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Jagdverbot im Landkreis Lüchow-Dannenberg??


AKTUELLE EILMELDUNG! Droht ein Jagdverbot im Landkreis Lüchow-Dannenberg?

   

–> UPDATE 20.11.23 / 21.11.23:


Bei verendeten Frischlingen aus der Göhrde sind Pasteurellen des Kapseltyp B (Wild- und Rinderseuche) als Krankheitsauslöser diagnostiziert worden. 
Bitte denken Sie bei entsprechender Symptomatik an diese Infektionskrankheit, da eine Übertragung von den Wild- auf die Haustiere nicht ausgeschlossen werden kann. 
Diese Seuche ist nicht anzeige- oder meldepflichtig.
ASP und auch Aujeszky (Pseudowut) konnten nicht nachgewiesen werden)
–> https://www.ejz.de/lokales/tote-frischlinge-goehrde-todesursache-geklaert-id321006.html
  

–> UPDATE 05.11.23 – 18:00 Uhr: Zitat Uwe Barge (Forstamt Göhrde):

  
„… der ASP Verdacht in der Göhrde hat sich nicht bestätigt …
… alle gestern verhängten Einschränkungen sind hiermit aufgehoben!“
  
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Is
t in Lüchow-Dannenberg die ASP = Afrikanische Schweinepest ausgebrochen? Die Untersuchungen laufen! 
Gilt ein Jagdverbot in ihrem Revier? Informieren Sie sich!
Auf jeden Fall gelten verstärkte Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen!

————————————- ZITAT 4.11.2023 Anfang ———————————
  
E I L M E L D U N G!

Sehr geehrte Revierinhaber und Mitjäger der Hegeringe Hitzacker und Zernien sowie der Göhrde, während der heutigen Ringjagd gab es im Raum Dragahn, Zernien, Bresse Göhrde, Herrenholz mehrere Totfunde beim Schwarzwild (Frischlinge). 

Die Beprobung auf ASP läuft. 

Mit einem Ergebnis ist Mitte kommender Woche zu rechnen. Im Vorfeld einer amtlichen Verordnung verhängt der Landkreis Lüchow-Dannenberg vorsorglich ein Jagdverbot zur Vermeidung einer Beunruhigung des Schwarzwildes in diesem Raum.

Teilnehmer der Ringjagd, die in irgendeiner Form Kontakt zur Schwarzwildstrecke hatten, mögen bitte für eine gründliche Desinfektionen der Jagdausrüstung sorgen. Schwarzwild von dieser Ringjagd darf bis auf Weiteres nicht verwertet oder in Verkehr gebracht werden.

Eine analoge Anwendung sollte für aktuell auf Einzeljagd in diesem Raum erlegtes Schwarzwild gelten.

Die Revierinhaber werden gebeten, Mitjäger und Jagdgäste entsprechend zu informieren.
Sobald konkreter Informationen vorliegen, erhalten Sie auf amtlichen Wege und über die Hegegemeinschaft weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Pabel (Vorsitzender Hochwildring Göhrde)“

————————————- ZITAT Ende ———————————

Ein ganz normaler Notdienst am Wochenende


Ein ganz normaler Notdienst am Wochenende


Dieses Wochenende war mal wieder so ein ganz besonderer Notdienst.

OK, es kam ein ausgesetztes und verletztes Kitten, ein sabbernder Hund, eine kotzende Katze und weitere Haustiere, die tatsächlich teilweise auch Notfälle waren.

Doch es kamen auch Anrufe zu einem Igel, der im Garten herumliegt, einem Storch, der auf dem Dorfplatz spazieren geht, einem Reiher oder Kranich, der auf einer Wiese steht, einem Spatz, den die Katze nur teilweise kaputt gespielt hat und einer Schleiereule, die sich kaum mehr bewegt.

Da wird es dann kompliziert, denn nicht alles kann jeder Tierarzt in seiner Praxis lege artis versorgen.
Ein kompliziert gebrochener Flügel eines Vogels ist etwas für Spezialisten und die sind in der ländlichen Gegend rar.
Und falls behandelt werden kann, wer bezahlt den Tierarzt für seine Arbeit?

„Eigentlich“ ist ja der Auftraggeber der Bringer der verletzten Tiere. 
Also jene freundlichen Menschen, die sich aus echtem oder unwissendem Tierschutz der tatsächlich oder vermeintlich kranken Tiere angenommen hat. 
Die sind dann aber auch entgeistert, wenn sie dann über 100,- € zahlen sollen für einen Igel, der sich vielleicht nur für einen Mittagsschläfchen zusammengerollt hatte.
Eine Kostenübernahmestelle seitens der Behörden gibt es nicht.
Zumal verschiedene Ämter ggf. involviert sein können. Da gibt es die untere Naturschutzbehörde, das Veterinäramt, das Ordnungsamt, die verschiedenen z.T. ehrenamtlichen „Beauftragten“ für bestimmte Tierarten usw. usf.
Manchmal ist auch der Jagdpächter verantwortlich, wenn es sich um jagdbare Wildtiere handelt.


Selbst wenn nur noch die Möglichkeit besteht ein Tier von seinem Leid zu erlösen, darf man das nicht immer. Entweder das Tier steht unter Artenschutz und es muss nachfragt werden (wo und vor allem bei wem besonders am Wochenende?) oder das Tier gehört rechtlich dem Jagdpächter und auch dann darf nicht einfach sein „Wild“ erlöst werden. Nur, auch da weiß oft niemand, wer der aktuelle Jagdpächter ist, geschweige denn wie man ihn am Wochenende erreichen kann.

Häufig läuft es dann darauf hinaus, das der Finder verärgert ist, wenn er für seine (manchmal vermeintlich) gute Tat auch noch bezahlen soll, der Tierarzt dann ohne Möglichkeit der Rücksprache eine Entscheidung treffen muss und oft auch noch auf zumindest einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

Grundsätzlich weise ich hier auch noch einmal auf 2 Tatsachen hin, die ich auch schon in diesem ausführlichen Artikel über Fundtiere / Wildtiere beschrieben habe:

  1. Nicht jedes Tier, auch wenn es für den Laien vielleicht so aussieht, muss „gerettet“ werden. Manchmal ist es nur ein ganz normales Verhalten bzw. die „Natur“ regelt vieles selbst. Auch Frau Fuchs oder Herr Bussard haben Kinder, die etwas fressen möchten…
  2. Wer ein Tier zum Tierarzt bringt, hat damit erst einmal die Verantwortung dafür übernommen und ist ggf. auch für die entstehenden Kosten zuständig.