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AHA-LA = Corona Regeln in der Praxis beachten


 

Corona Regeln wieder verstärkt beachten – auch bei uns in der Praxis – AHA-LA Plus


Wir sind natürlich weiterhin für Sie und Ihre Lieblinge da, seien es nun Hunde, Katzen, Heimtiere oder anderes. Doch halten Sie sich bitte an die AHA-LA Plus Regeln:

A = ABSTAND

= Halten Sie wenn möglich immer 3 Dackellängen (1,50 m) Abstand zu jeder anderen Person in der Praxis

H = HYGIENE / HÄNDEWASCHEN

= Waschen bzw. Desinfizieren Sie sich die Hände vor und nach dem Tierarztbesuch

A = ALLTAGSMASKE

= Tragen Sie in den Praxisräumen immer eine FFP2-Maske bis über die Nase

Wir sorgen dann nach jedem Patientenbesuch für 

L = LÜFTEN

= Fenster auf und der Virenfilter in unserem Dyson-Luftfilter läuft immer

Nutzen Sie dann bitte eine der beiden angebotenen

A = APP

 = Luca oder CoronaApp zum Einchecken



Nur EINE erwachsene Person

= Zusätzlich bitte immer nur EINE erwachsene PERSON mit dem Tier in das Wartezimmer und das Behandlungszimmer. Alle anderen Begleitpersonen sollte zu Hause bleiben oder müssen draußen bzw. im Auto warten.

ANMELDUNG

= Nur nach ANMELDUNG in die Sprechstunde kommen. Hier zur Online-Anmeldung

Krankheitserscheinungen

= Natürlich sollte alle Personen, die Symptome einer Erkältung / Grippe / Magen-Darm haben grundsätzlich zu Hause bleiben und gar nicht in die Praxis kommen.

Schützen Sie sich selbst so, wie Ihre Tiere:

Lassen Sie sich bitte impfen!

Warum das ganze? Darum!

Haustiere und COVID-19 – Hygienemaßnahmen



Haustiere und COVID-19 


Die aktuelle Pandemie beruht auf einer Übertragung des SARS-CoV-2 zwischen Menschen.

Infizierte Menschen können das Virus auf ihre Haustiere übertragen. 

Umgekehrt liegt kein Bericht vor, dass Hunde oder Katzen Menschen mit dem Virus angesteckt hätten. Es besteht daher kein Grund, Hunde und Katzen wegzugeben oder eine Euthanasie zu wünschen, aus Angst vor Ansteckung durch das Tier. 


(Ergänzung DocGoy: Es geht im folgenden darum, eine eventuell mögliche „passive“ Übertragung der Viren über Haustiere bzw. Gegenstände im Zusammenhang mit Haustieren zu vermeiden. Das ist letztlich zu vergleichen mit dem Desinfizieren von Türklinken oder der Einschränkung der Verwendung von Bargeld.)



Folgende Maßnahmen werden allerdings für COVID-19-erkrankte oder mit dem SARS-CoV-2 infizierte (asymptomatische) Personen mit Hunden oder Katzen empfohlen, um eine Ansteckung der Tiere durch ihre Besitzer zu verhindern: 


• Infizierte / erkrankte Personen scheiden große Erregermengen aus, weshalb Hygienemaßnahmen zu Hause (wenn nicht hospitalisiert) jedenfalls wichtig sind. Dazu gehören häufiges und sorgfältiges Händewaschen mit Seife, ev. auch mit Desinfektionsmittel, Verwendung einer FFP2- Maske bei Kontakt mit anderen Personen und wenn unvermeidbar mit Tieren, häufige Reinigung von Oberflächen und Böden sowie Lüften der Räume. Damit kann die kursierende Virusmenge verringert und das Risiko, dass mit dem SARS-CoV-2-infizierte Personen den Erreger auf Kontaktpersonen oder auf Haustiere übertragen reduziert werden. 


• Hunde und Katzen von infizierten Personen sollen in ihrem Zuhause bleiben und nicht außer Haus gegeben werden. 


• Infizierte Personen sollen jeglichen direkten Kontakt zu ihren Tieren vermeiden. Die Tiere sollen am besten durch eine Kontaktperson oder ein Familienmitglied der infizierten Person unter Beachtung von strikten Hygieneregeln (z.B. Händewaschen, Verwendung einer FFP2-Maske und Überschürze) betreut werden. 


• Falls dennoch eine Betreuung durch infizierte Tierbesitzer erforderlich sein sollte, sind eine eigene Überbekleidung bei der Fütterung und Pflege des Tieres sowie Handschuhe und FFP2- Maske zu verwenden sowie vor und nach der Betreuung des Tieres die Hände gründlich zu waschen. 


• Die betreuende (nicht infizierte) Person muss für Spaziergänge mit dem Hund beim Betreten sowie Verlassen der Wohnung / des Hauses die allgemein für COVID-19-Haushalte erforderlichen Hygienemaßnahmen beachten (z.B. getrennte Überbekleidung zwischen Innen- und Außenbereich, FFP2-Maske, Händehygiene). 


• Halsband, Leine etc. müssen im Eingangsbereich bleiben, ohne Kontakt zum COVID-19-Patienten. 


• Während des Ausganges mit dem Hund ist auf Abstand zu anderen Tieren zu achten, der Kot ist einzusammeln. 


• Die Pfoten sollen vor, bei Verschmutzungen auch nach dem Ausgang gereinigt werden (kein Desinfektionsmittel!). Tiere dürfen in keinem Fall mit Desinfektionsmittel gewaschen werden. 


• Da für das SARS-CoV-2 auch verschiedene Wildtiere (z.B. Marderartige) empfänglich sind, dürfen Katzen aus Haushalten mit SARS-CoV-2 infizierten Personen keinen Freigang haben, um jegliche Möglichkeit einer Weiterverbreitung, speziell auch in Wildtierpopulationen, zu vermeiden. 


• Falls Haustiere Krankheitssymptome zeigen, wie Mattigkeit, Lethargie, Schwäche, Appetitlosigkeit, Atemnot ODER Husten und Schnupfen, ist ein Tierarzt / eine Tierärztin telefonisch zu kontaktieren und dabei auch über den COVID-19-Status der Kontaktpersonen zu informieren.


Eine Information der VÖK (Vereinigung Österreichischer Kleintiermediziner), Stand 26.03.2021

Download: https://laboklin.de/de/wp-content/uploads/2021/04/Info-Blatt-COVID-19_260321.pdf

Quelle / Bild: 
https://ta128a8bb.emailsys1a.net/mailing/112/3959127/6902151/11915/ed7052f2f6/index.html

Meldepflicht für Covid19 – SARS-CoV-2 erkrankte Katzen (aktualisiert)


Meldepflicht für an CoVID-19 / SARS-CoV-2 erkrankte Katzen

(aktuelle Daten s. unten)
Das macht aus Sicht der Forschung durchaus Sinn, auch wenn es bisher weltweit erst 15 nachgewiesene Fälle gibt und es zu KEINER Ansteckung von Katze / Hund auf Mensch gekommen ist.
Ein deutsches tiermedizinisches Labor hat über 7.000 Proben speziell auch Covid19 getestet und kein einziger positiver Fall war darunter.

Dass die Anfälligkeit verschiedener Tierarten dabei sehr unterschiedlich ist, zeigen Infektionsversuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Katzen und Frettchen sind demnach für den Erreger empfänglich, Hunde nach derzeitigem Stand weniger. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Bei der Bekämpfung von Corona können wir nicht auf Erfahrungen und Expertenwissen zurückgreifen – den Umgang damit lernen wir in Echtzeit. Mehr Wissen schützt uns. Umso wichtiger also, die Forschung in vielen Lebensbereichen voranzutreiben, um Erkenntnisse zu gewinnen. Das machen wir mit der Meldepflicht: Sie ist – auch international – von großer Bedeutung für die Wissenschaft, um Informationen zu Übertragung, Vorkommen und Ausbreitung von Corona zu erhalten. Für die Prävention und eine frühzeitige Bekämpfung des Virus ist das unerlässliche Voraussetzung. Unser Friedrich-Loeffler-Institut bietet hierfür beste Bedingungen. Es ist weit über die Grenzen Deutschlands anerkannt für seine Spitzenforschung.
 
Klar betonen möchte ich aber: Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen! Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt.“
 
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, Präsident des FLI: „SARS -CoV-2 ist ein zoonotischer Erreger und so ist es wichtig, auch die Rolle von Tieren bei der Epidemiologie der Infektion zu untersuchen und besser zu verstehen. Hierzu hilft die Meldepflicht.“
 
Ziel der neuen Meldepflicht:
    1. Antworten auf weitergehende und noch ungeklärte Fragen über Vorkommen und Ausbreitung von Corona-Infektionen bei Haustieren liefern.
    2. Einen Überblick über das Infektionsgeschehen bei Tieren in Deutschland vermitteln und so zu neuen epidemiologischen Erkenntnissen beitragen.
    3. Dazu beitragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden.
    4. Außerdem ist es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möglich, dann die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die EU-Kommission über bestätigte Fälle von Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren in Deutschland zu informieren.




SARS-CoV-2 bei Katzen in Zahlen

Kürzlich haben wir unsere grossen Atemwegsprofile für die Katze um den PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 ergänzt. Wir freuen uns, Ihnen wieder ein Zwischenergebnis mitteileilen zu können, das vielleicht auch zur Beruhigung des einen oder anderen Tierhalters beitragen kann:
Bisher haben wir 460 Katzen getestet: bei keinem dieser Tiere konnten wir SARS-CoV-2 nachweisen.
Im Rahmen der Atemwegsprofile sind bei etwa 24 % der Tiere Infektionen mit mehr als einem Pathogen nachweisbar – Untersuchungsprofile helfen, alle in Frage kommenden Erreger zuverlässig nachzuweisen.




Studie vom 8.5.2020 Quelle: https://laboklin.com/ch/sonder-news/


AKTUELL (26.6.2020)

Meldepflicht bei Infektionen von Haustieren mit SARS-CoV-2 – Teil II


Eine positive Nachricht vorneweg: Von den bisher bei Laboklin über die großen Atemwegsprofile auf SARS-CoV-2 untersuchten Katzen – seit April bis heute
1233 Abstriche – war keine einzige positiv.

Anfang Juli wird nun voraussichtlich die Einführung einer Meldepflicht für SARS-CoV-2-positiv getestete Haustiere beschlossen.

Weitere Informationen zu der Meldepflicht gibt es zum Nachlesen hier:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/096-corona-haustiere.html


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Mein Fazit: 

Es gibt keine Pflicht, erkrankte Katzen auf SARS-CoV-2 untersuchen zu lassen

1. Keine kranken Tiere –> kein Verdacht –> keine Testung –> keine positiven Befunde –> keine Meldung!

2. Kranke Tiere –> normale Testung ohne SARS-CoV-2 –> keine Befunde –> keine Meldung!

3. 
Kranke Tiere –> auf ausdrücklichen Wunsch vom Tierbesitzer Testung MIT SARS-CoV-2 –> Ergebnis negativ  –> keine Meldung!

4. 
Kranke Tiere –> auf ausdrücklichen Wunsch vom Tierbesitzer Testung MIT SARS-CoV-2 –> Ergebnis positiv –> Meldung durch Labor und Tierarzt –> damit behördlich angeordnete Folgen

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