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Tag Archives for " Lähmungen "

Was ist wirklich ein Notfall und wann zum Notdienst?



Was ist „wirklich“ ein Notfall? 


Grundsätzliches für en Landkreis Lüchow-Dannenberg und unsere eigenen Patienten


1. Rufen Sie in jedem Fall vor einem Tierarztbesuch diesen an und melden den Notfall! 
Wenn Sie einen tierischen Notfall haben und zu unseren Kunden gehören, melden Sie sich bitte in jedem Fall immer erst bei uns: https://DocGoy.de

2. Am Wochenende (freitags ab 18:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr) gibt es einen geregelten Notdienst für Kleintiere im Landkreis Lüchow-Dannenberg und Dömitz –> Hier die Termine herunterladen
Dieser Notdienst gilt streng genommen nur für die Patienten der 5 Tierarztpraxen, die sich gegenseitig vertreten. Alle anderen Tierärzte sollten für Ihre eigenen Kunden selbst da sein.

3. An Wochentagen gibt es keinen geregelten Notdienst. Jeder Tierarzt sollte dann für seine eigenen Patienten erreichbar sein, oder für eine Vertretung sorgen.
Sollte ihr Haustierarzt im Notfall nach Feierabend nicht für Sie da sein und nicht für Vertretung gesorgt haben, sollten Sie sich grundsätzlich überlegen einen Haustierarzt zu wählen, der Sie nicht im Stich lässt.

Das ist KEIN Notfall
(beispielhafte echte Anfragen am Wochenende z.T. sogar nachts)


  • Mein Hund hat Flöhe
    • Mein Hund kratzt sich so, dass ich nicht schlafen kann
  • Meine Katze hat Würmer erbrochen
  • Mein Meerschweinchen hat da seit Wochen so einen „Gnubbel“
  • Mein Kaninchen humpelt seit 4 Tagen
  • Mein Sittich hat seit 2 Wochen Durchfall
  • Mein Tier schaut mich so komisch an
  • Meine Katze hebt das Hinterteil hoch und gibt komische Laute von sich


Was ist ein „echter“ Notfall?


  • Atemnot – schnelles Atmen – Atmen mit Bauchpresse
  • Akuter Unfall (Verkehrsunfall / Kippfenster / Sturz aus größerer Höhe etc.)
  • plötzliche starke Lahmheit / Lähmungen / Bewegungsstörungen
  • Offene Wunden / Blutungen / Abszesse
  • starker Durchfall oder schweres Erbrechen (mehrfach, ggf. mit Blut, gestörtes Allgemeinbefinden)
  • Verbrennungen / Verätzungen
  • Vergiftungen (Sie haben tatsächlich beobachtet, dass Ihr Tier etwas gefressen hat, was es nicht fressen sollte)
  • Abgebrochener Zahn / abgerissene Kralle
  • „Akutes Abdomen“ („praller“ Bauch, „schweres“ Atmen, ggf. Stöhnen)
  • Deutlich gestörtes Allgemeinbefinden* – besonders:
    • Bewusstsein eingeschränkt / Apathie oder Übererregbarkeit
    • Atmung schwächer oder schneller oder mit Bauchpresse
    • Temperatur hoch (über 39°C) oder runter (unter 37°C)
    • Schleimhäute blass oder blau statt rosig
    • Kein Fressen besonders bei Pflanzenfressern
    • Bewegungseinschränkung, Torkeln, im Kreis gehen oder Krämpfe
  • Kein Kot- oder Urinabsatz trotz „drücken“
  • Alles, was plötzlich kommt und Ihnen wirklich Angst macht …



Was kostet der Notdienst?


Sie müssen damit rechnen, dass der Notdienst mit deutlich erhöhten Kosten verbunden ist.
  • Bei einem tierärztlichen Notfall wird immer eine Grundgebühr von 50,- €uro (netto) zusätzlich erhoben.
  • Der Tierarzt darf nicht mehr zum 1-fachen GOT-Satz abrechnen. Er muss mindestens den 2-fachen Satz berechnen.
  • Bislang war die Berechnung der Kosten bis zum 3-fachen Satz möglich. Ab 2020 dürfen Tierärzte in besonderen Fällen auch den 4-fachen Satz berechnen.
Rechnen Sie also damit, dass jedweder Besuch in der Notfallsprechstunde mindestens 100,- € kosten wird. Die Bezahlung erfolgt bei uns sofort in bar oder per EC-Karte. Eine Behandlung auf Rechnung ist im Notdienst nicht möglich.

Hygienekonzept aufgrund von Corona beachten


  • Vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
  • Kommen Sie mit nicht mehr als einer Person und dem Tier in die Sprechstunde.
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske).
  • Halten Sie auch im Sprech- und Behandlungszimmer sowie im Wartezimmer mindestens 2 Meter Abstand zu allen anwesenden Personen, soweit möglich.
  • Wenn Sie selbst krank sind, kommen Sie bitte NICHT in die Praxis, sondern schicken jemanden anderen mit Ihrem Tier zum Tierarzt.
  • Berühren Sie so wenig Oberflächen wie möglich.
  • Waschen Sie sich vor und nach dem Tierarztbesuch sorgfältig die Hände.
  • Rezept- und apothekenpflichtige Medikamente dürfen, wenn überhaupt, nur an bereits in der Kundendatei vorhandene Tiere auch ohne Untersuchung abgegeben werden.

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