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Katzenkastrationsaktion 2023: 1.11. – 28. November


Katzenkastrationsaktion 2023: 1.11. – 28. November


Artikel by Tierärztekammer Niedersachsen | 05. Okt 2023

Der Tierärztekammer wurde in dieser Woche der Zuwendungsbescheid für eine weitere Katzenkastrationsaktion zugestellt.

Es wird daher in der Zeit vom 1. November bis 28. November 2023 wieder eine Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen stattfinden.

Diese wird dankenswerterweise in gewohnter Art durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen sowie weitere Projektpartner – Verband niedersächsischer Tierschutzvereine e. V. (VNT), Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesverband, Deutscher Tierschutzbund e.V., Landesverband Niedersachsen, Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. und TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V. unterstützt.

Die Aktion dient wieder dem Ziel, die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren. Hierfür erbringen die Tierarztpraxen in Niedersachsen die tierärztliche Leistung und tragen mit einer Spende bei. Für ihren Einsatz im Sinne des Tierschutzes bedanken wir uns ausdrücklich.

Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert.

So wie im Vorjahr sind pro Tierarztpraxis 15 Kastrationen ab einem Lebensalter von vier Monaten im Aktionszeitraum zuwendungsfähig. Bitte lesen Sie sich die Bedingungen vor dem Ausfüllen der Formulare genau durch, da bei Nichtbeachtung keine Erstattung der Kosten erfolgen kann.

Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen ab dem 1. November über das Mitgliederportal auf der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen . Tierarztpraxen, die sich bereits bei vorherigen Aktionen dafür registriert haben, können ihre Zugangsdaten weiterverwenden. Neu teilnehmende Praxen können sich ab sofort für den Zugang zum Mitgliederportal registrieren.

Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen!
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.



Machen Sie schnell einen Termin bei uns aus, denn aus Erfahrung ist der „Topf“ schon nach wenigen Tagen verbraucht!

Telefon: 05865-355 – https://docgoy.de



Ablauf bei uns in der Praxis

  1. Jetzt schon einen vorläufigen Termin bei uns vereinbaren – https://DocGoy.de – per Telefon
  2. Sicherstellen, dass alle obigen Regeln eingehalten sind, u.a.:
    – wirkliche Streunerkatze (u.a. herrenlos und nicht registriert)
    – frühestens ab der 17. Lebenswoche
    – vorab (!) bei der Samtgemeinde als herrenlose Streunerkatze gemeldet oder über einen Tierschutzverein angemeldet und gebracht werden
    – Nachsorge übernehmen und später an Ort & Stelle wieder aussetzen
  3. Vor dem 1.11.23 kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist. 
  4. Organisieren Sie im Voraus die „Trupps“, die die Katzen & Kater einfangen.
  5. Der Termin muss vorher telefonisch vereinbart werden (05865-355)
  6. Wir operieren in der Zeit vor 9:00 Uhr und zwischen 11:00 und 15:00 Uhr. Unter diesen Umständen können wir bei uns 4 – 5 Tiere täglich kastrieren. Es sind nur 15 Tiere pro Tierarztpraxis gestattet.
  7. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren zum vereinbarten Termin in der Praxis. 
  8. Vor der Behandlung tragen wir alle notwendigen Daten in die zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
  9. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
  10. –> Da wir in Lüchow-Dannenberg bisher keinen wirklich existenten Tierschutzverein haben, können auch Privatpersonen die Katzen/Kater überbringen. Dafür wird jedoch eine Kopie vom Personalausweis verlangt.
  11. Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.
  12. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die Tierärztekammer Niedersachen – „Katzenkastration 2023“ – Fichtestraße 13 – 30625 Hannover – zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen. 
  13. Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.
  14. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
  15. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende der Tierärzte, die auf einen Teil ihrer Bezahlung verzichten) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.

Artikel der letzten Jahre:

Termine im November – Kleintierpraxis Gusborn – DocGoy


Termine im November – Kleintierpraxis Gusborn – DocGoy


Montag, der 31.10.22 ist ein Feiertag. Notdienst übernimmt die Tierarztpraxis in Dannenberg.

Am Mittwoch, dem 2.11.2022 bleibt am Nachmittag die Praxis Dr. Reinhard Goy geschlossen. Vertretung übernimmt Frau Dr. Bruchhaus in Dannenberg. Ab Donnerstag sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.

Von Freitag, dem 4.11. ab 18:00 Uhr, bis Montag, dem 7.11.22 bis 8:00 Uhr übernehmen wir in unserer Praxis in Gusborn der landkreisweiten Notdienst für Kleintiere. (Weitere Infos HIER)

Von Montag, dem 7.11.22 bis Sonntag, dem 20.11.22 findet wieder die Katzenkastrationsaktion in Niedersachsen statt. (Weitere Infos HIER)

 

Am Freitag, dem 11.11.2022 bleibt die Praxis DocGoy wegen einer Fortbildung den ganzen Tag geschlossen. Vertretung übernimmt Frau Dr. Bruchhaus in Dannenberg bzw. der Wochenend-Notdienst. Montag den  14.11. sind wir zur Morgensprechstunde wieder da.

Am Samstag, dem 19.11. findet wegen Renovierungsarbeiten nur eine Notfallsprechstunde statt.

Katzenkastrationsaktion Niedersachsen 2022 in Vorbereitung


Katzenkastrationsaktion 2022 in Vorbereitung


by Tierärztekammer Niedersachsen

Voraussichtlich vom 7. – 21. November 2022 ist auch in diesem Jahr wieder eine Katzenkastrationsaktion für wild lebende Katzen im Land Niedersachsen geplant. Teilnehmende Tierarztpraxen finden die Bedingungen und die Formulare ab dem 7. November online in unserem geschützten Mitgliederbereich.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.


Die Summe zur Finanzierung wird vom Land Niedersachsen und spendenden Tierschutzorganisationen zur Verfügung gestellt.


Der weitere Text ist übernommen und aktualisiert von den letzten Jahren – ich denke einmal es wird dieses Jahr wieder genauso ablaufen…

Es wird daher voraussichtlich in der Zeit vom 07.11.2022 bis 21.11.2022 wieder eine entsprechende Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen (Kater & Kätzin) stattfinden.

Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (
in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert. Aufgrund der bisherigen Aktionen dient auch diese wieder dem Ziel, die Kastration die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der voran gegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren.

Eine finanzielle Entlastung der in diesem Bereich tätigen Tierheime und Tierschutzvereine sowie eine Unterstützung in ihrer Arbeit bei der Betreuung von entsprechenden Katzenpopulationen ist ebenfalls paralleles Ziel der Aktion. Noch immer übernehmen die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nicht alle niedersächsischen Kommunen. Daher wird mit dieser wiederholten Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung (auf kalkulierter Basis eines Mindestsatzes) entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.

Der Tierärztekammer kommt wie bisher die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen auch dieser Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab 7.11.2022 freigeschaltet).

Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen!
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.



Machen Sie schnell einen Termin bei uns aus, denn aus Erfahrung ist der „Topf“ schon nach wenigen Tagen verbraucht!

Telefon: 05865-355 – https://docgoy.de


Ablauf bei uns in der Praxis

  1. Jetzt schon einen vorläufigen Termin bei uns vereinbaren – https://DocGoy.de – per Telefon
  2. Sicherstellen, dass alle obigen Regeln eingehalten sind, u.a.:
    – wirkliche Streunerkatze (u.a. herrenlos und nicht registriert)
    – frühestens ab der 17. Lebenswoche
    – vorab (!) bei der Samtgemeinde als solche gemeldet
    – Nachsorge übernehmen und später an Ort & Stelle wieder aussetzen
  3. Vor dem 7.11.22 kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist. 
  4. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren zum vereinbarten Termin in der Praxis. 
  5. Vor der Behandlung tragen wir alle notwendigen Daten in die zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
  6. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
  7. –> Da wir in Lüchow-Dannenberg keinen wirklich existenten Tierschutzverein haben, können auch Privatpersonen die Katzen/Kater überbringen. Dafür wird jedoch eine Kopie vom Personalausweis verlangt.
  8. Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.
  9. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die Tierärztekammer Niedersachen – „Katzenkastration 2022“ – Fichtestraße 13 – 30625 Hannover – zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen. 
  10. Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.
  11. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
  12. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende der Tierärzte, die auf einen Teil ihrer Bezahlung verzichten) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.

Artikel der letzten Jahre:

Katzenkastrationsaktion 2021 – ganz überraschend auch dieses Jahr


Tierschutz; Hauskatzen; Katzenkastrationsaktion 2021


Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns wie folgt informiert:

„Diesjährige Katzenkastrationsaktion beginnt am 06. Dezember. Das Land stellt 150.000 € für die Kastration verwilderter Hauskatzen zur Verfügung Hannover.
Am 06. Dezember startet die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von herrenlosen Streunerkatzen in Niedersachsen. Bis zum 17. Dezember wird die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 verwilderten Hauskatzen und Katern ermöglicht. Teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche BetreuerInnen von kontrollierten Futterstellen.

Das Land Niedersachsen stellt diesmal 150.000,- Euro aus Mitteln der politischen Liste des Landtages zur Verfügung.

Damit knüpft das Land an die vier erfolgreichen Aktionen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 an. Insgesamt wurden hierbei 11.206 verwilderte Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert. „Die Verhinderung von viel Katzenleid, das Engagement der Städte und Gemeinden sowie der vielen Ehrenamtlichen, die im Katzenschutz tätig sind, sind überzeugende Gründe für mich, die Aktion auch dieses Jahr wieder fortzusetzen.“ betont die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.

Das 2017 von ihr initiierte Bündnis mit der Tierärztekammer Niedersachsen, dem Bund praktizierender Tierärzte, dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V., der Tierschutzorganisation TASSO e. V. sowie dem Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine (VNT e.V.) und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT e.V.) macht die Aktion auch dieses Jahr wieder möglich.

Die beteiligten Tierschutzorganisationen unterstützen das Projekt mit einer Spende von insgesamt 50.000,- € und die praktizierenden Tierärzte spenden – wie bei den letzten Aktionen – 25,- € pro Behandlung zurück. So kommen zu den 150.000,- € des Landes weitere rund 102.000,- € durch Tierschutzorganisationen und Spenden der Tierärzte dazu. „Ich bedanke mich für die Spendenbereitschaft und Mitarbeit und bei der Tierärztekammer für die Durchführung des Projektes, welches aufgrund der Kammerwahlen diesmal erst im Dezember stattfinden kann.

„Kastriert werden bei dieser Aktion nur herrenlose Streunerkatzen, die vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet wurden. Katzen, denen ein Besitzer zugeordnet werden kann, sind von der Aktion ausgenommen. Der Besitz an einer Katze kann durch Kennzeichnung und Registrierung sicher festgehalten werden. Insofern kann jeder Besitzer verhindern, dass seine Katze ungewollt im Rahmen der Aktion kastriert wird“, so Frau Dämmrich.

Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erhalten die TeilnehmerInnen in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis oder auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Tierschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter:
https://www.ml.niedersachsen.de

Tierärzte und Tierärztinnen können sich zusätzlich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Unterlagen herunterladen. https://www.tknds.de

Aktuell zur Corona-Lage und den Sicherheitsbestimmungen:


Beim Einfangen und Überbringen der Katzen in der Tierarztpraxis ist die 2G-Regel einzuhalten.
Daneben sind die Hygienemaßnahmen zu beachten, d.h. die Abstandsregel von 1,50 m, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Beachten der Händehygiene.
(Corona-Maßnahmen in unserer Praxis s. Blogartikel)


Hintergrund


Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen, auch Streunerkatzen, herrenlose Katzen oder Straßenkatzen genannt und deren Nachkommen in vielfacher Generation, sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben.

Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten wie z.B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod.

Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, die sich bei Freigang anstecken können.

Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population wirkungsvoll eingedämmt.

Dies hat natürlich nur Erfolg, wenn Katzenhalter in Privathaushalten gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Kater vor dem Freigang kastrieren lassen. Ansonsten würden diese Freigänger die Populationen der Streunerkatzen immer wieder hochtreiben.

Deswegen sind in Gebieten mit vielen Streunerkatzen und ausgedehnter Problematik Katzenschutzverordnungen ein wichtiges Werkzeug, um eine weitere Vermehrung und Verelendung der Straßenkatzen erfolgreich zu verhindern. In Niedersachsen gibt es nach aktueller Erhebung derzeit mindestens 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen (34 hiervon auf Grundlage des Tierschutzgesetztes und 135 nach Ordnungsrecht). Diese Verordnungen sind in 477 Städten und Gemeinden gültig.

„Ich appelliere an jede/n Katzenbesitzer/In, die eigene Katze chippen und bei Tasso e.V. oder Findefix e.V., den beiden Haustierregistern, registrieren zu lassen. So kann die Katze bei Verlust schnell wiedergefunden werden und entgeht dem Schicksal einer Straßenkatze. Ebenso sollte die Katze vor dem ersten Freigang vor Eintreten der Geschlechtsreife kastriert werden, um ungewollten Nachwuchs zu verhindern.“

Anlage 1: Flyer Katzenkastrationsaktion 2021



Ganz überraschend auch dieses Jahr – Vorgehen bei uns in der Tierarztpraxis:

1. Jetzt schon einen vorläufigen Termin bei uns vereinbaren – https://DocGoy.de – per Telefon
2. Sicherstellen, dass alle obigen Regeln eingehalten sind, u.a.:
    – wirkliche Streunerkatze (u.a. herrenlos und nicht registriert)
    – vorab (!) bei der Samtgemeinde als solche gemeldet
    – Nachsorge übernehmen
3. Vor dem 6.12. kann noch nichts unternommen werden, da die Internetseite zur Eintragung erst dann frei geschaltet ist. 
4. Das Tier nach dem 6.12. dann zum Termin in die Praxis bringen und den Auftragsbeleg unterschreiben
5. Nach der Kastration das Tier für einige Tage zur Nachsorge unterbringen und dann wieder an Ort und Stelle aussetzen.