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Welt-Tierärzte-Tag 2022


Welt-Tierärzte-Tag


Dieses Jahr ist der Welt-Tierärzte-Tag am 28.4.2022.

Die Bundestierärztekammer hat das zum Anlass genommen, einmal auf die weit verbreitete, jedoch falsche Meinung Stellung zu nehmen, Tierärzten würde es nur ums Geld gehen oder Tierärzte wären „Abzocker“.

„Die BTK möchte den „Tag der Tierärzte“ am 30. April gern dazu nutzen, zu diesen Aussagen Stellung zu nehmen und allen Kolleg:innen einen Dank auszusprechen, für die wundervolle Arbeit, die sie jeden Tag leisten. Denn es ist nicht einfach, die hohen Ansprüche der Tierhalter:innen an Qualität und Öffnungszeiten zu erfüllen und trotzdem ein angemessenes Einkommen zu erzielen.“ –>  Hier die komplette Pressemeldung der BTK


Jeder Tierarzt und jede Tierklinik ist immer bemüht alles für seine Kunden / Patienten zu tun, doch auch wir müssen an unsere Gesundheit / Belastungsgrenze denken. 
Ein Tierarzt mit Burnout und eine Klinik, der/die von sein Einnahmen seine Praxis nicht mehr finanzieren kann, 
nützt niemanden.

Wir sind bestrebt, immer für Sie bereit zu sein. 

Tierarztpraxis Gusborn


Expertenportal für Kleintiere

Weitere Artikel zum Welttag der Tierärzte:

Katzenkastrationsaktion 2021 – ganz überraschend auch dieses Jahr


Tierschutz; Hauskatzen; Katzenkastrationsaktion 2021


Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns wie folgt informiert:

„Diesjährige Katzenkastrationsaktion beginnt am 06. Dezember. Das Land stellt 150.000 € für die Kastration verwilderter Hauskatzen zur Verfügung Hannover.
Am 06. Dezember startet die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von herrenlosen Streunerkatzen in Niedersachsen. Bis zum 17. Dezember wird die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 verwilderten Hauskatzen und Katern ermöglicht. Teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche BetreuerInnen von kontrollierten Futterstellen.

Das Land Niedersachsen stellt diesmal 150.000,- Euro aus Mitteln der politischen Liste des Landtages zur Verfügung.

Damit knüpft das Land an die vier erfolgreichen Aktionen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 an. Insgesamt wurden hierbei 11.206 verwilderte Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert. „Die Verhinderung von viel Katzenleid, das Engagement der Städte und Gemeinden sowie der vielen Ehrenamtlichen, die im Katzenschutz tätig sind, sind überzeugende Gründe für mich, die Aktion auch dieses Jahr wieder fortzusetzen.“ betont die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.

Das 2017 von ihr initiierte Bündnis mit der Tierärztekammer Niedersachsen, dem Bund praktizierender Tierärzte, dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V., der Tierschutzorganisation TASSO e. V. sowie dem Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine (VNT e.V.) und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT e.V.) macht die Aktion auch dieses Jahr wieder möglich.

Die beteiligten Tierschutzorganisationen unterstützen das Projekt mit einer Spende von insgesamt 50.000,- € und die praktizierenden Tierärzte spenden – wie bei den letzten Aktionen – 25,- € pro Behandlung zurück. So kommen zu den 150.000,- € des Landes weitere rund 102.000,- € durch Tierschutzorganisationen und Spenden der Tierärzte dazu. „Ich bedanke mich für die Spendenbereitschaft und Mitarbeit und bei der Tierärztekammer für die Durchführung des Projektes, welches aufgrund der Kammerwahlen diesmal erst im Dezember stattfinden kann.

„Kastriert werden bei dieser Aktion nur herrenlose Streunerkatzen, die vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet wurden. Katzen, denen ein Besitzer zugeordnet werden kann, sind von der Aktion ausgenommen. Der Besitz an einer Katze kann durch Kennzeichnung und Registrierung sicher festgehalten werden. Insofern kann jeder Besitzer verhindern, dass seine Katze ungewollt im Rahmen der Aktion kastriert wird“, so Frau Dämmrich.

Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erhalten die TeilnehmerInnen in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis oder auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Tierschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter:
https://www.ml.niedersachsen.de

Tierärzte und Tierärztinnen können sich zusätzlich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Unterlagen herunterladen. https://www.tknds.de

Aktuell zur Corona-Lage und den Sicherheitsbestimmungen:


Beim Einfangen und Überbringen der Katzen in der Tierarztpraxis ist die 2G-Regel einzuhalten.
Daneben sind die Hygienemaßnahmen zu beachten, d.h. die Abstandsregel von 1,50 m, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Beachten der Händehygiene.
(Corona-Maßnahmen in unserer Praxis s. Blogartikel)


Hintergrund


Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen, auch Streunerkatzen, herrenlose Katzen oder Straßenkatzen genannt und deren Nachkommen in vielfacher Generation, sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben.

Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten wie z.B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod.

Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, die sich bei Freigang anstecken können.

Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population wirkungsvoll eingedämmt.

Dies hat natürlich nur Erfolg, wenn Katzenhalter in Privathaushalten gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Kater vor dem Freigang kastrieren lassen. Ansonsten würden diese Freigänger die Populationen der Streunerkatzen immer wieder hochtreiben.

Deswegen sind in Gebieten mit vielen Streunerkatzen und ausgedehnter Problematik Katzenschutzverordnungen ein wichtiges Werkzeug, um eine weitere Vermehrung und Verelendung der Straßenkatzen erfolgreich zu verhindern. In Niedersachsen gibt es nach aktueller Erhebung derzeit mindestens 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen (34 hiervon auf Grundlage des Tierschutzgesetztes und 135 nach Ordnungsrecht). Diese Verordnungen sind in 477 Städten und Gemeinden gültig.

„Ich appelliere an jede/n Katzenbesitzer/In, die eigene Katze chippen und bei Tasso e.V. oder Findefix e.V., den beiden Haustierregistern, registrieren zu lassen. So kann die Katze bei Verlust schnell wiedergefunden werden und entgeht dem Schicksal einer Straßenkatze. Ebenso sollte die Katze vor dem ersten Freigang vor Eintreten der Geschlechtsreife kastriert werden, um ungewollten Nachwuchs zu verhindern.“

Anlage 1: Flyer Katzenkastrationsaktion 2021



Ganz überraschend auch dieses Jahr – Vorgehen bei uns in der Tierarztpraxis:

1. Jetzt schon einen vorläufigen Termin bei uns vereinbaren – https://DocGoy.de – per Telefon
2. Sicherstellen, dass alle obigen Regeln eingehalten sind, u.a.:
    – wirkliche Streunerkatze (u.a. herrenlos und nicht registriert)
    – vorab (!) bei der Samtgemeinde als solche gemeldet
    – Nachsorge übernehmen
3. Vor dem 6.12. kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist. 
4. Das Tier nach dem 6.12. dann zum Termin in die Praxis bringen und den Auftragsbeleg unterschreiben
5. Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.

Katzenkastrations-Aktion in Niedersachsen 2020


Katzenkastrations-Aktion vom 02.11.2020 – 14.12.2020

Der Tierärztekammer wurde heute kurzfristig der Förderbescheid für eine weitere Katzenkastrationsaktion zugestellt. (Originalmeldung hier)

Diese wird in gewohnter Weise unterstützt durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen sowie weitere Projektpartner – Deutscher Tierschutzbund Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Niedersachsen e.V., Tasso e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. – bmt und den Verband niedersächsischer Tierschutzvereine e. V. – vnt.

Es wird daher in der Zeit vom 02.11.2020 bis 14.12.2020 wieder eine entsprechende Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen (Kater & Katzin) stattfinden.

Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert. Aufgrund der bisherigen Aktionen dient auch diese wieder dem Ziel, die Kastration die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren.

Eine finanzielle Entlastung der in diesem Bereich tätigen Tierheime und Tierschutzvereine sowie eine Unterstützung in ihrer Arbeit bei der Betreuung von entsprechenden Katzenpopulationen ist ebenfalls paralleles Ziel der Aktion. Noch immer übernehmen die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nicht alle niedersächsischen Kommunen. Daher wird mit dieser wiederholten Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung (auf kalkulierter Basis eines Mindestsatzes) entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.

Der Tierärztekammer kommt wie bisher die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen auch dieser Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab 2.11.2020 freigeschaltet).

Bitte beachten Sie:
Abrechnungen für ausschließlich während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen können nur berücksichtigt werden, wenn deren Belege vollständig und entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens Mitte 31.12.2020 bei der Tierärztekammer eingegangen sind!

Die Bedingungen zur Teilnahme an dieser werden sich weitestgehend an denen der letzten Aktionen aus den Vorjahren orientieren (s.u.). Bitte lesen Sie sich diese vor einer Teilnahme genau durch!

Machen Sie schnell einen Termin bei uns aus, denn aus Erfahrung ist der „Topf“ schon nach wenigen Tagen verbraucht!
Telefon: 05865-355


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Hier der Blogartikel zu Kastrationsaktion von 2019


Generelle Hinweise/Bedingungen (von 2019):
Für den genauen Ablauf sowie die zwingend einzuhaltenden Bedingungen lesen Sie bitte weiter oder besuchen ab 04.11.2019 die Homepage der Tierärztekammer unter www.tknds.de und rufen den entsprechenden Menüpunkt „Katzenkastration 2019“ auf.

a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachsen teilnahmeberechtigt.

b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw. einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor.

c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen.

d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.

Eine Abrechnung/Erstattung aus dem Fond erfolgt ausschließlich und verbindlich auf Basis folgender (gerundeter) Kostensätze:
– 
Kastration Katze weiblich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 €
– 
Kastration Katze männlich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 €
Jeder Tierarzt spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den Fond.

Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen!
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Ablauf

1. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.

2. 
Vor der Behandlung tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de -> „Katzenkastration 2019“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.

3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.

4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die
Tierärztekammer Niedersachen
„Katzenkastration 2019“
Fichtestraße 13
30625 Hannover
zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen. Abrechnungsmodalitäten siehe Kasten oben. Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.

5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.

6. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.

Hinweis:

Logo Tierärztekammer Niedersachsen


Aufgrund des hohen Aufkommens ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu rechnen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis

Hier als PDF von 2018, was in etwa der Aktion von 2019 entspricht