechtlich dem Jagdpächter und auch dann darf nicht einfach sein „Wild“ erlöst werden. Nur, auch da weiß oft niemand, wer der aktuelle Jagdpächter ist, geschweige denn wie man ihn am Wochenende erreichen kann.

Häufig läuft es dann darauf hinaus, das der Finder verärgert ist, wenn er für seine (manchmal vermeintlich) gute Tat auch noch bezahlen soll, der Tierarzt dann ohne Möglichkeit der Rücksprache eine Entscheidung treffen muss und oft auch noch auf zumindest einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

Grundsätzlich weise ich hier auch noch einmal auf 2 Tatsachen hin, die ich auch schon in diesem ausführlichen Artikel über Fundtiere / Wildtiere beschrieben habe:

  1. Nicht jedes Tier, auch wenn es für den Laien vielleicht so aussieht, muss „gerettet“ werden. Manchmal ist es nur ein ganz normales Verhalten bzw. die „Natur“ regelt vieles selbst. Auch Frau Fuchs oder Herr Bussard haben Kinder, die etwas fressen möchten…
  2. Wer ein Tier zum Tierarzt bringt, hat damit erst einmal die Verantwortung dafür übernommen und ist ggf. auch für die entstehenden Kosten zuständig.

Dorfidylle in der Elbtalaue oder trügt das Bild?


Dorfidylle in der Elbtalaue oder trügt das Bild?


In einem kleinen Dorf in der Elbtalaue herrscht Idylle, Gottesfürchtigkeit und Gemeinschaftssinn.

Die Kühe grasen auf der Weide, die Elbe fließt dahin und die Katzen spielen mit Ihren Kitten auf dem Dorfplatz.

Für jeden Besucher ein Bilderbuchdörfchen.

Doch wenn man genauer hinschaut, sehen die Katzen gar nicht so gut aus. Und es sind eine ganze Menge Katzen, einige mit verklebten Augen, alle irgendwie etwas klein und mit dickem Bauch, ohne wirklich fett zu sein.

Da fragt sich doch der geneigte Besucher „Wem die denn wohl gehören?“

Jeder im Dorf weiß zwar wem oder wohin die Tiere gehören, doch keiner sagt oder tut was.

Kastrationspflicht und Chippflicht

Dabei gibt es in Lüchow-Dannenberg schon seit Jahren eine Kastrations- und Chippflicht. Es drohen empfindliche Geldstrafen, wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, doch es ändert sich nichts. Es wird ja auch nicht kontrolliert…

Die offiziellen Stellen stellten sich erst taub, fühlten sich nicht zuständig, hatten keine Zeit, kein Geld, keine Lust oder kein Interesse.

Da muss dann erst eine besorgte Bürgerin kommen und auf Eigeninitiative eine Kastrationsaktion in Gang setzen.

Und weil sich die Politik immer noch nicht auf ein kreisweites Tierheim geeinigt hat, und die „Tierhilfe“ aus Personal und vor allem Geldmangel praktisch nicht mehr existent ist, müssen Hilfsorganisationen aus Lüneburg und Uelzen und der deutsche Tierschutzbund helfen.

23 Katzen und Kater, tragend oder nicht wurden in 30 Tagen gefangen, kastriert, gechippt, entwurmt, entfloht, ggf. behandelt und entweder weitervermittelt oder an Ort und Stelle wieder eingegliedert (TNR-Methode).

Doch anstatt diese Eigeninitiative zu würdigen und die Aktion aktiv durch Mithilfe zu unterstützen, wird sie boykottiert und die ausgeliehenen Fallen werden teilweise unbrauchbar gemacht. Und jetzt wird das Ordnungsamt gerufen, weil sich jemand um die vernachlässigten, kranken, unkontrolliert vermehrenden Katzen kümmert.

Tierschutz

Die Zeiten, in denen Katzen als Mäusefänger gehalten wurden, ohne sich groß darum zu kümmern, ohne tiermedizinische Versorgung, ohne adäquates Katzenfutter, ohne Geburtenkontrolle und ohne Verantwortungsgefühl sind vorbei oder sollten zumindest vorbei sein!
Was früher vielleicht „normal“ war, ist heutzutage strafbar. 

Die Menschheit entwickelt sich weiter, sozial, ethisch und moralisch. Es wird Zeit, dass das auch im Bereich (Haus-)Tierschutz hier im Landkreis ankommt.

PS: Dieser Beitrag ist rein fiktiv. Etwaige Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen. Orten oder Institutionen wären rein zufällig.

PPS: Ein einfaches „Füttern“ der wilden Katzen löst das Problem nicht, sondern verschlimmert es!

PPPS: Dieses idyllische Dorf in der Elbtalaue steht stellvertretend für viele andere Dörfer hier in unserem sonst so schönen Landkreis …

PPPPS: Nach vielen Telefonaten, eMails, Einschaltung der Medien etc. hat sich die Samtgemeinde dann doch (ohne grundsätzliche Anerkennung einer Rechtspflicht – versteht sich …) entschlossen, die Kosten zu übernehmen. Die Arbeit, der Zeitaufwand und die Fahrerei bleiben dem persönlichen Einsatz überlassen und wenigsten eine einmalige, jedoch nicht lebensnotwendige, Entwurmung und Flohbehandlung steuerte die Tierarztpraxis dazu bei…

Hier der Artikel dazu in der EJZ vom 6.12.2021 (s. Facebook)



Katzenkastrationsaktion 2021 – ganz überraschend auch dieses Jahr


Tierschutz; Hauskatzen; Katzenkastrationsaktion 2021


Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns wie folgt informiert:

„Diesjährige Katzenkastrationsaktion beginnt am 06. Dezember. Das Land stellt 150.000 € für die Kastration verwilderter Hauskatzen zur Verfügung Hannover.
Am 06. Dezember startet die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von herrenlosen Streunerkatzen in Niedersachsen. Bis zum 17. Dezember wird die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 verwilderten Hauskatzen und Katern ermöglicht. Teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche BetreuerInnen von kontrollierten Futterstellen.

Das Land Niedersachsen stellt diesmal 150.000,- Euro aus Mitteln der politischen Liste des Landtages zur Verfügung.

Damit knüpft das Land an die vier erfolgreichen Aktionen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 an. Insgesamt wurden hierbei 11.206 verwilderte Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert. „Die Verhinderung von viel Katzenleid, das Engagement der Städte und Gemeinden sowie der vielen Ehrenamtlichen, die im Katzenschutz tätig sind, sind überzeugende Gründe für mich, die Aktion auch dieses Jahr wieder fortzusetzen.“ betont die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.

Das 2017 von ihr initiierte Bündnis mit der Tierärztekammer Niedersachsen, dem Bund praktizierender Tierärzte, dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V., der Tierschutzorganisation TASSO e. V. sowie dem Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine (VNT e.V.) und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT e.V.) macht die Aktion auch dieses Jahr wieder möglich.

Die beteiligten Tierschutzorganisationen unterstützen das Projekt mit einer Spende von insgesamt 50.000,- € und die praktizierenden Tierärzte spenden – wie bei den letzten Aktionen – 25,- € pro Behandlung zurück. So kommen zu den 150.000,- € des Landes weitere rund 102.000,- € durch Tierschutzorganisationen und Spenden der Tierärzte dazu. „Ich bedanke mich für die Spendenbereitschaft und Mitarbeit und bei der Tierärztekammer für die Durchführung des Projektes, welches aufgrund der Kammerwahlen diesmal erst im Dezember stattfinden kann.

„Kastriert werden bei dieser Aktion nur herrenlose Streunerkatzen, die vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet wurden. Katzen, denen ein Besitzer zugeordnet werden kann, sind von der Aktion ausgenommen. Der Besitz an einer Katze kann durch Kennzeichnung und Registrierung sicher festgehalten werden. Insofern kann jeder Besitzer verhindern, dass seine Katze ungewollt im Rahmen der Aktion kastriert wird“, so Frau Dämmrich.

Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erhalten die TeilnehmerInnen in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis oder auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Tierschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter:
https://www.ml.niedersachsen.de

Tierärzte und Tierärztinnen können sich zusätzlich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Unterlagen herunterladen. https://www.tknds.de

Aktuell zur Corona-Lage und den Sicherheitsbestimmungen:


Beim Einfangen und Überbringen der Katzen in der Tierarztpraxis ist die 2G-Regel einzuhalten.
Daneben sind die Hygienemaßnahmen zu beachten, d.h. die Abstandsregel von 1,50 m, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Beachten der Händehygiene.
(Corona-Maßnahmen in unserer Praxis s. Blogartikel)


Hintergrund


Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen, auch Streunerkatzen, herrenlose Katzen oder Straßenkatzen genannt und deren Nachkommen in vielfacher Generation, sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben.

Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten wie z.B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod.

Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, die sich bei Freigang anstecken können.

Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population wirkungsvoll eingedämmt.

Dies hat natürlich nur Erfolg, wenn Katzenhalter in Privathaushalten gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Kater vor dem Freigang kastrieren lassen. Ansonsten würden diese Freigänger die Populationen der Streunerkatzen immer wieder hochtreiben.

Deswegen sind in Gebieten mit vielen Streunerkatzen und ausgedehnter Problematik Katzenschutzverordnungen ein wichtiges Werkzeug, um eine weitere Vermehrung und Verelendung der Straßenkatzen erfolgreich zu verhindern. In Niedersachsen gibt es nach aktueller Erhebung derzeit mindestens 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen (34 hiervon auf Grundlage des Tierschutzgesetztes und 135 nach Ordnungsrecht). Diese Verordnungen sind in 477 Städten und Gemeinden gültig.

„Ich appelliere an jede/n Katzenbesitzer/In, die eigene Katze chippen und bei Tasso e.V. oder Findefix e.V., den beiden Haustierregistern, registrieren zu lassen. So kann die Katze bei Verlust schnell wiedergefunden werden und entgeht dem Schicksal einer Straßenkatze. Ebenso sollte die Katze vor dem ersten Freigang vor Eintreten der Geschlechtsreife kastriert werden, um ungewollten Nachwuchs zu verhindern.“

Anlage 1: Flyer Katzenkastrationsaktion 2021



Ganz überraschend auch dieses Jahr – Vorgehen bei uns in der Tierarztpraxis:

1. Jetzt schon einen vorläufigen Termin bei uns vereinbaren – https://DocGoy.de – per Telefon
2. Sicherstellen, dass alle obigen Regeln eingehalten sind, u.a.:
    – wirkliche Streunerkatze (u.a. herrenlos und nicht registriert)
    – vorab (!) bei der Samtgemeinde als solche gemeldet
    – Nachsorge übernehmen
3. Vor dem 6.12. kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist. 
4. Das Tier nach dem 6.12. dann zum Termin in die Praxis bringen und den Auftragsbeleg unterschreiben
5. Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.