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Allergiebehandlung beim Hund im Vergleich

 

Allergiebehandlung beim Hund im Vergleich


Die Allergien werden auch bei Tieren immer häufiger. Die Folgen des Juckens und die Unruhe sind für Tiere und Herrchen/Frauchen eine zunehmende Belastung. 

Hier will ich einmal zwei grundlegend unterschiedliche Herangehensweisen an eine Behandlung von Atopie / Allergie bei Hunden gegenüber stellen.
Zudem gibt es noch eine 3. Möglichkeit und die lautet: lebenslanges Verabreichen von Cortison oder anderen allergieunterdrückenden Medikamenten [50,- bis 100,- € / Monat] oder lebenslange monatliche Spritzen [50,- bis 80,- € / Monat] mit einem monoklonalen Antikörper. 

Alle drei Therapieformen können und werden bei uns in der Praxis durchgeführt. 


Gemeinsames Vorgehen:

  1. Vorbericht und allgemeine Untersuchung
  2. Verdachtsdiagnose: Allergie / Atopie
  3. Lokale und allgemeine Therapie mit Shampoo und ggf. Nahrungsergänzung
  4. Je nach Schweregrad der Hautveränderungen auch Antibiose und Entzündungshemmer

„Schulmedizinisches weiteres Vorgehen“:

  1. Blutprobenentnahme und Einsendung an Speziallabor [ca. 10,- bis 30,- €]
  2. Labor: Juckreizprofil (mittel) [ca. 200,- bis 300,- €]    (… und zu über 90% lautet das Ergebnis immer „Hausstaubmilbe“…)
  3. Hyposensibilisierung für 6 Monate [ca. 150,- bis 220,- €] 
  4. ca. alle 2 Wochen eine Injektion [jedes mal 8,- bis 20,- € –> mind. 12 Termine –> ~ 120,- €]
  5. Erste Besserung nach ca. 1 – 3 Monaten zu erwarten.
  6. Also in der Überbrückungszeit noch weitere Medikamente geben


Zusammenfassung: 

  • mindestens 400,- bis 500,- € Kosten
  • erste Linderung nach einigen Monaten
  • Behandlungsdauer mindestens 6 Monate
  • Erfolgsaussichten bei 60 – 70% (Quelle)
  • Evtl. 2. Behandlungsdurchlauf nötig
  • Regelmäßige Injektionen



„Bioresonanz für Tiere“:

  1. Einige Tropfen kapillares Blut aus dem Ohr entnehmen
  2. Bioenergetische Untersuchung auf Energiezustand, Belastungen / Blockaden und Ausscheidungsorgane [einmalig 100,- € incl. der 1. Behandlung]
  3. Spezielle Untersuchung auf Allergene, was weggelassen werden kann, was vermieden werden kann und was behandelt werden sollte
  4. 1. Behandlung mit Bioresonanz zur Stärkung der Eigenregulation und zur Abwehr von belastenden Schwingungen 
  5. 2 – 4 weitere angenehme Magnetfeld-Behandlungen im wöchentlichen Abstand [jeweils 40,- €]
  6. Dabei wird der ganze Organismus gestärkt und in die Lage versetzt, sich selbst zu regulieren. Evtl. jahrelang bestehende Blockaden werden gelöst und die Ausscheidung von belastenden Substanzen wird angeregt. 



Zusammenfassung: 

  • Höchstens 300,- €
  • Erste Linderung nach der ersten Behandlung in der ersten Woche zu erwarten, spätestens jedoch nach 3 Wochen bzw. der 3. Behandlung
  • Behandlungsdauer höchstens 6 Wochen
  • Erfolgsaussichten bei 80 – 90% (eigener Erfahrungswert)
  • Ursächliche, ganzheitliche Behandlung und Stärkung des ganzen Körpers
  • Nicht invasive, nicht schmerzhafte, angenehme Therapie, keine Belastung durch Medikamente


Eine bioenergetische Testung kann auch für Tiere vorgenommen werden, die nicht zur Behandlung in die Praxis kommen können. Die Ergebnisse werden dann per Mail übermittelt.


Letztlich ist es Ihre Entscheidung, welche Therapieform sie von uns durchführen lassen wollen.

Ich selbst jedoch habe vor 20 Jahren eine Bioresonanzbehandlung bei mir machen lassen und nur das hat mir bei meiner schweren Tierhaarallergie geholfen!

Nach dem deutschen Heilmittelwerbegesetz § 3 weise ich darauf hin: Die BICOM Bioresonanz-Therapie gehört ebenso wie z.B. die Homöopathie, die Akupunktur und andere Naturheilverfahren in den Bereich der Erfahrungsheilkunde. Die wesentlichen Grundlagen des Denkmodells zur Bioresonanz-Therapie werden durch die neuesten Erkenntnisse in der Quanten- und Biophysik bestätigt, jedoch von der derzeit herrschenden Lehrmeinung der Schulmedizin noch nicht akzeptiert. Alle getroffenen Aussagen über Wirkungen, Eigenschaften und Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungswerten mit der BICOM Bioresonanz-Therapie selbst.
Das Oberlandesgericht München kam 2009 jedoch zu dem Schluss, dass Allergien mit dem BICOM Bioresonanzgerät wirksam, schmerzfrei und nebenwirkungsfrei diagnostiziert und therapiert werden können (Aktenzeichen GU 2187/06).

Engpässe bei Tierarzneimitteln und neues Tierarzneimittelgesetz



Update 8/22:


1. Librela und Katzenimpfstoff sind in ausreichender Menge vorhanden.

Trotzdem kommt es immer wieder bei verschiedenen Medikamente zu einem Liefermangel.
Zur Zeit ist Cytopoint (eine Behandlung gegen Allergie) kaum zu bekommen und auch ein 2-Tages-Cortison ist seit Monaten nicht mehr zu bekommen.

Antibiotika und Schmerzmittel sind dafür wieder zu beziehen.

Sollte die weltweiten Lieferketten durch den Ukraine-Krieg oder Spannungen mit China wieder stärker unterbrochen werden, wird es zu neuerlichen Engpässen kommen.

Fragen Sie zur Sicherheit immer nach, wenn Sie Medikamente brauchen, ob diese auch noch bei uns vorrätig sind.

2. Die Maskenpflicht in den Räumen der Praxis bleibt weiterhin uneingeschränkt bestehen!

Engpässe bei Tierarzneimitteln und neues Tierarzneimittelgesetz


Jetzt helfen uns schon die Pharma-Firmen dabei unseren Kunden zu erklären, warum ihr Tier nicht so behandelt werden kann, wie es für sie das Beste wäre.

Wenn Sie als Tierbesitzer Ihr Tier bei uns regelmäßig mit dem o.g. Medikament behandeln lassen, rufen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem nächsten Termin bei uns an und fragen nach, ob wir das Medikament noch vorrätig haben.

Zur Zeit können wir überhaupt keine Aussage darüber machen, ob, wann und wieviel wir bei dem Hersteller nachbestellen können.

… und es kommt alles noch viel schlimmer …

Ab dem 28.1.2022 tritt das neue Tierarzneimittelgesetz – TAMG – in Kraft


Dieses, auf einer EU-Verordnung fußende, komplett neue Gesetzt wurde innerhalb kürzester Zeit durch den Bundestag und den Bundesrat „geprügelt“. (–> TAMG Download)

Fachleute, wie z.B. die Tierärzteschaft, hatte nur etwa einen Monat Zeit, das Gesetz auf Praktikabilität zu prüfen und ggf. eigene Überarbeitungen vorzuschlagen. 

Üblich ist ein Zeitrahmen von 1 – 2 Jahren für solch einen Gesetzes-Prozess.

Aus diesem Grund sind im neuen Gesetz Formulierungen enthalten, die uns als Tierärzte erheblich in unserer Therapiefreiheit einschränken, was auch Sie als Tierhalter zu spüren bekommen werden.

Sie werden sich als Tierbesitzer darauf einstellen müssen, dass einige Behandlungen bei bestimmten Tierarten, ganz besonders den Heimtieren, aber auch Hunde und Katzen, einfach nicht mehr durchgeführt werden können, weil es ab dem 28.1.22 strafbar ist.

Das gilt ganz besonders für die Anwendung und Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Antibiotika. Diese dürfen nicht mehr nach Erfahrung, lokaler Gegebenheit oder neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen verabreicht werden, sondern nur noch so, wie es auf dem „Beipackzettel“ steht. Punkt!

Stellen Sie sich ggf. darauf ein, dass einige Dauermedikamente, die Ihrem Tier geholfen haben, wirksam und verträglich sind, nicht mehr angewendet werden dürfen, da es nicht wortwörtlich so in der Produktbeschreibung so steht. Es wird Umstellungen in der Therapie geben, es werden neue Medikamente „ausprobiert“ werden müssen und für einige Erkrankungen wird es gar keine zugelassenen Medikamente mehr geben!

Diese unsinnige Umstellungsphase wird mit einem deutlich erhöhtem bürokratischem Aufwand, erhöhtem Erklärungsbedarf, Mehraufwand an Lagerung und Engpässen sowie Wegwerfen von Arzneimitteln aufgrund vom Ablaufdatum führen. Das alles wird natürlich zu einer zusätzlichen Kostensteigerung auch für Sie führen.

So etwas kommt eben dabei heraus, wenn Verwaltungsleute und ideologisierte Politiker Gesetze machen, ohne auf den Rat von Fachleuten zu hören, bzw. diesen keine Gelegenheit dazu geben, sich dazu zu äußern.

Leiden müssen in diesem Fall die praktizierenden Tierärzte vor Ort, Sie als Tierbesitzer und nicht zuletzt natürlich die Tiere darunter!

Ein guter Tag für die Antibiotikaresistenz-Bekämpfung


Ein guter Tag für die Antibiotikaresistenz-Bekämpfung

Antibiotikaverbot für Tiere im EP abgelehnt

„Mit dem heutigen Mehrheitsvotum des EU-Parlaments für den Delegierten Rechtsakt (DR) der Kommission über‚ Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind‘, wird Europa führend in der Welt bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen“, zeigt sich
Dr. Siegfried Moder, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt), hocherfreut über das Abstimmungsergebnis.

Der wissenschaftlich fundierte und ausgewogene DR leistet einen massiven Beitrag für die Humangesundheit im Sinne des One-Health-Ansatzes. Er spielt Human- und Tiergesundheit nicht gegeneinander aus, sondern ermöglicht einerseits eine flexible Reaktion auf Veränderungen der Resistenzsituation, stellt aber andererseits auch sicher, dass alle kranken Tiere weiterhin adäquat mit einer ausreichenden Anzahl von in der Tiermedizin zugelassenen Antibiotika behandelt werden können.

Dafür hatte sich der bpt vehement mit seiner öffentlichen Kampagne eingesetzt. Rund 650.000 Tierärzte/innen und Tierhalter/innen haben mit Ihren Unterschriften zu dem großen Erfolg beigetragen. Mit ihrer sehr eindeutigen Entscheidung haben die EU-Parlamentarier heute die Position des bpt bestätigt.



Anmerkung von DocGoy

  1. Tierärzte stehen schon seit Jahren unter extremer Überwachung, was den Gebrauch von Antibiotika angeht und der Einsatz dieser Medikamente beim Tier hat sich in den letzten Jahren halbiert.
  2. Ein generelles Verbot wäre das Todesurteil für viele kranke Tiere, Haustiere und Nutztiere, gewesen.
  3. Die Resistenzprobleme haben nur zu einem kleinen Teil Ihre Ursachen in der sog. „Massentierhaltung“ oder überhaupt in der Anwendung von Antibiotika bei Tieren.
  4. Wann hat Ihr Hausarzt, BEVOR er ihnen einfach ein Antibiotikum verschrieben hat, einen Resistenztest bei Ihnen angefertigt oder in Auftrag gegeben? In der Tierarztpraxis ist das übliche Praxis und teilweise gesetzlich vorgeschrieben!

Gefahr auch für unsere Hunde und Katzen – Antibiotikaverbot



EU will weitreichendes Antibiotikaverbot für Tiere – Gefahr für unsere Tiere


Durch die, im Grunde richtige, neue EU-Arzneimittelrichtlinie werden viel zu weitgehende Einschränkungen in der Verwendung von Antibiotika auch bei Haustieren (Hunden, Katzen, Pferden, Kaninchen, Hamster etc.) erlassen.
Dieses hat zur Folge, dass einige Krankheiten gar nicht mehr, auch nicht durch Ausnahmeregelungen, behandelt werden können.

Die Hauptursache der Verbreitung von Resistenzen und MRSA-Keimen liegt bei weitem nicht in der Tierhaltung, sondern in Krankenhäusern und Arztpraxen. 
Doch anstatt diese Probleme anzugehen, gerät die Landwirtschaft und die tierärztlich verordneten und angewendeten Antibiotika unter Generalverdacht.

Das führt dann zu solchen unsinnigen und völlig über das Ziel hinausschießenden Verordnungen, die de facto dazu führen, dass Hunde und Katzen sterben werden, weil es keine zugelassenen Medikamente mehr gibt.


Ein sinnvoller und maßvoller Umgang mit antimikrobiellen Wirkstoffen ist unerlässlich. Doch gerade in der Tiermedizin ist in den letzten Jahren ein massiver struktureller Wandel eingetreten, der zu einer starken Minimierung der Antibiotikamenge sowohl in der Nutzer- als auch in der Hobbytierhaltung geführt hat.
Resistenzteste auf Wirkung der Antibiotika bei bakteriellen Erkrankungen sind in der Tiermedizin z.B. vorgeschrieben.
Wann hat Ihr Hausarzt das letzte mal, falls überhaupt, bei einer Infektion einen Resistenztest gemacht, bevor er Ihnen Antibiotika verschrieben hat?

Gesetzliche Regelungen sind richtig und wichtig, bestimmte neue Generationen von Antibiotika sollten der Humanmedizin für Notfälle vorbehalten sein, doch eine so weite Einschränkung der Anwendung wird unabsehbare Folgen für die Gesundheit der Haustiere haben und alleine ist schon aus Tierschutzgründen abzulehnen.


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