🐶🐱 TASSO e. V. Registrierung: ganz einfach über Ihr Kundenkonto!
Wussten Sie, dass bereits mehr als 10,5 Mio. Tiere bei der Tierschutzorganisation TASSO e. V. – Europas größtem kostenlosen Haustierregister – registriert sind? Nicht ohne Grund! Denn sollte Ihr Liebling einmal entlaufen oder verloren gehen, unterstützt TASSO e. V. Sie dabei, dass Mensch und Tier wieder zusammenfinden.
Sollten Sie die Registrierung noch nicht vorgenommen haben, können Sie dies schnell und unkompliziert über Ihr persönliches Kundenkonto bei Tierarzt24 tun!
PS: Bei uns in der Praxis registrieren wir Ihnen natürlich auch gerne Ihr Tier bei Tasse. Durch die Vernetzung unserer Tierarzt-Software mit Tasso ist das nur ein Klick für uns!
Voraussichtlich vom 7. – 21. November 2022 ist auch in diesem Jahr wieder eine Katzenkastrationsaktion für wild lebende Katzen im Land Niedersachsen geplant. Teilnehmende Tierarztpraxen finden die Bedingungen und die Formulare ab dem 7. November online in unserem geschützten Mitgliederbereich. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.
Die Summe zur Finanzierung wird vom Land Niedersachsen und spendenden Tierschutzorganisationen zur Verfügung gestellt.
Der weitere Text ist übernommen und aktualisiert von den letzten Jahren – ich denke einmal es wird dieses Jahr wieder genauso ablaufen…
Es wird daher voraussichtlich in der Zeit vom 07.11.2022 bis 21.11.2022 wieder eine entsprechende Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen (Kater & Kätzin) stattfinden. Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert. Aufgrund der bisherigen Aktionen dient auch diese wieder dem Ziel, die Kastration die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der voran gegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren. Eine finanzielle Entlastung der in diesem Bereich tätigen Tierheime und Tierschutzvereine sowie eine Unterstützung in ihrer Arbeit bei der Betreuung von entsprechenden Katzenpopulationen ist ebenfalls paralleles Ziel der Aktion. Noch immer übernehmen die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nicht alle niedersächsischen Kommunen. Daher wird mit dieser wiederholten Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung (auf kalkulierter Basis eines Mindestsatzes) entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird. Der Tierärztekammer kommt wie bisher die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen auch dieser Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab 7.11.2022 freigeschaltet).
Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen! Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Machen Sie schnell einen Termin bei uns aus, denn aus Erfahrung ist der „Topf“ schon nach wenigen Tagen verbraucht!
Jetzt schon einen vorläufigenTermin bei uns vereinbaren – https://DocGoy.de – per Telefon
Sicherstellen, dass alle obigen Regeln eingehalten sind, u.a.:
– wirkliche Streunerkatze (u.a. herrenlos und nicht registriert)
– frühestens ab der 17. Lebenswoche
– vorab (!) bei der Samtgemeinde als solche gemeldet
– Nachsorge übernehmen und später an Ort & Stelle wieder aussetzen
Vor dem 7.11.22 kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist.
Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren zum vereinbarten Termin in der Praxis.
Vor der Behandlung tragen wir alle notwendigen Daten in die zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
–> Da wir in Lüchow-Dannenberg keinen wirklich existenten Tierschutzverein haben, können auch Privatpersonen die Katzen/Kater überbringen. Dafür wird jedoch eine Kopie vom Personalausweis verlangt.
Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.
Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die Tierärztekammer Niedersachen – „Katzenkastration 2022“ – Fichtestraße 13 – 30625 Hannover – zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen.
Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.
Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende der Tierärzte, die auf einen Teil ihrer Bezahlung verzichten) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.
Was ist der Unterschied zwischen dem „Chip“, den mein Hund vom Tierarzt bekommen hat und einem GPS-Tracker.
Der Chip reagiert nur nach Anregung durch ein Lesegerät und enthält nur die eindeutige ID-Nummer des Tieres.
Das ist wichtig, denn so kann nachgewiesen werden, wem der Hund gehört und jeder Tierarzt kann das erfragen und der Hund kommt zu Ihnen zurück.
Dazu müssen Sie die ID-Nummer vom Chip natürlich vorher auch bei Findefix oder Tasso angemeldet haben.
Die Pflichtmeldung bei der Gemeinde oder dem Niedersächsischen Hunderegister reicht dafür nicht aus.
Ein GPS-Tracker sendet hingegen aktiv ein Signal und sie können in Echtzeit verfolgen, wo ihr Hund gerade ist.
Dazu muss der Tracker jedoch außen am Hund (am Geschirr) befestigt werden.
Zum Glück werden diese GPS-Tracker immer kleiner und leichter, sodass es kaum mehr stört.
Wenn Sie also nicht nur sicher sein wollen, dass ihr Hund eindeutig als IHR HUND identifiziert werden kann, sondern auch immer aktuell genau wissen wollen, wo er gerade herumstöbert, ist der neue kleine und leichte GPS-Tracker hier genau das richtige!
In letzter Zeit häufen sich wieder einige typische Fälle, wo ich mir nur die Hand vor die Stirn schlagen kann…
1. Fall: Illegale Hundewelpen aus Polen
Ein junger Boxerwelpe kommt in die Praxis und soll die 2. Impfung bekommen.
Er kommt von einer „netten Familie in Berlin, die den Hund dort nicht mehr halten kann und ihn jetzt abgeben muss“. Der Impfpass stammt aus Polen.
Hier die 5 Top-Gründe, warum es sich um ein Tier aus dem illegalen Welpenhandel handelt:
Der Welpe ist nicht gechippt! „Damit die Zuordnung zu den Impfpässen einfacher ist und es zu keiner Verwechslung kommt, wurde den Besitzern eine Mikrochip-Applikator in die Hand gedrückt, damit das später von ihrem Tierarzt gemacht werden kann.“ Der Welpe ist also nicht gekennzeichnet! –> Der Hund ist illegal über die Grenze gebracht worden.
Ein internationaler EU-Ausweis liegt auch nicht vor! –> Der Hund ist illegal über die Grenze gebracht worden.
Eine Tollwutimpfung liegt nicht vor! –> Der Hund ist illegal über die Grenze gebracht worden.
Selbst wenn eine Tollwutimpfung vorgelegen hätte, müsste diese mindestens vor 21 Tagen vorgenommen worden sein! –> Der Hund ist illegal über die Grenze gebracht worden.
Der Welpe ist höchstens 12 Wochen alt, als er bei uns in die Praxis kam und er ist schon eine Woche in der neuen Familie. Welpen dürfen erst mit 16 Wochen nach Deutschland einreisen! –> Der Hund ist illegal über die Grenze gebracht worden.
Zum Glück ist das Tier wenigstens in einem einigermaßen guten Zustand, hat bisher noch kaum Durchfall und keine offensichtlichen Parasitosen, jedoch ist er viel zu jung, hat einen massiven Unterbiss, eine, auch für einen Boxer sehr kurze Nase, ist deutlich zu mager und hat ohne Papiere 1000,- € gekostet!
Jetzt ist das Tier also da, hat ein liebevolles zu Hause gefunden, wird von mir tierärztlich betreut und vergisst hoffentlich bald seine viel zu frühe und illegale Einreise.
Trotzdem mein dringender Appell, sich VOR dem Kauf eines Hundewelpens ausführlich zu informieren.
Nennt mir doch bitte nur EINEN EINZIGEN GUTEN GRUND, warum sich zukünftige Tierbesitzer nicht VOR dem Kauf eines fühlenden Lebewesens, für das sie jahrelang die Verantwortung übernehmen, ausführlich informieren und den Hund bei einem seriösen Hundezüchter kaufen!
Hier einige weitere Artikel und informative Webseiten zu diesem Thema:
Die Mutterkatze und ein Sohn von ihr sollen kastriert werden. Auch der Wurf war schon ein Unfall und hätte durch eine rechtzeitige Kastration mit 5 Monaten, wie hier bei uns im Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgeschrieben, verhindert werden können.
Zudem gibt es eine generelle Chippflicht in den 3 Samtgemeinden hier im schönen Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Die/der Tierbesitzer möchte jedoch, dass beide Katzen (Mutter & Sohn) NICHT gechippt werden.
Ganz abgesehen davon, dass die Tiere ihrem Besitzer nie wieder zurück gebracht werden können, sollten sie einmal weiter weglaufen, kann man bei weiblichen Tieren nach einiger Zeit gar nicht mehr erkennen, ob sie schon kastriert sind oder nicht.
Im ungünstigsten Fall wird die nicht gechippte Katze gefunden, kann keinem Besitzer zugeordnet werden und wird dann noch einmal in Vollnarkose versucht zu kastrieren. Der Tierarzt wühlt einige Zeit im Bauch rum, um die Eierstöcke zu finden, die ja schon gar nicht mehr da sind und näht das Tier unverrichteter Dinge wieder zu. Eine völlig unnötige Belastung für die Katze und verschwendete Gelder von einem engagierten Tierschützer oder Tierschutzverein.
Ein Chip stellt keinerlei Belastung oder Gefahr für die Katzen dar. Die Implantierung zeitgleich mit der Kastration verursacht keinerlei zusätzliche Schmerzen und selbst ohne Narkose ist das Einsetzen des Micro-Chips kaum mehr als eine Injektion. Es wird keine unnötige Kontrolle über den Besitzer oder das Tier ausgeübt und der Datenschutz ist in jedem Fall gewahrt.
Mein Appell: Bitte lassen Sie Ihre Freigänger-Katzen rechtzeitig kastrieren und per Microchip kennzeichnen und registrieren.
Nennt mir doch bitte nur EINEN EINZIGEN GUTEN GRUND, warum Tiere nicht gechippt werden!
Hier einige weitere Artikel und informative Webseiten und Dokumente zu diesem Thema: