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Die Igel sind los!


🦔 Die Igel sind los!


Gerade waren es noch spätsommerliche 30 Grad, doch nun sinken die Temperaturen und der Herbst steht vor der Tür. Mit dem Herbst beginnt für den Igel der Endspurt auf der Suche nach Nahrung und einem passenden Winterquartier. Die Wildtiere stehen unter Naturschutz, d. h. man darf sie nur aufnehmen, wenn sie verletzt oder krank sind.

Gutgenährte Igel sollten nicht zugefüttert werden. Spät-geborenen Jungtiere schaffen es aber manchmal nicht sich Winterspeck anzufressen und auch die Igelmütter können vom Säugen noch abgemagert sein. 

Hier können Sie helfen:
Igel benötigen ein fett- und eiweißreiches Futter mit einem hohen Anteil tierischer Rohstoffe als Basis. Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. (LBV) empfiehlt 100 g Feuchtfutter für Katzen mit zwei Esslöffeln Haferflocken bzw. Weizenkleie zu mischen und dieses bei Dämmerung in einer flachen, sauberen Schale nach draußen zu stellen. 
Wichtig: Milch ist keine geeignete Nahrung!



Wir empfehlen Ihnen hierfür das Tierarzt24 Vet Diet Intensive Care. Das Diät-Alleinfuttermittel ist eine energie- und proteinreiche Aufbaunahrung für Hunde und Katzen. Die leicht verdaulichen Zutaten sorgen für eine schnelle Verfügbarkeit von Energie und lebenswichtigen Nährstoffen und entlasten gleichzeitig die Verdauung. Es eignet sich daher auch sehr gut zum Päppeln untergewichtiger Igel. Hier weitere Infos zu dem Intensive Care


Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken wünscht Ihnen

Ihr Team von DocGoy & Tierarzt24


PS: Ach ja, und grundsätzlich gilt natürlich in der Dämmerung abends oder morgens bzw. nachts keine Mähroboter laufen lassen! 

Weitere Links zu Internetseiten, die sich um Igel kümmern:



Ein ganz normaler Notdienst am Wochenende


Ein ganz normaler Notdienst am Wochenende


Dieses Wochenende war mal wieder so ein ganz besonderer Notdienst.

OK, es kam ein ausgesetztes und verletztes Kitten, ein sabbernder Hund, eine kotzende Katze und weitere Haustiere, die tatsächlich teilweise auch Notfälle waren.

Doch es kamen auch Anrufe zu einem Igel, der im Garten herumliegt, einem Storch, der auf dem Dorfplatz spazieren geht, einem Reiher oder Kranich, der auf einer Wiese steht, einem Spatz, den die Katze nur teilweise kaputt gespielt hat und einer Schleiereule, die sich kaum mehr bewegt.

Da wird es dann kompliziert, denn nicht alles kann jeder Tierarzt in seiner Praxis lege artis versorgen.
Ein kompliziert gebrochener Flügel eines Vogels ist etwas für Spezialisten und die sind in der ländlichen Gegend rar.
Und falls behandelt werden kann, wer bezahlt den Tierarzt für seine Arbeit?

„Eigentlich“ ist ja der Auftraggeber der Bringer der verletzten Tiere. 
Also jene freundlichen Menschen, die sich aus echtem oder unwissendem Tierschutz der tatsächlich oder vermeintlich kranken Tiere angenommen hat. 
Die sind dann aber auch entgeistert, wenn sie dann über 100,- € zahlen sollen für einen Igel, der sich vielleicht nur für einen Mittagsschläfchen zusammengerollt hatte.
Eine Kostenübernahmestelle seitens der Behörden gibt es nicht.
Zumal verschiedene Ämter ggf. involviert sein können. Da gibt es die untere Naturschutzbehörde, das Veterinäramt, das Ordnungsamt, die verschiedenen z.T. ehrenamtlichen „Beauftragten“ für bestimmte Tierarten usw. usf.
Manchmal ist auch der Jagdpächter verantwortlich, wenn es sich um jagdbare Wildtiere handelt.


Selbst wenn nur noch die Möglichkeit besteht ein Tier von seinem Leid zu erlösen, darf man das nicht immer. Entweder das Tier steht unter Artenschutz und es muss nachfragt werden (wo und vor allem bei wem besonders am Wochenende?) oder das Tier gehört rechtlich dem Jagdpächter und auch dann darf nicht einfach sein „Wild“ erlöst werden. Nur, auch da weiß oft niemand, wer der aktuelle Jagdpächter ist, geschweige denn wie man ihn am Wochenende erreichen kann.

Häufig läuft es dann darauf hinaus, das der Finder verärgert ist, wenn er für seine (manchmal vermeintlich) gute Tat auch noch bezahlen soll, der Tierarzt dann ohne Möglichkeit der Rücksprache eine Entscheidung treffen muss und oft auch noch auf zumindest einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

Grundsätzlich weise ich hier auch noch einmal auf 2 Tatsachen hin, die ich auch schon in diesem ausführlichen Artikel über Fundtiere / Wildtiere beschrieben habe:

  1. Nicht jedes Tier, auch wenn es für den Laien vielleicht so aussieht, muss „gerettet“ werden. Manchmal ist es nur ein ganz normales Verhalten bzw. die „Natur“ regelt vieles selbst. Auch Frau Fuchs oder Herr Bussard haben Kinder, die etwas fressen möchten…
  2. Wer ein Tier zum Tierarzt bringt, hat damit erst einmal die Verantwortung dafür übernommen und ist ggf. auch für die entstehenden Kosten zuständig.

Dreifache Überraschung in der Tierarzt-Praxis


Dreifache Überraschung in der Praxis


Ein ganz normaler Vormittag in der Tierarztpraxis

Angemeldet waren 2 Katzen und ein Kater zur Kastration. Wird auch langsam Zeit, da hier im Landkreis alle Freigänger-Katzen mit 5 Monaten kastriert und gechippt sein müssen und spätestens im Februar die neue Saison anfängt –> Frühlingsgefühle bei den Katzen und Katern!

Doch dann kamen 3 Überraschungen:

1. Überraschung:

OMG! OMG! OMG! ist das niedlich!


2. Überraschung:

Ach du Schei… sind das viele Flöhe!


–> Flöhe auf Katzen sind kein „Makel“. Das passiert eben mal. Besonders bei Freigängern hier auf dem platten Land. Einmal mit der Nase in eine Igelhöhle / Igel Nest geschnuppert und schon haben dutzende von Flöhen ein neues Zuhause gefunden.
Gehen Sie rechtzeitig zum Tierarzt, lassen Sie sich ein wirksames Flohmittel mitgeben und verhindern so eine Invasion im Haus, denn dann wird´s aufwändig.
Doch auch dafür hat der Tierarzt die richtige Umgebungsbehandlung, bevor der Kammerjäger kommen muss.
–> Machen Sie einen Termin bei uns in der Praxis!

–> Flohmittel aus dem Internet, dem Baumarkt, dem Futterhandel oder dem Reformhaus wirken nur, wenn keine Flöhe da sind! Wirksame Flohmittel unterliegen der Rezept- bzw. Verschreibungspflicht. Behandeln Sie immer ALLE Tiere im Haus gegen Flöhe!

–> Flöhe können Würmer übertragen, also denken Sie auch an eine Entwurmung der Katzen. 

–> Eine echte Flohinvasion im Haus, die tatsächlich plötzlich auftreten kann, wobei dann auch Menschen gebissen werden können. ist wirklich ein Notfall und sollte auch am Wochenende im Notdienst behandelt werden. Ein einzelner Floh oder ein bisschen Flohkot im Fell hat bis Montag Zeit!

3. Überraschung:

Oh, die eine Katze ist ja ein Kater – gut, dass ich immer noch mal unter den Schwanz schaue, bevor ich den Bauch rasiere oder Schlimmeres … (ohne Foto) 

Verletze Tiere / Fundtiere / Wildtiere: Was? – Wer? – Wohin?


Verletze Tiere / Fundtiere / Wildtiere: Was? – Wer? – Wohin?


Grundgedanken

Erst einmal einige allgemeine Gedanken aus meiner langjährigen Erfahrung als Tierarzt in einem ländlichen Landkreis.

Nicht jeder Hund, der hier „frei“ herumläuft ist ein Streuner und muss eingefangen werden. Für Hunde besteht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht.

Selbiges gilt oft auch für Katzen. Hier auf dem Land haben die Tiere eben „Freigang“ und sind bei den „Alteingesessenen“ durchaus bekannt. Trotzdem gilt ganz besonders für diese Tiere die Chip-, und Kastrationspflicht.

Nicht jedes (Wild-)Tier, das gesehen wird und sich nicht bewegt, muss gerettet werden. Manchmal ist das ein ganz natürliches Verhalten.

Wer ist für verletzte Tiere / Wildtiere verantwortlich?

Immer wieder werde ich als Tierarzt angerufen, weil irgendjemand irgendwo ein (vermeintlich) verletztes Tier gefunden hat.

Grundsätzlich ist es da natürlich nicht falsch, einen Tierarzt zu fragen, wenn ein Tier verletzt ist, doch oft ist es eben nicht nur eine Frage danach, was gemacht werden soll, sondern der Versuch, die Verantwortung abzugeben.

Wer ein Tier – aus welchem Grund auch immer – mitnimmt, ist erst einmal für dieses Tier verantwortlich.

Sei es nun ein Spatz, der gegen die Fensterscheibe geflogen ist, die Taube, die im Garten sitzt, die Katze am Straßenrand, das Kaninchen im Graben oder der Waschbär auf dem Boden.

Manche Tiere, die uns gebracht werden brauche wirklich Hilfe, einige jedoch nicht.

Viel wird durch Unwissenheit und falsch verstandener Tierliebe auch verschlimmert. Die Nesthocker, die sich nicht bewegen und sich versuchen zu verstecken und nicht flüchten brauchen nicht immer Hilfe, sondern warten auf die Eltern. Solange nicht unmittelbare Gefahr wie z.B. durch einen Mähdrescher droht, sollten diese Tiere dort belassen werden, wo sie sind. Das gilt u.a. auch für Rehkitze und eine ganze Reihe von Vögeln, die schon aus dem Nest sind, aber auf der Erde weiterhin von ihren Eltern gefüttert werden und noch nicht wegfliegen können. Solange keine Katze in der Nähe ist, droht keine Gefahr und das ist ein normales und natürliches Verhalten.

Jagdbare Tiere / Fundtiere / Wildtiere

Grundsätzlich ist zwischen diesen 3 „Tierarten“ zu unterschieden.

Jagdbares Wild (z.B. Wildschweine, Rehe etc.), die am Straßenrand tot oder verletzt gefunden werden, darf nicht einfach mitgenommen werden, da sie dem jeweiligen Jagdpächter gehören, der die Verantwortung trägt und die Entscheidungen trifft. (mehr dazu s.u.)

Fundtiere, also Haustiere (besonders Katzen & Hunde), die einen Besitzer habe, der zur Zeit jedoch nicht ermittelt werden kann, müssen in Niedersachen z.B. der Gemeinde / Samtgemeinde gemeldet werden. Diese beauftragt dann ggf. den Tierarzt, dem Tier als Notfallbehandlung zu helfen.

Jedoch nicht jeder Hund oder jede Katze, die am Straßenrand laufen und sich vielleicht sogar anfassen lassen haben kein zu Hause und müssen nicht sofort ins nächste Tierheim verfrachtet werden.

Für Wildtiere gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Dafür gibt es viele Vereine und Auffangstationen. Hierzu zählen eben auch Katzen, die „ver“-wildert sind, keine Chip haben und somit keinem Besitzer zugeordnet werden können.

Für bestimmte Wildtiere, die unter Naturschutz stehen (wie z.B. Fledermäuse – s.u.), ist bei uns z.B. die „untere Naturschutzbehörde“ zuständig.

Wie Sie sehen, ist das gar nicht immer so einfach, den richtigen Ansprechpartner bzw. den zuständigen Verantwortlichen zu finden.

Grundsätzlich bleibt es also dabei, dass erst einmal der Finder die Verantwortung übernimmt, sobald er/sie sich einmischt.

Zum Tierarzt bringen

–> Linkliste der Tierärzte in Lüchow-Dannenberg

Aus Tierschutzgründen ist der Tierarzt in den meisten Fällen zwar dazu verpflichtet eine Notbehandlung ggf. aber auch eine Erlösung des Tieres durchzuführen, jedoch nicht kostenlos. Die Verantwortung und die Kosten können also nicht so einfach auf ihn abgewälzt werden.

Wir freuen uns über jeden Menschen, der aktiv dazu beiträgt, dass hilfsbedürftige Tiere gerettet werden und irgendeine Lösung wurde bisher immer gefunden, doch raten wir auch dringend dazu vor einem Rettungsversuch darüber nach zu denken, ob es
1. wirklich ein Notfall ist und
2. Sie die finanzielle und organisatorische Verantwortung für das gerettet Tier zumindest zeitweilig übernehmen wollen und können.

Alle Tierärzte helfen natürlich gerne, wenn verletzte Wildtiere/Fundtiere zu ihnen gebracht werden. Doch verpflichtet sind sie dazu grundsätzlich nicht und schon gar nicht auf eigene Kosten.

Es gilt auch hier immer der Grundsatz: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!“
Hier ist die offizielle Stellungnahme der Tierärztekammer zu dem Thema als PDF:
–> 
Download

Auszug aus Stellungnahmen der Berufsvertretungen der Tierärzte:

„Grundsätzlich ist diese Tierschutzproblematik, genau wie die der verwilderten Katzen, ein gesamtgesellschaftliches Problem und muss als solches auch von der Gesellschaft gelöst werden. Dazu bedarf es klarer politischer Entscheidungen hinsichtlich Verantwortung für Wildtiere und der sich daraus ergebenden Kostenträgerschaft.“

„Die Tierärzte-Verbände wehren sich unmissverständlich dagegen, Tierschutzprobleme auf Kosten der Tierärzte lösen zu wollen. Es ist nicht akzeptabel, dass z.B. für die Kastration von eingefangenen freilebenden Katzen und damit zusammenhängende Leistungen, oder für die Behandlung von Wildtieren allein die Tierärzteschaft durch Verzicht auf eine angemessene Vergütung aufkommen soll.“

Weitere Information, Adressen und Links finden Sie auf https://docgoy.de und auf http://tierarzt-lüchow-dannenberg.de

Grundsätzliche Voraussetzungen zur Kostenübernahme von der Samtgemeinde:

1. Der Fund des Tieres muss sofort der zuständigen Verwaltung gemeldet werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten, oder wenn sich niemand meldet, muss die örtlichen Polizei informiert werden.
2. Die Polizei setzt sich dann mit der örtlichen Verwaltung / dem Bauhof / der Zuständigem der Samtgemeinde / der Notrufnummer der Verwaltung oder dem Jagdpächter in Verbindung

3. Dort wird entschieden, wie weiter verfahren wird:
  • ob es sich um ein Fundtier, Wildtier oder jagdliches Wild handelt
  • ob ein Mitarbeiter der Samtgemeinde zum Fundort kommt
  • ob der Jagdpächter kommt, oder
  • ob das Tier vom Finder zum Tierarzt gebracht werden darf.

4. Die Polizei setzt sich dann mit dem Finder in Verbindung und teilt das weitere Vorgehen mit.

Nur, wenn diese Reihenfolge eingehalten wird, und es sich auch wirklich um ein Fundtier handelt, kann ggf. eine Kostenübernahme der Samtgemeinde erfolgen. 
Andernfalls kann es sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn ein Tier einfach „mitgenommen wird“ oder zumindest ist der Finder für die finanziellen Folgen selbst verantwortlich (s.o.).

1. Hunde & Katzen:

Samtgemeinde melden, dort beraten lassen, zum Tierarzt bringen, Chip auslesen lassen, lebensrettende Behandlungen durchführen lassen, Besitzer ausfindig machen, bei Facebook etc. mit Bild und Fundort reinsetzen, selbst behalten, bis sich der Besitzer meldet, oder an ein Tierheim abgeben.

2. Igel etc.

Igel selbst aufpäppeln, oder eine private Aufnahmestelle mit Erfahrung suchen. Keine offiziellen staatlichen Hilfen.

3. Nagetiere:

4. Nutztiere (Kühe, Schweine, Pferde, Nutzgeflügel etc.)

Den nächstgelegenen Landwirt fragen.

5. Vögel

6. Wildtiere – Naturschutz – gefährdete Arten

  • Liste der Wildtier- und Wildvogel-Auffangstationen: Link NABU
  • Fledermausbetreuer für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: Frank Manthey, Tel. 04101/779867 oder 0178/2363345 (Artenschutzbeauftragter)
  • Storch – Weißstorchbeauftragte für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: Antje Fäseke, Tel-Nr.: 05848/836 (Artenschutzbeauftragte)
  • Hornissenbeauftragter für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: Marco Otte, 0171/ 21 54 061 (Artenschutzbeauftragter)

7. Jagdliche Tiere

Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen stehen in der Verantwortung und unter dem Schutz des jeweiligen Jagdpächters. Er/Sie ist für diese Tiere verantwortlich, der Ansprechpartner und Nutzungsberechtigte.

Bei Unfällen oder beim Auffinden von Tieren, die unter das Jagdrecht fallen ist der Jagdpächter zu informieren.
Die Polizei (in Lüchow-Dannenberg: Lüchow: 05841-1220 | Dannenberg: 05861-800790 | Polizei bzw. Rettungs-Leitstelle 112 oder 05841/971540) hat eine aktuelle Liste der Jagdpächter in den verschiedenen Jagdbezirken.

Bundesjagdgesetz: §2 (1) Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind:

    1. Haarwild:

  • Wisent (Bison bonasus L.)
  • Elchwild (Alces alces L.)
  • Rotwild (Cervus elaphus L.)
  • Damwild (Dama dama L.)
  • Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK)
  • Rehwild (Capreolus capreolus L.)
  • Gamswild (Rupicapra rupicapra L.)
  • Steinwild (Capra ibex L.)
  • Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS)
  • Schwarzwild (Sus scrofa L.)
  • Feldhase (Lepus europaeus PALLAS)
  • Schneehase (Lepus timidus L.)
  • Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.)
  • Murmeltier (Marmota marmota L.)
  • Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER)
  • Luchs (Lynx lynx L.)
  • Fuchs (Vulpes vulpes L.)
  • Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN)
  • Baummarder (Martes martes L.)
  • Iltis (Mustela putorius L.)
  • Hermelin (Mustela erminea L.)
  • Mauswiesel (Mustela nivalis L.)
  • Dachs (Meles meles L.)
  • Fischotter (Lutra lutra L.)
  • Seehund (Phoca vitulina L.)

    2. Federwild:

  • Rebhuhn (Perdix perdix L.)
  • Fasan (Phasianus colchicus L.)
  • Wachtel (Coturnix coturnix L.)
  • Auerwild (Tetrao urogallus L.)
  • Birkwild (Lyrurus tetrix L.)
  • Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus)
  • Haselwild (Tetrastes bonasia L.)
  • Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN)
  • Wildtruthuhn (Meleagris gallopavo L.)
  • Wildtauben (Columbidae)
  • Höckerschwan (Cygnus olor GMEL.)
  • Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und Branta SCOPOLI)
  • Wildenten (Anatinae)
  • Säger (Gattung Mergus L.)
  • Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.)
  • Bläßhuhn (Fulica atra L.)
  • Möwen (Laridae)
  • Haubentaucher (Podiceps cristatus L.)
  • Großtrappe (Otis tarda L.)
  • Graureiher (Ardea cinerea L.)
  • Greife (Accipitridae)
  • Falken (Falconidae)
  • Kolkrabe (Corvus corax L.)

    3. Nach Landesrecht (Niedersachsen) unterliegen dem Jagdrecht:
  • Waschbär (Procyon lotor L.)
  • Marderhund (Nyctereutes procynoides)
  • Mink (Mustela vison S.)
  • Nutria (Myocastor coypus)
  • Rabenkrähe (Corvus corona L.)
  • Elster (Pica pica L.)
  • Nilgans (Alopochen aegyptiacus)

8) An wen kann man sich noch wenden?
  • Fachdienst 67 – Natur und Landschaft: Uwe Meyer, Tel.: 05841 / 120-512
  • Fachdienst 39: Veterinärwesen –> Link
  • Weitere Links auf dieser Seite: Tierarzt-Lüchow-Dannenberg.de
  • Samtgemeinde Gartow: Link
  • Samtgemeinde Elbtalaue: Link
  • Samtgemeinde Lüchow: Link
  • NABU Lücho-Dannenberg: Link
  • Kreisjägerschaft Lüchow-Dannenberg: Link

Ich bitte um Ihre Mitarbeit:
Wer noch Adressen, Telefonnummer, Links zu hilfreichen Helfern oder Internetseite hat, bitte als Kommentar unter diesen Blogartikel schreiben bzw. als Kommentar bei Facebook etc. Speziell natürlich Hilfsangebote in unserem Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Ich werde die Infos dann ggf. bei einer Überarbeitung des Artikel mit aufnehmen.

Falls es noch an Geschenken mangelt – Gutschein vom Tierarzt


Falls es noch an Geschenken mangelt – Gutschein vom Tierarzt


Falls es hier im Landkreis Lüchow-Dannenberg noch an einer Geschenkidee mangelt…

Wie wäre es mit einem Gutschein von dem Tierarzt Ihres Vertrauens?

Hier bei uns erwerben, verschenken und dann bei uns wieder einlösen lassen! 

–> Kleintierpraxis Gusborn – DocGoy